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Nutzen einer Dienstaufsichtsbeschwerde

 
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gast9
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 16:14    Titel: Nutzen einer Dienstaufsichtsbeschwerde Antworten mit Zitat

Eine allgemeine Frage an die Anwälte hier:
Hat in Ihrem Berufsleben jemals eine Dienstaufsichtsbeschwerde (im Schulbereich) wirklich etwas bewirkt?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.10.04, 20:27    Titel: Re: Nutzen einer Dienstaufsichtsbeschwerde Antworten mit Zitat

Aus meiner Erfahrung als Schüler gesprochen: durchaus.

Wir hatten damals einen Lehrer, der zweifellos hochintelligent war, dessen Handlungen jedoch oft an seinem Geisteszustand zweifeln ließen.
Besonders gerne beschäftigte er seine Schüler in Vertretungsstunden mit Rollenspielen, die eher an moderne Kunstperformances erinnerten. Dies nahm ein Vater zum Anlaß - nachdem normale Gespräche nichts fruchteten -, gegen den Lehrer eine DAB einzureichen.
Als Ergebnis hat dieser Lehrer zumindest in meiner Jahrgangsstufe solche "Beschäftigungstherapien" nicht mehr durchgeführt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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kleinluka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2004
Beiträge: 19
Wohnort: Montreal, Kanada

BeitragVerfasst am: 07.10.04, 22:07    Titel: Re: Nutzen einer Dienstaufsichtsbeschwerde Antworten mit Zitat

ich war einmal kurz davor eine einzureichen, nachdem einer meiner ex-Lehrer die Klasse einen 3x3m großen, begehbaren Riesenkürbis mit Video-Installation bauen ließ und dann denjenigen, die 3 Wochen in die USA geflogen sind wegen Austausch, ne 5 angedroht hat weil sie sich vor "gedrückt haben und den Austausch nur als Ausrede für alles" benutzen :/ Dann hat er eine Gruppe von Schülern vor versammelter Klasse einen "Klotz am Bein" und "Stein im Weg" bezeichnet und diverse Schüler auch direkt beschimpft, Zitat "halt die Fresse"... etc

Letztendlich hab ich dann mit dem Schulleiter, Klassenlehrerin, dem besagten Lehrer und einem meiner Eltern eine recht aufschlüssige Diskussionsrunde und danach hat er sich dann besser verhalten (Hat wohl vom Schulleiter mächtig Ärger bekommen)...

Generell, auch was ich so gehört habe, macht eine DAB durchaus Sinn wenn es hart auf hart kommt.
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Petra L.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.10.04, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Aus eigener Erfahrung und auch durch Austausch mit weiteren Betroffenen weiß ich, dass eine DAB mit den 3 F behaftet ist:

Formlos

Fristlos

Fruchtlos

Es handelte sich um folgenden Sachverhalt:

1. Am 08.10.2003 wurde mein Sohn in der Hauaufgabenbetreuung von einer Lehrerin geschlagen. Mein Sohn besuchte zu diesem Zeitpunkt gerade einmal 51/2 Wochen die Schule im 1. Schuljahr und war 6 Jahre alt.

Die Schulleitung war an einer Aufklärung nicht interessiert, so dass ich am 17.10.2003 Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gestellt habe und am 21.10.2003 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin bei Ministerium für Kultur, Bildung und Wissenschaft gestellt habe.

Das Ministerium hatte bis zum 11.02.2004 keine Reaktion gezeigt, so dass ich an diesem Tag Untätigkeitsklage bei Verwaltungsgericht des Saarlandes eingereicht habe.

Das Kultusministerium antwortete sogar erst nach der vom Gericht gesetzten Frist.

Obwohl die als Zeugen benannten Kinder unabhängig voneinander ausgesagt haben, dass die Lehrerin meinen Sohn an den Kopf geschlagen hat, folgt die Aufsichtsführende Behörde der Aussage der beschuldigten Lehrerin.



Diese Lehrerin hatte vorgetragen den Schüler lediglich am Oberarm angefasst zu und ein wenig geschüttelt zu haben, so dass sich für die Aufsichtsbehörde der Straftatbestand nicht erfüllt hätte.

Obwohl das Ministerium versichert hatte, dass alle von mir benannten Zeugen gehört worden sind, hat sich herausgestellt, dass diese Aussage nicht der Wahrheit entspricht.

Der Vorfall hatte sich bei der Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der freiwilligen Ganztagsschule ereignet. Nach der Hausaufgabenbetreuung werden die Kinder zu der Erzieherin, die für die außerschulische Betreuung zuständig ist, entlassen. Die Erzieherin war zwar bei dem eigentlichen Ereignis nicht dabei, kann aber bezeugen, dass mein Sohn an diesem Tag ein rotes Ohr hatte, so dass man von einem sehr festen Schlag ins Gesicht ausgehen kann und weiterhin kann sie bezeugen, dass ihr die Kinder von diesem Zwischenfall sehr aufgeregt berichtet haben.
Die Erzieherin wurde, obwohl sie als Zeugin von mir benannt wurde, nicht gehört.


Bemerkenswert ist ebenfalls, dass die als Zeugen benannten Kinder erst 3 Wochen nach dem Vorfall gehört wurde. Die verschleppte Anhörung mindert nun die Glaubwürdigkeit der Kinder.

Soviel zum Thema

Dienstaufsichtsbeschwerde

Gruß

Petra
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