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Telekomanschluss

 
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LLCA
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 1
Wohnort: BM

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 10:11    Titel: Telekomanschluss Antworten mit Zitat

Hallo Freunde!

Ich habe folgendes Problem.Bin am 31.03.2003 aus der gemeinsamen Wohnung mit meiner EX ausgezogen.Habe den DSL Anschluss umgeschrieben, das Telefon jedoch nicht.Dachte dass das dabei wäre.Nun erhalte ich eine fällige Summe von ca. 600,- € für die Leistungen der Anbieter X von April bis September 2003! Meine Ex wohnte zu diesem Zeitpunkt in dieser Wohnung, erkannte die von Ihr getätigten Leistung auch an.Sagte sie habe NIE Rechnungen erhalten.Jetzt ist sie Zahlungsunfähig. Wie kann ich jetzt verfahren? Ich habe die Auszugsbescheinigung der Stadt! Reicht das? 300,- € habe ich auch schon bezahlt, weil ich Angst vorm Gerichtsvollzieher hab´!!!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 14:28    Titel: Re: Telekomanschluss Antworten mit Zitat

LLCA hat folgendes geschrieben::
300,- € habe ich auch schon bezahlt, weil ich Angst vorm Gerichtsvollzieher hab´!!!

So ist's brav ... Lachen
Natürlich können Sie sich das Geld von Ihrer Ex wiederholen, aber was bringt Ihnen das, wenn diese zahlungsunfähig ist?
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Mark Herzog
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mir von der Ex ein Schuldanerkenntnis unterschreiben lassen,- das mal als erstes. Dann würde ich von der Telefongesellschaft einen Einzegesprächsnachweis verlangen, damit Du beweisen kannst, mit wem gesprochen wurde. So lässt sich später leichter beweisen, wer die Kosten wirklich verursacht hat.

Das mit DSL und Telefon ist ein Phänomen, was man mal genauer beleuchten muss: Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass man insbesondere bei der Anbieter X zwar T-ISDN (Telefon) und T-DSL (DSL-Leitung) UND (Wortsperre: Firma) (DSL-Datenanschluss) ZUSAMMEN bestellen kann, wenn man aber davon etwas wieder los werden will,- insbesondere (Wortsperre: Firma), dann muss man als Verbraucher zwischen Anbieter X und (Wortsperre: Firma) unterscheiden und dem RICHTIGEN Unternehmen die Kündigung schicken, bzw. wenn man beides los werden will, sogar beiden. Ob das so korrekt ist, weiß ich echt nicht!

Wenn Deine EX derzeit keine Kohle hat, musst Du dennoch nicht auf einen Titel verzichten. Wenn die Fronten klar sind: Mahnbescheid.
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