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Verfasst am: 22.06.05, 11:47 Titel: Mahnverfahren Privat gegen Privat möglich?
Hallo.
Habe eine Frage zum gerichtlichen Mahnverfahren.
Fall:
Ein Bekannter meiner Freundin hat letztes Jahr im Juli an meinem KFZ im alkoholisierten Zustand einen Totalschaden verursacht. (Er hatte zu alledem das KFZ auch noch entwendet) Das Ganze ist auch polizeilich aufgenommen.
Ich hatte ihm daraufhin gebeten, mir einen Vorschlag zu machen, wie er gedenkt, mir den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das ist bis heute trotz öfterer Nachfrage nicht geschehen. Vor ca 10 Tagen habe ich ihm einen Brief zukommen lassen, in dem ich ihm nun meinerseits zur Zahlung der Schadenssumme aufgefordert habe. Desweiteren habe ich ihm ein Bestätigungsschreiben mitgeschickt, das er mir spätestens 7 Tage nach Erhalt des Schreibens zurückschicken sollte. In dem Bestätigungsschreiben erklärt er sich einverstanden mit der Art und Weise wie er mir den Schaden begleichen soll. Desweiteren habe ich ihm mit rechtlichen Schritten gedroht für den Fall, dass er dieses Schreiben nicht unterschrieben zurückschickt oder die darin beschriebenen Zahlungsmodalitäten missachtet.
Da ich nicht davon ausgehe, dass er dieser Aufforderung noch nachkommen wird, überlege ich nun, gegen ihn ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
Frage:
- Ist das ganze eigentlich überhaupt möglich?
- Bin ich gezwungen, einen Anwalt einzuschalten
- Gibt es ansonsten irgendwelche Tipps oder Dinge, die zu beachten sind?
Wäre für eine Antwort dankbar, bin die Thematik betreffend nämlich nicht wirklich bewandert.
wie soll das laufen? Für ein Mahverfahren braucht man doch einen definierten Geldbetrag. Kann er diesen selbst festlgeben, muß er eine bestätigte Schätzung beilegen. - Ich meine, er sollte mal zu allererst dem Schadensverursacher per Einschreiben mitteilen, wieviel Geld er haben will. Dann kann er ein gerichtliches Mahnverfahren über diesen Betrag einleiten.
wie soll das laufen? Für ein Mahverfahren braucht man doch einen definierten Geldbetrag.
ja.
siggi11 hat folgendes geschrieben::
Kann er diesen selbst festlgeben, muß er eine bestätigte Schätzung beilegen. -
er muss nur das FOrmular richtig ausfüllen. Im Mahnverfahren sind "beigelegte Schätzungen" irrelevant, das interessiert bei Gericht niemand und verursacht nur Aufwand für daxcs Zurücksenden dieser Anlagen.
siggi11 hat folgendes geschrieben::
Ich meine, er sollte mal zu allererst dem Schadensverursacher per Einschreiben mitteilen, wieviel Geld er haben will. Dann kann er ein gerichtliches Mahnverfahren über diesen Betrag einleiten.
Genau das (nämlich die Aufforderung den Schaden (und der wird wohl der Höhe nach definiert worden sein) zu ersetzen, das hat der Fragesteller doch gemacht.
zum Thema, was ist geschehen und was nicht:
Natürlich habe ich den Schaden beziffertund ihn davon schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bin dabei vom mir tatsächlich entstandenen Schaden ausgegangen. Kaufpreis des KFZ (hatte ich nämlich erst ca. 2 Wochen zuvor erstanden) + Abmeldegebühr der Zulassungsstelle + Anmeldegebühr eines neuen KFZ + 20€ für die ganze Telefoniererei und den Versicherungspapierkram usw. Eigentlich hat der Typ sogar noch Glück gehabt, da das KFZ nach Schwackeliste ca. 30% mehr Wert war.
Naja, jetzt wird dann wohl noch ein wenig mehr daraus. Kosten für Mahnbescheid und vielleicht irgendwann Verzugszinsen (wieviel über dem derzeitigen Leitzins sind eigentlich erlaubt?) und wenn nix anderes hilft wohl auch noch Rechtsbeistands-Kosten.
Eigentlich hab ich auf das alles ja gar keine Lust.
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