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Mahnverfahren Privat gegen Privat möglich?

 
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SteWo101
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 8
Wohnort: hamburg

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 11:47    Titel: Mahnverfahren Privat gegen Privat möglich? Antworten mit Zitat

Hallo.
Habe eine Frage zum gerichtlichen Mahnverfahren.

Fall:
Ein Bekannter meiner Freundin hat letztes Jahr im Juli an meinem KFZ im alkoholisierten Zustand einen Totalschaden verursacht. (Er hatte zu alledem das KFZ auch noch entwendet) Das Ganze ist auch polizeilich aufgenommen.
Ich hatte ihm daraufhin gebeten, mir einen Vorschlag zu machen, wie er gedenkt, mir den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das ist bis heute trotz öfterer Nachfrage nicht geschehen. Vor ca 10 Tagen habe ich ihm einen Brief zukommen lassen, in dem ich ihm nun meinerseits zur Zahlung der Schadenssumme aufgefordert habe. Desweiteren habe ich ihm ein Bestätigungsschreiben mitgeschickt, das er mir spätestens 7 Tage nach Erhalt des Schreibens zurückschicken sollte. In dem Bestätigungsschreiben erklärt er sich einverstanden mit der Art und Weise wie er mir den Schaden begleichen soll. Desweiteren habe ich ihm mit rechtlichen Schritten gedroht für den Fall, dass er dieses Schreiben nicht unterschrieben zurückschickt oder die darin beschriebenen Zahlungsmodalitäten missachtet.

Da ich nicht davon ausgehe, dass er dieser Aufforderung noch nachkommen wird, überlege ich nun, gegen ihn ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Frage:
- Ist das ganze eigentlich überhaupt möglich?
- Bin ich gezwungen, einen Anwalt einzuschalten
- Gibt es ansonsten irgendwelche Tipps oder Dinge, die zu beachten sind?

Wäre für eine Antwort dankbar, bin die Thematik betreffend nämlich nicht wirklich bewandert.
Sehr glücklich

So, alsdenn Gruß und Danke im Voraus.
SteWo
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 11:55    Titel: Re: Mahnverfahren Privat gegen Privat möglich? Antworten mit Zitat

SteWo101 hat folgendes geschrieben::
- Ist das ganze eigentlich überhaupt möglich?

Ja.

SteWo101 hat folgendes geschrieben::
- Bin ich gezwungen, einen Anwalt einzuschalten

Gezwungen nicht, bei Ihrer geringen Sachkenntnis aber gut beraten.

SteWo101 hat folgendes geschrieben::
- Gibt es ansonsten irgendwelche Tipps oder Dinge, die zu beachten sind?

Das einfachste und sinnvollste wäre, nach Fristablauf mit der Beantragung eines Mahnbescheides anzufangen.
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siggi11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

wie soll das laufen? Für ein Mahverfahren braucht man doch einen definierten Geldbetrag. Kann er diesen selbst festlgeben, muß er eine bestätigte Schätzung beilegen. - Ich meine, er sollte mal zu allererst dem Schadensverursacher per Einschreiben mitteilen, wieviel Geld er haben will. Dann kann er ein gerichtliches Mahnverfahren über diesen Betrag einleiten.
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

siggi11 hat folgendes geschrieben::
wie soll das laufen? Für ein Mahverfahren braucht man doch einen definierten Geldbetrag.


ja.

siggi11 hat folgendes geschrieben::
Kann er diesen selbst festlgeben, muß er eine bestätigte Schätzung beilegen. -


er muss nur das FOrmular richtig ausfüllen. Im Mahnverfahren sind "beigelegte Schätzungen" irrelevant, das interessiert bei Gericht niemand und verursacht nur Aufwand für daxcs Zurücksenden dieser Anlagen.

siggi11 hat folgendes geschrieben::
Ich meine, er sollte mal zu allererst dem Schadensverursacher per Einschreiben mitteilen, wieviel Geld er haben will. Dann kann er ein gerichtliches Mahnverfahren über diesen Betrag einleiten.


Genau das (nämlich die Aufforderung den Schaden (und der wird wohl der Höhe nach definiert worden sein) zu ersetzen, das hat der Fragesteller doch gemacht.
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SteWo101
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 8
Wohnort: hamburg

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Leute.

@OS recht herzlichen Dank für Deine prompte Antwort.

zum Thema, was ist geschehen und was nicht:
Natürlich habe ich den Schaden beziffertund ihn davon schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bin dabei vom mir tatsächlich entstandenen Schaden ausgegangen. Kaufpreis des KFZ (hatte ich nämlich erst ca. 2 Wochen zuvor erstanden) + Abmeldegebühr der Zulassungsstelle + Anmeldegebühr eines neuen KFZ + 20€ für die ganze Telefoniererei und den Versicherungspapierkram usw. Eigentlich hat der Typ sogar noch Glück gehabt, da das KFZ nach Schwackeliste ca. 30% mehr Wert war.

Naja, jetzt wird dann wohl noch ein wenig mehr daraus. Kosten für Mahnbescheid und vielleicht irgendwann Verzugszinsen (wieviel über dem derzeitigen Leitzins sind eigentlich erlaubt?) und wenn nix anderes hilft wohl auch noch Rechtsbeistands-Kosten.

Eigentlich hab ich auf das alles ja gar keine Lust.

Gruß SteWo
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

SteWo101 hat folgendes geschrieben::
Eigentlich hab ich auf das alles ja gar keine Lust.

Kann ich sehr gut verstehen.
Hilft aber leider alles nichts, wenn man sich nicht über den Tisch ziehen lassen will ...
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