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Verfasst am: 22.06.05, 17:38 Titel: Rechnung in Tätigkeit einer mutmaßlichen Zwangsvollstreckung
Hallo!
In einer Familienangelegenheit wurde Proßzeßkostenhilfe bewilligt.
Als alles bei Gericht abgeschlossen war - wurde seitens der gegnerischen Seite eine Zahlungsaufstellung erstellt (die den gesamten Unterhaltswert aufgelistet hat). Dieser forderte damit den gesamten Betrag ein bzw. bat um Richtigstellung wenn die Summe nicht stimmen sollte.
Jedoch stimmte dieser Wert in mehr als 70% nicht überrein, da z.B. der Kindestunterhalt seit Geburt gezahlt wurde und es gab auch ein Zwischenurteil wonach bereits auch schon Unterhalt an die Ex geflossen ist.
Der eigene Anwalt - hat dann diese Zahlungsaufforderung genommen und bis zum letzten Tag der Frist liegenlassen und dann lediglich dem gegnerischen Anwalt um Tilgung gebeten und gleichzeitig das Wort Zwangsvollstreckung mit einfliessen lassen.
Auf unsere Beschwerde hin, was der Anwalt denn für einen Mist geschrieben hätte - korregierte er sein Schreiben an den Anwalt.
Dann nach ein paar Wochen kam dann eine Rechnung über Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung vom gesamten Gegenstandswert.
Das kann doch wohl nicht der Ernst sein - oder?
Auf unsere Nachfrage meinte er dann, das würde nicht in die Sache der Prozeßkostenhilfe hineinfallen und würde demnach als neues Verfahren angesehen.
Aber wir haben ihn doch gar nicht damit beauftragt geschweige denn hat der gegnerische Anwalt hier von einer Zwangsvollstreckung gesprochen.
Müssen wir diese unseres Erachtens willkürliche Rechnung bezahlen?
Vielen Dank für eine Antwort.
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