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Beweiserbringung bei Falschberatungen eines Finanzmaklers

 
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smashy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 15:49    Titel: Beweiserbringung bei Falschberatungen eines Finanzmaklers Antworten mit Zitat

A unterschreibt bei B, ein eigenständiger Finanzmakler, eine private Altersvorsorge in Form einer atypisch stillen Beteiligung (quasi für C). Gesamtwert: 20.000 Euro Laufzeit: bis zum Rentenalter. A ist jetzt 33 Jahre alt.

Erst nach Vertragsabschluß hat A von sehr hohen Risiken der Anlageform für sein Alter erfahren. Zum Beispiel, dass bei einer insolventen C, die Vertragssumme sofort fällig wäre (Restbetrag von dem, der schon einbezahlt wurde). Der Finanzmakler hat davon nichts erwähnt. Mittlerweile hat die Bafin (damals Bakred) eine monatliche Auszahlung der Rente C untersagt. Diese Variante hat A damals bewußt gewählt.
Der BGH hat mittlerweile derart entschieden, dass alleine durch das Nichterwähnen der unsicheren Lage der monatlichen Auszahlungen eine Falschberatung von B vorliege, die man aber wohl beweisen muß.

A hat versucht, direkt bei C zu stornieren. Erfolglos.
Wie kann A bei einem acht Jahre alten Beratungsgespräch beweisen, dass B
keine Aussagen gemacht hatte, die monatlichen Auszahlungen seien im Moment rechtlich unsicher ??? Zeugen bei A waren seine Eltern. Es wurden damals auch keine großen Gesprächsnotizen von A gemacht.
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