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Verfasst am: 24.06.05, 15:37 Titel: FAXe vor Gericht anerkannt?????
Hallo @all,
kann mir jemand sagen, ob Faxe, welche zwischen Vermieter A und Mieter B ausgetauscht werden, vor Gericht als Beweismittel zählen????
Mieter B streitet sich mit Vermieter A über eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung. Dabei schickt der Mieter B an Vermieter A faxe, und dieser Antwortet per Post.
Vor Gericht gilt alles als Beweismittel, was dazu TAUGT. Ob es das tut, hängt eben von der Würdigung der Beweismittel vor Gericht ab.
Wenn A aber auf Faxe von B "antwortet", sich also auf diese bezieht, dann ist damit ja auch ihre Existenz bewiesen.
In eurem Fall dürfte dies aber vor Gericht wurst sein, da es letztlich nicht um eure Korrespondenz geht, sondern um den Inhalt der Abrechnung. DIESE wird geprüft und damit hat es sich.
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