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Tierliebhaber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 99
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Verfasst am: 23.06.05, 09:08 Titel: Hund / mehrere Hunde |
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Hallo
Mieter A hat eine ca 100qm große Erdgeschoß-whg. ohne Gartennutzung.
Es befindet sich über dieser Wohnung eine weitere vermietete Wohnung, die durch Mietpartei B bewohnt wird.
A hat einen "Standart-Mietvertrag" (vorgedruckt) vor 8 Jahren mit dem Vermieter C abgeschlossen.
Dieser Vertrag sagt aus: Keine Haustierhaltung, außer Kleintiere (eben das übliche)
Vor 3 Jahren kam der Wunsch von A hoch, sich einen Hund anzuschaffen.
Die Anfrage an C war positiv, C erlaubte A mündlich einen Hund in der Wohnung zu halten.
A schaffte sich also einen Hund an (mittelgroß, sehr ruhig, bellt so gut wie nie, schläft fast den ganzen Tag)
2 Fragen:
1. Angenommen es kommt zu einem Streit mit den Mitmietern. Kann es da zu einer zwangsweisen Abschaffung des bestehenden Hundes kommen, auch wenn die ganzen 3 Jahre noch nie eine Beschwerde von irgendeiner Seite kam?
2. Angenommen Mieter A möchte einen zweiten mittelgroßen Hund sich anschaffen. Muß er den Vermieter vorher fragen, bzw. darüber informieren?
Viele Grüße
Oli |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 23.06.05, 09:23 Titel: |
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zu 1
Hat der Vermieter ausdrücklich oder stillschweigend der Tierhaltung zugestimmt, so kann er seine Zustimmung nicht ohne Grund wieder zurücknehmen.
zu 2
Duldet der Vermieter ein Tier, so gibt es dem Mieter aber nicht das Recht noch ein zweites anzuschaffen.(LG Hannover WM 89, 566) |
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Tierliebhaber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 99
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Verfasst am: 23.06.05, 09:31 Titel: |
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Hallo Werner,
vielen Dank für die Infos.
Somit darf A also keinen zweiten Hund ohne Erlaubnis anschaffen...
Was für Konsequenzen kann es haben, wenn er es trotzdem macht?
Forderung seitens C: Abschaffung des Hundes?!
Angenommen A geht dieser Forderung nicht nach. Wie würde es dann weitergehen? |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 23.06.05, 09:38 Titel: |
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Er kann auch hier verlangen, das der Mieter ein Tier wieder weggibt, wenn er das Tier ohne Erlaubnis angeschafft hat (LG Göttingen WM 91, 536) |
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Tierliebhaber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 99
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Verfasst am: 23.06.05, 09:52 Titel: |
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Richtig, sehe ich realistisch auch so.
Nur... was passiert, wenn A sich weigert und den Hund einfach behält?
Tierschutz-rechtlich gesehen kann ihm kein Vorwurf gemacht werden, da er sich diesbezgl. an alle Regeln hält. Somit scheidet eine Zwangswegnahme durch den Tierschutzverein aus.
Was kann A ansonsten passieren?
Kündigung der Mietwohnung ist im Prinzip auch ausgeschlossen, da es sich um einen alten Zeitmietvertrag handelt, der noch über ein Jahr läuft.
Höhersetzung des Mietzinses wäre A egal, wenn er dafür den zweiten Hund behalten darf. Er möchte aber von sich aus (logisch) dies dem Vermieter nicht anbieten. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 23.06.05, 09:55 Titel: |
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Er kann auf Abschaffung klagen, gewinnt er und der Mieter weigert sich den Hund abzugeben wird eine Geldstrafe fällig und die wird nicht zu knapp ausfallen.
Ansonsten könnte der VM auch kündigen. Da spielt es keine Rolle ob es sich um einen Zeitmietvertrag oder normalen handelt. |
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Tierliebhaber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 99
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Verfasst am: 23.06.05, 10:11 Titel: |
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Ok, gut.
Habe ich so in etwa auch schon vermutet.
Werde versuchen auf A nochmals einzuwirken, BEVOR er sich diesen zweiten Hund anschafft.
Vielen dank für die Infos  |
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Betsy FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 101
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Verfasst am: 23.06.05, 10:14 Titel: |
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Tierliebhaber hat folgendes geschrieben:: |
Kündigung der Mietwohnung ist im Prinzip auch ausgeschlossen, da es sich um einen alten Zeitmietvertrag handelt, der noch über ein Jahr läuft. |
Natürlich kann auch bei einem Zeitmietvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden. Sonst könnte sich ja jeder Mieter mit Zeitmietvertrag aufführen wie der letzte Mensch und der Vermieter hätte keine Handhabe.
Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn er AN sich an der Kasse vergreift - nur mal so als Beispiel. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.06.05, 10:27 Titel: |
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Tierliebhaber hat folgendes geschrieben:: |
Kündigung der Mietwohnung ist im Prinzip auch ausgeschlossen, da es sich um einen alten Zeitmietvertrag handelt, der noch über ein Jahr läuft.
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Genau!
Deshalb muß man z.B. auch keine Miete zahlen, wenn man einen Zeitmietvertrag hat...Kündigung ist ja ausgeschlossen  |
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Tierliebhaber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 99
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Verfasst am: 23.06.05, 10:31 Titel: |
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Yvonne hat folgendes geschrieben:: |
Genau!
Deshalb muß man z.B. auch keine Miete zahlen, wenn man einen Zeitmietvertrag hat...Kündigung ist ja ausgeschlossen  |
GENIAL ! Ich will sofort einen Zeitmietvertrag!  |
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