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Rückgriff auf verwertbares Vermögen bei Beamten

 
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ballkuenstler
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 19:55    Titel: Rückgriff auf verwertbares Vermögen bei Beamten Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

folgende hypothetische Fallkonstellation:

Beamter B muss ins Seniorenheim. Seine Pension reicht nicht aus, um die Kosten zu decken. B ist Eigentümer eines Einfamilienhauses. Kann der Kostenträgereine Verwertung des Eigenheims verlangen oder gibt es entgegenstehende beantemrechtliche Sondervorschriften, die eine Verwertung unmöglich machen?

Vielen Dank.
_________________
Gruss

ballkuenstler
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FM
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 20:07    Titel: Re: Rückgriff auf verwertbares Vermögen bei Beamten Antworten mit Zitat

ballkuenstler hat folgendes geschrieben::

Beamter B muss ins Seniorenheim. Seine Pension reicht nicht aus, um die Kosten zu decken. B ist Eigentümer eines Einfamilienhauses. Kann der Kostenträgereine Verwertung des Eigenheims verlangen oder gibt es entgegenstehende beantemrechtliche Sondervorschriften, die eine Verwertung unmöglich machen?


Falls mit "der Kostenträger" das Sozialamt gemeint ist: da gibt es keine Sondervorschriften für Beamte (wäre sicherlich auch verfassungswidrig, wenn es welche gäbe).
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das muß man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen:

oder gibt es entgegenstehende beantemrechtliche Sondervorschriften, die eine Verwertung unmöglich machen?


Frage: Stinken Beamte beim Sch..... anders als gewöhnlich Sterbende.
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