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Verfasst am: 22.06.05, 19:55 Titel: Rückgriff auf verwertbares Vermögen bei Beamten
Hallo Forum,
folgende hypothetische Fallkonstellation:
Beamter B muss ins Seniorenheim. Seine Pension reicht nicht aus, um die Kosten zu decken. B ist Eigentümer eines Einfamilienhauses. Kann der Kostenträgereine Verwertung des Eigenheims verlangen oder gibt es entgegenstehende beantemrechtliche Sondervorschriften, die eine Verwertung unmöglich machen?
Verfasst am: 22.06.05, 20:07 Titel: Re: Rückgriff auf verwertbares Vermögen bei Beamten
ballkuenstler hat folgendes geschrieben::
Beamter B muss ins Seniorenheim. Seine Pension reicht nicht aus, um die Kosten zu decken. B ist Eigentümer eines Einfamilienhauses. Kann der Kostenträgereine Verwertung des Eigenheims verlangen oder gibt es entgegenstehende beantemrechtliche Sondervorschriften, die eine Verwertung unmöglich machen?
Falls mit "der Kostenträger" das Sozialamt gemeint ist: da gibt es keine Sondervorschriften für Beamte (wäre sicherlich auch verfassungswidrig, wenn es welche gäbe).
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