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Hallo zusammen,
ich besuche dieses Forum öfters und auch sehr gerne.
Da hab ich doch letztens mal gelesen, daß eine Mietminderung auch nachträglich noch geltend gemacht werden kann (meiner Erinnerung nach 6 Monate). *grübel*
Könntet ihr mir bitte kurz mitteilen, wo ich mich da schlau machen kann oder wo ich das nachlesen könnte, ich möchte mir nur ganz sicher sein.
Vielen lieben Dank und eine schöne Zeit wünscht euch
Saphira
Die Miete ist für den entsprechenden Zeitraum automatisch gemindert. Falls Sie brav Ihre Miete während dieses Zeitraumes gezahlt haben, haben Sie einfach zuviel bezahlt und können die Überzahlung später dann einbehalten.
Informieren Sie aber Ihren Vermieter/ Hausverwalter. Nur damit er Bescheid weiß und Sie nicht unnötig mahnt.
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