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Vermieter erzählt grobe Lügen, neverending story

 
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Sterü
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 07:32    Titel: Vermieter erzählt grobe Lügen, neverending story Antworten mit Zitat

Guten Morgen zusammen.
Ich habe wieder einmal ein Problem in alter Sache.
Unser Vermieter sucht per Inserat Nachmieter für unsere Wohnung.
Da er uns wieder einmal zu Unrecht – wir haben Quittungen und Belege –
beschuldigt Mietrückstände zu haben artet es hier immer wieder in Streit aus.
Wie mir nun einige Interessenten der Wohnung sagten, behauptet unser Vermieter ihnen gegenüber am Telefon wir hätten Mietschulden, müssten deshalb ausziehen.
Ich habe dies durch Bekannte von mir testen lassen, sie riefen in meinem Auftrag beim Vermieter an, und erkundigten sich nach der Wohnung, und fragten warum sie frei wird. Auch Ihnen erzählte er, die jetzigen Mieter – also wir – hätten mehrere Monate keine Miete gezahlt, deshalb hätte er uns gekündigt.
Dazu muss ich sagen, wir haben keinerlei Schulden bei Ihm. Wir haben die Miete immer korrekt überwiesen, können dies natürlich anhand unserer Kontoauszüge belegen.
Nun wollen wir dies so nicht länger auf uns sitzen lassen. Wir haben schon diverse Streits mit ihm gehabt, ich habe hier auch schon mehrere Beiträge mit Fragen dazu geschrieben.
Kann mit bitte jemand Tipps geben was wir machen können ?
Diese bösen verleugnerischen Anschuldigungen und Lügen wollen wir nicht mehr hinnehmen.
Was können wir tun ?
Ich bitte um Einige Tippsvon Mensch zu Mensch, und bin mir klar darüber das hier keine Rechtsberatung gegeben wird.
Einen schönen Tag noch.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die Wohnung denn gekündigt? Welcher Kündigungsgrund wurde angegeben?
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat Sterü:
"Wir haben von unserem Vermieter die Kündigung bekommen, müssen Ende August ausziehen. Nach § 573a.
Das ist auch alles geregelt, auch rechtlich. "

Sind doch nur noch 2 Monate also Augen zu und durch bzw. schön lange in Urlaub.

Was erwarten Sie hier noch für Tips wenn das Verhältnis zum Vermieter völlig zerrüttet ist?

Wenn Sie klagen wollen, gehen Sie zu einem Anwalt. Hier ist Rechtsberatung nicht erlaubt.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner-einer hat folgendes geschrieben::
Zitat Sterü:
"Wir haben von unserem Vermieter die Kündigung bekommen, müssen Ende August ausziehen. Nach § 573a.
Das ist auch alles geregelt, auch rechtlich. "



Wo ist das zu lesen gewesen?
Klar dann 2 Monate, sollte man wirklich durch.
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Sterü
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 08:37    Titel: Vermieter....... Antworten mit Zitat

Meine Frage bezieht sich auf diese Lügen. Man muß doch nicht hinnehmen, das über einen gesagt wird er bezahle schon seit Monaten keine Miete.
Das stimmt doch nicht. Wir bekommen doch mit dieser Falschaussage keine andere Wohnung hier. Und solch Gerüchte sprechen sich doch schnell herum.
Ich weiß nur nicht ob wir ihn Anzeigen können, Zeugen gibt es genug.
Selbst Fremde Leute haben uns bei Besichtigung darauf angesprochen, das ist nicht hinzunehmen.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Fragen Sie am besten im Strafrecht nach, meiner Meinung nach dürfte das unter Verleumdung und übler Nachrede fallen.
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Schickse
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr könnt natürlich auch den Spiess umdrehen:

OLG Köln 2. Zivilsenat, Beschluß vom 19. Mai 1995, Az: 2 W 85/95

ZPO § 765a


Räumungsschutz für den Mieter bei Vereitelung des Auszuges durch Anschwärzung bei neuen Vermieter


Leitsatz
Bei der Räumungsvollstreckung kann eine sittenwidrige Härte iS des ZPO § 765a zu bejahen sein, wenn der Gläubiger durch Kontaktaufnahme mit dem Vermieter einer neuen Wohnung des Schuldners und negative Information über den Schuldner eine Ursache dafür setzt, daß der neue Vermieter die Überlassung der Wohnung an den Schuldner ablehnt.

NJW-RR 1995, 1039-1040 (Leitsatz und Gründe)
OLGR Köln 1995, 230 (Leitsatz und Gründe)
DWW 1995, 283-284 (Leitsatz und Gründe)
MDR 1995, 1064 (Leitsatz und Gründe)
JurBüro 1995, 549 (Leitsatz und Gründe)
ZMR 1995, 413-414 (Leitsatz und Gründe)
WuM 1995, 661-662 (Leitsatz und Gründe)
Rpfleger 1995, 510 (Leitsatz und Gründe)

Wenn Ihr also keine neue Wohnung finden könnt, weil Euer Vermieter wahrheitswidrig behauptet, dass Ihr insolvente Mieter seid, einfach wohnen bleiben. Ansonsten fällt mir dazu nur ein "üble Nachrede" und Anwalt einschalten.
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Sterü
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 15:23    Titel: Vermieter........ Antworten mit Zitat

Hallo zusammen nochmal.
Vielen Dank für die Antworten.
Das mit dem Spiess umdrehen ist gut.
Ich habe schon 2x bei Wohnungsvermietungen angerufen, und wurde abgewiesen weil unser Vermieter solch Müll erzählt.
Wir wohnen in einem kleineren Ort, dort kommen Gerüchte immer gut an die Leute.
Ich werde auch vor Gericht die Zeugen benennen. Auch die Anrufer, welche gestern in meinem Auftrag beim Vermieter angerufen haben, und denen er ebenfalls sagte wir hätten Mietschulden.
MEine Kontoauszüge habe ich schon beisammen, die werde ich auch schon einmal paratlegen.
Dies ist für uns kein Problem, wir haben nichts zu verbergen.
Gruß.
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt Dinge, die ein Mieter mit zusammengebissenen Zähnen ertragen kann, wenn der Auszugstermin schon nahe ist.

Wenns allerdings an die Substanz geht, wenn der Vermieter strafrechtlich relevante Aktionen zum Nachteil des Mieters durchführt, muss dem Einhalt geboten werden.

Anwalt einschalten und durch diesen Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede (§ 18 StGB) erstatten und dem Vermieter per einstweiliger Verfügung seine verleumderischen Reden verbieten.

Wenn ich mich in dieser Situation befände, würde ich darauf bestehen, dass der Vermieter seine unwahren Behauptungen öffentlich (lokale Presse) zurücknimmt.

Solche Menschen kann man wohl nur durch einen gewaltigen Schuss vor den Bug stoppen.

Gruß, Jade
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Sterü
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Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal.
Da wir noch keine andere Wohnung haben ist unser Auszugstermin noch nicht klar geregelt. Zwar haben wir die Kündigung zum 31.08, aber sollten wir nichts anderes vergleichbares haben, so werden wir hier wohnen bleiben. Die Kündigung ist übrigends doch nicht rechtskräftig, da es das "Schikaneverbot" gibt.
Ich habe die ganze Sache vor Monaten an den Petitionsausschuß des Bundestages geschrieben - mit Kopien sämtlicher Briefe.
Da wir erpresst wurden - entweder 2000 € angebl. Mietschulden dem Vermieter zahlen, - oder Kündigung, tritt das sog. "Schikaneverbot" in Kraft.
Ich muß dabei sagen das wir nie Mietschulden hatten, und das auch beweisen konnten.
Zitat des Bundesministeriums der Justiz zu unserer Sache ::EIn Kündigungsschutz kann sich aus § 134, 138 Abs.1, 242 BGB ergeben, etwa dann, wenn der Vermieter die Kündigung als Druckmittel zur Erzwingung von nicht geschuldeten Mieterleistungen einsetzt. Wird die Kündigung nicht als Druckmittel zur Durchsetzung, sondern als Sanktion für die Weigerung des Mieters zur Erfüllung bestimmter Ansprüche erklärt, so ist die Kündigung unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 226 BGB (sog. Schikaneverbot ) gegeben sind.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Sterü hat folgendes geschrieben::
.... entweder 2000 € angebl. Mietschulden dem Vermieter zahlen, - oder Kündigung .....

Was meint denn der Vermieter mit den 2.000,- € ???????
Nimmt er eine Mietminderung nicht so einfach hin? oder handelt es sich um nichtbezahlte Nebenkosten - oder wo kommen diese 2.000,- € her?
Wie nennen Sie diese 2.000,- € um die es hier geht - und die der Vm als Mietrückstand ansieht? Bitte klären Sie uns auf.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Sterü hatte in früheren Beiträgen den Sachverhalt geschildert.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=88195&highlight=#88195

Gruß, Jade
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Sterü
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 07:11    Titel: Vermieter, für uns ein leidiges Thema.... Antworten mit Zitat

Guten Morgen.
Genau wie in meinem von Jade angesprochenen Artikel verhält es sich mit den 2000.- €.
Mehr kann ich dazu nicht erklären, ich verstehe die ganze Angelegenheit auch nicht.
So wie ich das hier in meinem vorherigen Thema beschrieben habe, habe ich es auch von seinem Anwalt schriftlich.
Ich kann gar nicht verstehen das sich ein Anwalt auf so dubiose Angelegenheiten einlässt.
Gruß, Sterü
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Sterü
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 07:28    Titel: So war das Wochenende bei uns..... Antworten mit Zitat

Guten Morgen.
Ich habe nun über einen Anwalt einen Antrag auf Unterlassungsklage, öffentlichen Widerruf und Entschuldigung gestellt.
Das bin ich doch nun leid.
Unser Vermieter hat bei der Polizei angerufen - die kannten ihn aber schon länger - und hat gesagt er hätte Angst vor uns. Wir hätten ihn bedroht weil er die Wahrheit mit den Ausstehenden Mieten den Interessenten gesagt hätte.
Er erzählte dem Polizisten wir hätten schon seit Monaten keine Miete gezahlt, und weil er dies den Interessenten gesagt habe, so würde er vor mir Angst haben. Ich hätte ihm Prügel angedroht.
Ein Wort dazu:
Ich bin 164 cm groß - eher klein
wiege 50 KG
und bin eher ziemlich unangsteinflößend.
Jeder Mann, welcher vor mir Angst hat, hat ganz andere Probleme.
Ich glaube aber, das er sehr viel Angst hat von einer Frau - mir eben - eine Backpfeiffe zu bekommen, da dann ja noch die Scham dazukommt.
Ich habe nie behauptet ihn zu schlagen oder ähnliches.
Der Polizist war dann hier, wollte sich die ganze Sache mal von uns anhören.
Nachdem ich ihm unsere Kontoauszüge mit den Mietzahlungen gezeigt habe, und auch alle anderen Quittungen,- incl des Briefes mit der versuchten Erpressung des Vermieters uns gegenüber - sagte er nur, er könne verstehen das wir sauer sind.
Und das wir uns ernsthaft überlegen sollen mal zum Anwalt zu gehen, damit er mit dem Mist erzählen endlich aufhört.
Und der Polizist war furchtbar sauer auf unseren Vermieter, weil er auch ihm und seinen Kollegen solch Lügen erzählt.
Wie gesagt, von den ordentlichen Zahlungen unsererseits hat er sich persönlich überzeugt, obwohl er das gar nicht brauchte. Aber da wir nichts zu verheimlichen hatten war uns das recht.
So harren wir dann nun der Dinge die da noch kommen werden.
Gruß, Sterü
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Sterü
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 07:44    Titel: Gestern war Besichtigung mit Interessenten hier.... Antworten mit Zitat

Guten Morgen.
Gestern war hier Besichtigung der Wohnung mit Interessenten.
Es war gar lustig. Der Vermieter hat die Wohnung gezeigt, und die Leute waren ganz begeistert von Decke, Boden, Terrasse und Bad.
Eine Frau sagte direkt: " Bei dem Kamin freu ich mich auf den nächsten Winter "
Der Vermieter fühlte sich dann ganz geschmeichelt, und sagte, das ja auch alle frisch renoviert sei.
Nachdem die Leute so begeistert von unseren Einbauten waren, sagte ich nur : " Auch ich finde dies alles klasse. Und da wir das bezahlt haben, nehmen wir das auch bei Auszug wieder mit. Auch ich freue mich auf das nächste Kaminfeuer im Winter."
Der Vermieter hat den Interessenten den Zustand der Wohnung am Telefon genauso beschrieben wie er nun ist. Vergessen zu erzählen hat er nur, das die Einbauten uns gehören. Die Leute waren absolut baff.
Wir haben ihm dann gestern angeboten - sollten wir dann irgendwann mal ausziehen -
uns die Sachen abkaufen zu können.
Seine Antwort war dann : "Nein, ich will die Sachen umsonst, wenn ihr das rausreißt ist ja eh alles Müll, wäre ja schade drum"
Fortsetzung folgt.......
Gruß, Sterü
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