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Verfasst am: 20.06.05, 16:18 Titel: Frage zur privaten Vollmacht
Der Fall liegt bei mir folgendermaßen: Mein Vater (86 Jahre) baut geistig so ab, dass er seine finanziellen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Meine Mutter (79) kennt sich mit Banksachen nicht aus. Beide haben gemeinsame Konten. Jetzt möchte ich gerne eine Vollmacht, um die finanziellen Angelegenheiten regeln zu können. Meine Eltern würden sie mir auch jederzeit geben. Nun habe ich allerdings noch 2 Brüder und 1 Schwester. Meine Schwester ist damit einverstanden, dass ich die Sachen mache, meine Brüder wehren sich mit Händen und Füßen dagegen und wollen dies selbst an sich reißen. Nun traue ich ihnen aber nicht, da sie schon mehrmals meinem alten Vater erhebliche Beträge abgeschwatzt haben. Der hat innerhalb 5 Minuten vergessen, wieviel Geld er gegeben hat und gibt gleich nochmal was. Das sind aber Beträge bis zu 10.000 €.
Nun habe ich mir gedacht, dass ich mir von meinen Eltern eine private Vollmacht ausstellen lasse, für die finanziellen Sachen. Können meine Brüder dagegen etwas unternehmen? Wenn ja, was? Wie kann ich mich, außer der Vollmacht, noch absichern. Ich möchte nicht, dass es dann heißt, ich hätte die Vollmacht erschlichen. Mein Vater unterschreibt alles, aber meine Mutter weiß noch ganz genau, was sie tut.
Danke, dass Ihr die Geschichte bis hierher gelesen habt. Aber ich bin wirklich ziemlich ratlos.
Verfasst am: 20.06.05, 16:37 Titel: Re: Frage zur privaten Vollmacht
Kobra hat folgendes geschrieben::
Der Fall liegt bei mir folgendermaßen: Mein Vater (86 Jahre) baut geistig so ab, dass er seine finanziellen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Meine Mutter (79) kennt sich mit Banksachen nicht aus. Beide haben gemeinsame Konten. Jetzt möchte ich gerne eine Vollmacht, um die finanziellen Angelegenheiten regeln zu können. Meine Eltern würden sie mir auch jederzeit geben. Nun habe ich allerdings noch 2 Brüder und 1 Schwester. Meine Schwester ist damit einverstanden, dass ich die Sachen mache, meine Brüder wehren sich mit Händen und Füßen dagegen und wollen dies selbst an sich reißen. Nun traue ich ihnen aber nicht, da sie schon mehrmals meinem alten Vater erhebliche Beträge abgeschwatzt haben. Der hat innerhalb 5 Minuten vergessen, wieviel Geld er gegeben hat und gibt gleich nochmal was. Das sind aber Beträge bis zu 10.000 €.
Nun habe ich mir gedacht, dass ich mir von meinen Eltern eine private Vollmacht ausstellen lasse, für die finanziellen Sachen. Können meine Brüder dagegen etwas unternehmen? Wenn ja, was? Wie kann ich mich, außer der Vollmacht, noch absichern. Ich möchte nicht, dass es dann heißt, ich hätte die Vollmacht erschlichen. Mein Vater unterschreibt alles, aber meine Mutter weiß noch ganz genau, was sie tut.
Danke, dass Ihr die Geschichte bis hierher gelesen habt. Aber ich bin wirklich ziemlich ratlos.
Wenn Ihre Eltern geschäftsfähig sind, können sie einer Person ihrer Wahl - also z.B. Ihnen - eine Vollmacht erteilen. Dagegen kann niemand etwas unternehmen. Die Geschäftsfähigkeit kann z.B. ein Arzt attestieren. Da Ihr Vater nicht mehr geschäftsfähig sein düfte, kann er nicht mehr wirksam eine Vollmacht erteilen. Insofern wäre ggf. ein Betreuungsverfahren einzuleiten. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
ich würde etwas mit Hand und Fuss machen und eine Betreuung beantragen. Einfach formlos an das zuständige Amtsgericht schreiben, den Sachverhalt so wie hier schildern, fertig.
Es wird dann wohl bald zwei Brüder geben, die einen hassen, aber das gehört leider dazu.
Evtl. findet sich ja ein ehrenamtlicher Betreuer, das ist dann noch etwas günstiger. Auch jeden Fall ist diese Methode sicherer. Ich würde mal mit den Eltern darüber reden.
sie können die betreuer-amtsgerichtsssache anleiern und gleichzeitig sich selbst als betreuer zur vefügung stellen- die amtserichte gehen darauf gern ein, wenn ein verwandter sich bereit erklärt, das haben wir gerade im letzten Jahr durch. Fürhen Sie ein persönliches gespräch.
sie können die betreuer-amtsgerichtsssache anleiern und gleichzeitig sich selbst als betreuer zur vefügung stellen- die amtserichte gehen darauf gern ein
... was aber nichts daran ändert, dass der Bruder am Verfahren beteiligt wird. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
ich habe da nochmal eine Frage zu der Vollmacht. Ist es möglich, dass beide Elternteile eine gemeinsame Vollmacht erteilen? Wenn ja, was passiert, wenn nun z.B. der Vater als nicht mehr geschäftsfähig angesehen wird, ist dann die gesamte Vollmacht hinfällig? Oder gilt sie für die Mutter weiter. Das Problem ist, dass die Konten auf beide Namen lauten.
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