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Vorgehensweise bei Anwaltswechsel

 
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smashy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 15:23    Titel: Vorgehensweise bei Anwaltswechsel Antworten mit Zitat

Ein Hallo ins Forum,
bin neu hier und hätte da mal ne allgemeine Frage wie man bei einem Anwaltswechsel vorzugehen hat. Ich hab vom Amtsgericht einen Beratungsschein bekommen, sodass ich selbst den Anwalt nicht bezahlen muss. Allerdings bekommen diese dafür auch einen niedrigeren Satz bezahlt, als wenn ich ihn selbst bezahlen würde.
Jetzt ist es so, dass der Anwalt viel zu lange braucht. Warte nun seit zwei Monaten auf eine Anklageschrift und es kommt nichts. Bei Anrufen in der Kanzlei heißt es immer, Geduld, wir haben so viele Klagen gegen XY, seien Sie bitte nicht verärgert. Dann hat er gemeint, bis Ende Mai solle die Anklageschrift raus gehen. Bis heute hab ich noch nix in meinem Briefkasten von ihm gefunden und überlege eben den Anwalt zu wechseln.

Wie geht man da vor? Vorallem hab ich schon eine Vertretungsvollmacht für ein Gerichtsverfahren bei dem Anwalt unterschrieben. Wie muß ich sowas rückgängig machen? Bzw. kann der neue Anwalt den Beratungsschein vom alten dann anfordern? Bzw. auch sämtliche Unterlagen für den Sachverhalt die ich dem alten geschickt habe?
Dann dauert das ganze wohl wieder über zwei Monate, meine Vermutung.

Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Grüße,
Daniel
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