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Verfasst am: 23.06.05, 12:57 Titel: Hund und Nachbarn mit vorgeschobener Allergie
Hallo,
der Fall:
Mieter A möchte einen Hund und wohnt in einer Baugenossenschaftswohnung in Hamburg im 3.Stock. Im Mietvertrag ist zustimmungspflichtige Tierhaltung vereinbart.
Mieter B meint eine Allergie zu haben. (Gegen Haustiere allgemein) und wohnt im EG
Mieter C hält seit Jahren 2 Katzen im 2. Stock.
Mieter D hat mal für eine kurze Zeit im 2. Stock einen Hund in Pflege gehabt.
Frage: Kann Mieter B die Hundehaltung von Mieter A verhindern?
Mal ganz davon abgesehen,was ich von Hunden in einer Wohnung im 3. Stock halte, glaube ich kaum, dass der Nachbar was dagegen machen kann, wenn die Genossenschaft den Hund erlaubt. Gruß M.
A sollte bevor er sich den Hund anschafft die Genehmigung der Gesellschaft einholen. Sonst leidet das Tier am Ende unter dem Streit der dadurch entstanden ist. A kann keinerlei Ansprüche aus den Mietverhältnissen von C und D für sich ableiten. Sprich wenn C es darf heisst das noch lange nicht das A auch darf.
Weiterhin problematisch wird B sein, wenn dieser sich bei der Genossenschaft beschwert kann das dazu führen das die Genossenschaft die Erlaubnis wieder entzieht. In dem Fall wäre dann der Hund abzuschaffen bzw. ein Richter entscheiden lassen.
Verfasst am: 23.06.05, 14:49 Titel: Vielen Dank erstmal für die Antworten.
Trotzdem habe ich
Vielen Dank erstmal für die Antworten.
Trotzdem habe ich noch mehr Fragen:
Ist der Vermieter (hier: Genossenschaft) verpflichtet jeden einzelnen Fall zu prüfen, oder darf er einfach nach Tageslaune entscheiden. Falls nein, wie wird geprüft?
Darf man einfach behaupten man hätte eine Allergie? Oder gibt es für etwas, daß für andere sehr einschränkend ist, eine Beweispflicht? (Vor allem, wenn der Verdacht besteht, daß es nur ein Vorwand ist.)
Wäre sehr nett, wenn Ihr Euch nocheinmal die Mühe macht.
Verfasst am: 23.06.05, 15:00 Titel: Re: Vielen Dank erstmal für die Antworten.Trotzdem habe ich
KatJes hat folgendes geschrieben::
Ist der Vermieter (hier: Genossenschaft) verpflichtet jeden einzelnen Fall zu prüfen, oder darf er einfach nach Tageslaune entscheiden. Falls nein, wie wird geprüft?
Darf man einfach behaupten man hätte eine Allergie? Oder gibt es für etwas, daß für andere sehr einschränkend ist, eine Beweispflicht? (Vor allem, wenn der Verdacht besteht, daß es nur ein Vorwand ist.)
Der Vermieter darf nach Tageslaune entscheiden. Er ist für seine Entscheidung nicht begründungspflichtig. Er kann auch sagen: Der Mieter paßt mir eh' nicht, also darf der nicht.
Und es braucht keinen Beweis für die Allergie, weil die im Grunde nicht ausschlaggebend sein muß. Wenn ein Nachbar sagt, daß er Hunde nicht mag, kann das für einen Vermieter schon als Ablehnungsgrund reichen. Der Mieter wäre lediglich beweispflichtig für die Allergie, wenn der VM den Hund genehmigt und er dann auf Abschaffung klagen will.
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