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Uwe M. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 144
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Verfasst am: 23.06.05, 13:18 Titel: Wenn Vermieter es selber versucht |
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Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Wenn man den Vermieter zur Beseitigung eines Mangels in der Wohnung auffordert, hat dieser ja wohl das Recht, zunächst selber Hand anzulegen.
Wenn diese versuchte Mängelbeseitigung durch den Vermieter aber fehlschlägt - wieviele solche Reparaturversuche des Vermieters muss man über sich ergehen lassen, ehe man zur Selbstbeseitigung schreiten darf?
Danke und Grüße! |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 23.06.05, 15:13 Titel: |
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Meiner Meinung nach soviele wie notwendig sind. Denn ist ja immer noch Eigentum des VM und dieser darf jeden (auch sich selbst) mit der Durchführung von Reparaturen beauftragen. Wenn diese Mangelhaft ist bleibt dem Mieter weiterhin das Recht die Miete zu mindern. Ich denke nicht das der Mieter die Kosten für den Handwerker ersetzt bekommt, dies geht ja sonst nur wenn der VM sich überhaupt nicht kümmert. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.06.05, 15:41 Titel: |
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Strider hat folgendes geschrieben:: | Meiner Meinung nach soviele wie notwendig sind. Denn ist ja immer noch Eigentum des VM und dieser darf jeden (auch sich selbst) mit der Durchführung von Reparaturen beauftragen. |
Naja, aber irgendwann sollte der Mangel schließlich behoben sein.
Es kann ja nun nicht sein, daß z.B. im Winter bei defekter Heizung der Vermieter wochenlang selbst versucht, eine Reparatur durchzuführen  |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 23.06.05, 15:58 Titel: |
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Nuja in dem Fall steht dem Mieter ja noch die Möglichkeit fristlos/gerecht zu kündigen . Aber schon richtig das der VM irgendwann mal fertig sein sollte. Ist ja auch nur in seinen Interesse immerhin ist die Miete ja gemindert. |
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Uwe M. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 144
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Verfasst am: 23.06.05, 19:14 Titel: |
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Yvonne hat folgendes geschrieben:: |
Irgendwann sollte der Mangel schließlich behoben sein.
Es kann ja nun nicht sein, daß z.B. im Winter bei defekter Heizung der Vermieter wochenlang selbst versucht, eine Reparatur durchzuführen  |
Eben!
Darum glaube ich, es geht wie immer: Man informiert den Vermieter über den Mangel und setzt ihm eine Frist zur Beseitigung. Wenn bei Ablauf der Frist der Mangel noch immer da ist (weil der Vermieter es nicht schafft, ihn zu beseitigen), kann man einen professionellen Handwerker rufen. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 23.06.05, 19:32 Titel: |
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Zitat: | Darum glaube ich, es geht wie immer: Man informiert den Vermieter über den Mangel und setzt ihm eine Frist zur Beseitigung. Wenn bei Ablauf der Frist der Mangel noch immer da ist (weil der Vermieter es nicht schafft, ihn zu beseitigen), kann man einen professionellen Handwerker rufen. |
Völlig korrekt. |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 23.06.05, 20:41 Titel: |
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Aber unbedingt darauf achten, dass der Profi über 50 EUR kostet, sonst könnte es unter Schönheitsreparatur fallen, und die hat der Mieter bis 150 EUR pro Jahr wohl selbst zu tragen.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=29890
EDIT: habe den Text nicht verändert, nur ein Link hinzugefügt. |
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Uwe M. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 144
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Verfasst am: 24.06.05, 10:06 Titel: |
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jmiernik hat folgendes geschrieben:: | Aber unbedingt darauf achten, dass der Profi über 50 EUR kostet, sonst könnte es unter Schönheitsreparatur fallen, und die hat der Mieter bis 150 EUR pro Jahr wohl selbst zu tragen.
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Ich glaube, da bringst du was durcheinander. Schönheitsreparaturen (Streichen, etc.) sind mietrechtlich was völlig anderes als Mängelbeseitigung.
Richtig ist: Wenn ein Mangel beseitigt werden soll, muss unter Umständen der Mieter dafür teilweise bezahlen, wenn es sich um eine sog. "Kleinreparatur" handelt und im Mietvertrag eine entsprechende Klausel steht. Aber eben nur, wenn die Kosten im Einzelfall höher sind als z.B. 80 EUR (je nach dem, was im Vertrag steht).
Grüße! |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 24.06.05, 16:52 Titel: |
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Du hast den Mangel nicht weiter beschrieben, also bin ich davon ausgegangen, dass es vielleicht ein Mangel sein könnte, der unter die Klausel Schönheitsrep. fällt, und wollte nur mal darauf hinweisen. |
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