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Verfasst am: 23.06.05, 16:48 Titel: Wem gehören die Elektrogeräte in der Einbauküche?
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Vor zwei Jahren mietete Frau J. eine Wohnung und übernahm dabei von der Vormieterin Frau L. einige von Frau L. neu in die vorhandene Einbauküche eingebaute Elektrogeräte ( Herd, Dunstabzugshaube, Waschmaschine). Den Einbau hatte Frau L. wohl mit dem Vermieter besprochen, und übernahm selbst die Kosten für die Geräte und den Einbau, da der Vermieter die vorhandenen Geräte als funktionsfähig deklarierte, auch wenn sie schon sehr alt und abgenutzt waren.
Bei Einzug von Frau J. zahlte sie Frau L. eine Summe von 2000.- Euro für die Geräte ( Neupreis ca.1.900 Euro), in diesem Betrag war auch die Fensterdekoration im Wert von ca. 470.-- Euro enthalten. Geräte und Dekoration waren zu diesem Zeitpunkt (2003) genau 1 Jahr alt.
Nun ist Frau J.vor 4 Wochen verstorben, und der Vermieter besteht darauf, diese Geräte zu behalten, da laut seiner Aussage die Geräte mit Einbau in seinen Besitz übergegangen seien, und Frau L. sie gar nicht hätte verkaufen dürfen da sie ja sein Eigentum seien. Schliesslich wäre es Frau L.´s Laune gewesen, diese Geräte neu einzubauen, obwohl die alten noch funktionsfähig waren.
Der alte Herd und die Dunstabzugshaube wurden eingelagert und sind verfügbar, die alte Waschmaschine ist verschwunden.
Zum 1. 8. 2005 hat der Vermieter nun einen neuen Mieter und hat jetzt die alte Einbauküche komplett herausgerissen und will aber die noch vorhandenen 3 Jahre alten Geräte in die neue Küche wieder mit einbauen
Wie sieht es nun rechtlich aus? Wem gehören die Elektrogeräte? Im Mietvertrag steht auch nichts von einer Einbauküche, dort ist nur als Raum 1 Küche vermerkt.
Wäre für eine Auskunft sehr dankbar
Gruss
Thilde
Der VM stellt der Frau L Küchengeräte zur Verfügung, die die Frau L aber nicht haben will. Dies werden irgendwo zwischengelagert oder der VM nimmt sie wieder an sich.
Frau L schafft neue Geräte an und ist somit Eigentümerin der Geräte. Dafür und für den Einbau braucht sie auch keine Erlaubnis des VM. Sie gehen durch den Einbau nicht in das Eigentum des VM über. Was anderes ist mit festen Einbauten in die Bausubstanz der Wohnung.
Frau L zieht aus und Frau J zieht ein. Frau J übernimmt die Geräte gegen Zahlung und ist somit neue Eigentümerin. Gibt es hierüber etwas schriftliches oder Zeugen, die den Eigentumsübergang bestätigen können ? Frau L müßte doch diesen Eigentumsübergang bestätigen können.
Frau J stirbt, sodaß die Erben nun die Eigentümer der Geräte sind. Gibt es jedoch keine Erben oder schlagen diese das Erbe aus, ist das Nachlaßgericht zuständig.
Eigentlich ganz einfach. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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den Erben von Frau J. liegen die Originalkaufverträge von Frau L. vor, sowie der handschriftliche Kaufvertrag von Frau J. über den Erwerb der 3 Geräte für Betrag X von Frau L.
Müssen die Erben dafür sorgen, dass die alten Geräte wieder in die Wohnung zurückgebracht werden?
Dazu noch eine zweite Frage. Die Erben bezahlen die Miete bis 31.7. (von der Mietkaution), der VM hat auf eine Renovierung verzichtet, da Bad und Küche saniert werden, und der Nachmieter die Tapeten in der anderen Räumen sowieso herunterreissen will (auch wenn vorher renoviert würde).
Die Wohnung wird zum 30.6. geräumt sein, die Erben bezahlen Miete für nicht nutzbaren Wohnraum (auf grund der schon stattfindenden Sanierung in der Räumungsphase, diese Sanierung wurde allerdings dem VM von den Erben gestattet)
Kann der VM noch auf Kostenerstattung für die nicht erfolgte Renvierung pochen?
Den Erben von Frau J. liegen die Originalkaufverträge von Frau L. vor, sowie der handschriftliche Kaufvertrag von Frau J. über den Erwerb der 3 Geräte für Betrag X von Frau L.
Damit ist der Eigentumsübergang eindeutig bewiesen. Der VM kann somit garnichts.
Müssen die Erben dafür sorgen, dass die alten Geräte wieder in die Wohnung zurückgebracht werden?
Falls Frau J. die Geräte selber eingelagert hat, müßen die Erben die Geräte wieder ranschaffen. Hat jedoch der VM die Geräte seinerzeit an sich genommen, muß er sich darum kümmern. Da die Waschmaschine wohl weg ist, muß hierfür Schadensersatz geleistet werden. Wie hoch, ist aber vom Alter der Maschine abhängig. Ist das Ding auch schon uralt, ist der Schadensersatz vernachläßigungswert gering.
Dazu noch eine zweite Frage. Die Erben bezahlen die Miete bis 31.7. (von der Mietkaution), der VM hat auf eine Renovierung verzichtet, da Bad und Küche saniert werden, und der Nachmieter die Tapeten in der anderen Räumen sowieso herunterreissen will (auch wenn vorher renoviert würde).
Den Renovierungsverzicht aus Sicherheitsgründen noch schriftlich festhalten.
Die Wohnung wird zum 30.6. geräumt sein, die Erben bezahlen Miete für nicht nutzbaren Wohnraum (auf grund der schon stattfindenden Sanierung in der Räumungsphase, diese Sanierung wurde allerdings dem VM von den Erben gestattet)
Kann der VM noch auf Kostenerstattung für die nicht erfolgte Renvierung pochen?
Wenn der VM auf die Renovierung durch die Erben verzichtet, kann er keine weitere Kostenerstattung verlangen. Deswegen sollten Sie den Renovierungsverzicht schriftlich festhalten, damit es da keine Schwierigkeiten gibt. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Frau L. hat die Geräte entsorgt, bzw eingelagert, die Erben von Frau J. wissen wo Herd und Abzugshaube gelagert wurden, über den Verbleib der Waschmascjhine ist nichts bekannt, nicht einmal ob eine solche überhaupt je vorher in der Küche vorhanden war, geschweige denn wie alt sie war. Die Erben haben dafür nur das Wort des VM.
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