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Alter Schaden an der Mietsache

 
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E.Brown
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Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 17:43    Titel: Alter Schaden an der Mietsache Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
nachdem mir mit der Mieterhöhung so gut geholfen wurde, hoffe ich nun auch in diesem vorliegenden Fall auf einen guten Tipp:

Sachverhalt: Einzug in die Mietwohnung vor 7 Jahren.
Damals Übergabeprotokoll gefertigt. Augenscheinlich war alles in Ordnung und das habe ich auch unterschrieben. Nach kurzer Zeit ging allerdings die Tür der Abstellkammer kaputt.
Um genau zu sein ist ein Stück aus dem unteren Türstück heraus gebrochen.

Merkwürdig allerdings, dass an dem Türstück keine Bruchstelle zu sehen ist.
Ich habe mir damals nichts dabei gedacht und die Tür provisorisch mit einem Verbinder repariert.
Nun werde ich in Kürze ausziehen. Der Hausmeister hat die Wohnung bereits voruntersucht und gemeint, dass er die Tür so nicht übernimmt.

Ich habe dann meine Versicherung angeschrieben und wollte hieraus einen Haftpflichtschaden machen. Die Versicherung hat einen Gutachter geschickt. Dieser hat die Tür genau inspiziert und auf der Bruchstelle Farbreste gefunden.
Daher kommt er zu dem Schluss, dass die Tür bereits einen Vorschaden hatte, sonst hätte keine Farbe in die Bruchstelle eindringen können.
Da ich die Tür in den letzten 7 Jahren nicht gestrichen habe, weiss ich nun, dass die Tür schon beim Einzug angeknackst gewesen sein muss.

Der Gutachter würde diese Aussage auch vor dem Vermieter bestätigen, dass die Tür bereits beim lackieren kaputt war.

Allerdings beweist das ja nicht, dass ich die Tür nicht auch mal überlackiert habe.
Das ist das Problem, wie hoch sind die Chancen, dass ich die Tür nicht aus eigener Tasche ersetzen muss?
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