Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Schuldner A hat bereits eine Lohnpfändung von Gläubiger B. B fändet bis auf die Pfändungsgrenze von A.
Kann Gläubiger C trotz Lohnpfändung eine Kontopfändung durchnehmen, wenn ja, wie kann sich Schuldner A davor schutzen, da A ja bereits nur das Geld unter der Pfändungsgrenze erhält und Schuldner A, ja seinen lebenunterhalt Miete usw. bestreiten muss, um nicht wieder abzurutschen.
Schuldner A hat bereits Antrag auf Regelinsolvernz beantragt, das Verfahren ist allerdings noch nicht eröffnet, sondern liegt noch bei Gericht.
Schuldner A hat bereits eine Lohnpfändung von Gläubiger B. B fändet bis auf die Pfändungsgrenze von A.
Kann Gläubiger C trotz Lohnpfändung eine Kontopfändung durchnehmen,
ja, natürlich kann C eine Pfändung vornehmen.
BiancaHe hat folgendes geschrieben::
wenn ja, wie kann sich Schuldner A davor schutzen, da A ja bereits nur das Geld unter der Pfändungsgrenze erhält und Schuldner A, ja seinen lebenunterhalt Miete usw. bestreiten muss, um nicht wieder abzurutschen.
A kann beim Amtsgericht einen entsprechenden Freigabebeschluss beantragen.
BiancaHe hat folgendes geschrieben::
Schuldner A hat bereits Antrag auf Regelinsolvernz beantragt,
er hat keinen Antrag beantragt sondern die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
BiancaHe hat folgendes geschrieben::
das Verfahren ist allerdings noch nicht eröffnet, sondern liegt noch bei Gericht.
dann wird wohl bald ein entsprechender Beschluss ergehen wonach Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen unzulässig sind.
Das Konto kann (und sollte) der 2. Gläubiger schon deshalb pfänden, weil er
1. Von der Lohnpfändung gar nichts wissen kann (darüber werden andere Gläubiger nicht vorab informiert)
2. Nicht wissen kann, ob auf dem Konto sonstiges Geld vorhanden ist / eingeht
3. Wenn durch die Lohnpfändung der Gläubiger A befriedigt ist, geht ja wieder Geld auf dem Konto ein, und dann möchte man der erste in der Warteschlange sein.
Aus Grund 3 wäre es auch empfehlenswert, zusätzlich eine weitere Lohnpfändung zu beantragen, auch wenn das vielleicht erst später was bringt. Aber wenn man abwartet, machen das andere vorher.
Das Konto kann (und sollte) der 2. Gläubiger schon deshalb pfänden, weil er
1. Von der Lohnpfändung gar nichts wissen kann (darüber werden andere Gläubiger nicht vorab informiert) .
Dem Gerichtsvollzieher wurde mitgeteilt, das bei Schulder A bereits einer anderer Gläubiger Lohnpfändung hat.
Der Gerichtsvollzieher hat mit Forderungspfändungen nichts zu tun und selbst wenn, es kann auch ein und derselbe Gläubiger sowohl Konto als auch Lohn gleichzeitig pfänden lassen.
Dem Gerichtsvollzieher wurde mitgeteilt, das bei Schulder A bereits einer anderer Gläubiger Lohnpfändung hat.
Der Gerichtsvollzieher hat mit Forderungspfändungen nichts zu tun
Am Rande schon, er stellt die Beschlüsse zu. Daraus zog BiancaHe vermutlich den falschen Schluß, der GV hätte ähnlich wie bei der Sachpfändung Einfluß auf den Gang der Dinge.
Auch wenn es dem GV mitgeteilt wurde, er darf diese Information nicht an andere Gläubiger weitergeben (Datenschutz). Und auch wenn es den anderen Gläubigern mitgeteilt wurde, sie wären dumm wenn sie deshalb auf eine Pfändung verzichten würden (siehe oben).
---------------------------
Es ist schon bemerkenswert, wie in diesem Forum (und im Forum Insolvenzrecht) Schuldner immer wieder der Meinung sind, die wichtigste Aufgabe des Gesetzgebers, der Gerichte und der Gerichtsvollzieher wäre es dafür zu sorgen, daß die Schuldner nicht übermäßig belästigt werden und die Gläubiger doch bitte auf Vollstreckung verzichten mögen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Justiz soll vor allem dafür sorgen, daß Schuldner zur Bezahlung ihrer Schulden gezwungen werden. Es geht hier ja nur um Forderungen, deren Rechtmäßigkeit bereits rechtskräftig festgestellt wurde.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.