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Kontopfändung trotz Lohnpfändung

 
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BiancaHe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 15
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 22:02    Titel: Kontopfändung trotz Lohnpfändung Antworten mit Zitat

Schuldner A hat bereits eine Lohnpfändung von Gläubiger B. B fändet bis auf die Pfändungsgrenze von A.

Kann Gläubiger C trotz Lohnpfändung eine Kontopfändung durchnehmen, wenn ja, wie kann sich Schuldner A davor schutzen, da A ja bereits nur das Geld unter der Pfändungsgrenze erhält und Schuldner A, ja seinen lebenunterhalt Miete usw. bestreiten muss, um nicht wieder abzurutschen.

Schuldner A hat bereits Antrag auf Regelinsolvernz beantragt, das Verfahren ist allerdings noch nicht eröffnet, sondern liegt noch bei Gericht.
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OS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 22:24    Titel: Re: Kontopfändung trotz Lohnpfändung Antworten mit Zitat

BiancaHe hat folgendes geschrieben::
Schuldner A hat bereits eine Lohnpfändung von Gläubiger B. B fändet bis auf die Pfändungsgrenze von A.

Kann Gläubiger C trotz Lohnpfändung eine Kontopfändung durchnehmen,


ja, natürlich kann C eine Pfändung vornehmen.

BiancaHe hat folgendes geschrieben::
wenn ja, wie kann sich Schuldner A davor schutzen, da A ja bereits nur das Geld unter der Pfändungsgrenze erhält und Schuldner A, ja seinen lebenunterhalt Miete usw. bestreiten muss, um nicht wieder abzurutschen.


A kann beim Amtsgericht einen entsprechenden Freigabebeschluss beantragen.

BiancaHe hat folgendes geschrieben::
Schuldner A hat bereits Antrag auf Regelinsolvernz beantragt,


er hat keinen Antrag beantragt sondern die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

BiancaHe hat folgendes geschrieben::
das Verfahren ist allerdings noch nicht eröffnet, sondern liegt noch bei Gericht.


dann wird wohl bald ein entsprechender Beschluss ergehen wonach Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen unzulässig sind.
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 22:31    Titel: Re: Kontopfändung trotz Lohnpfändung Antworten mit Zitat

Das Konto kann (und sollte) der 2. Gläubiger schon deshalb pfänden, weil er

1. Von der Lohnpfändung gar nichts wissen kann (darüber werden andere Gläubiger nicht vorab informiert)

2. Nicht wissen kann, ob auf dem Konto sonstiges Geld vorhanden ist / eingeht

3. Wenn durch die Lohnpfändung der Gläubiger A befriedigt ist, geht ja wieder Geld auf dem Konto ein, und dann möchte man der erste in der Warteschlange sein.

Aus Grund 3 wäre es auch empfehlenswert, zusätzlich eine weitere Lohnpfändung zu beantragen, auch wenn das vielleicht erst später was bringt. Aber wenn man abwartet, machen das andere vorher.
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BiancaHe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 15
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 05:53    Titel: Re: Kontopfändung trotz Lohnpfändung Antworten mit Zitat

"A kann beim Amtsgericht einen entsprechenden Freigabebeschluss beantragen."

kann dies A bereits vorher beantragen, oder muss A warten bis die Kontopfändung da ist?
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BiancaHe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 15
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 05:56    Titel: Re: Kontopfändung trotz Lohnpfändung Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Das Konto kann (und sollte) der 2. Gläubiger schon deshalb pfänden, weil er

1. Von der Lohnpfändung gar nichts wissen kann (darüber werden andere Gläubiger nicht vorab informiert) .


Dem Gerichtsvollzieher wurde mitgeteilt, das bei Schulder A bereits einer anderer Gläubiger Lohnpfändung hat.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.06.05, 06:10    Titel: Re: Kontopfändung trotz Lohnpfändung Antworten mit Zitat

BiancaHe hat folgendes geschrieben::
"A kann beim Amtsgericht einen entsprechenden Freigabebeschluss beantragen."

kann dies A bereits vorher beantragen, oder muss A warten bis die Kontopfändung da ist?


A muss warten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.06.05, 06:11    Titel: Re: Kontopfändung trotz Lohnpfändung Antworten mit Zitat

BiancaHe hat folgendes geschrieben::
FM hat folgendes geschrieben::
Das Konto kann (und sollte) der 2. Gläubiger schon deshalb pfänden, weil er

1. Von der Lohnpfändung gar nichts wissen kann (darüber werden andere Gläubiger nicht vorab informiert) .


Dem Gerichtsvollzieher wurde mitgeteilt, das bei Schulder A bereits einer anderer Gläubiger Lohnpfändung hat.


Der Gerichtsvollzieher hat mit Forderungspfändungen nichts zu tun und selbst wenn, es kann auch ein und derselbe Gläubiger sowohl Konto als auch Lohn gleichzeitig pfänden lassen.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 00:18    Titel: Re: Kontopfändung trotz Lohnpfändung Antworten mit Zitat

lljk hat folgendes geschrieben::
BiancaHe hat folgendes geschrieben::

Dem Gerichtsvollzieher wurde mitgeteilt, das bei Schulder A bereits einer anderer Gläubiger Lohnpfändung hat.


Der Gerichtsvollzieher hat mit Forderungspfändungen nichts zu tun


Am Rande schon, er stellt die Beschlüsse zu. Daraus zog BiancaHe vermutlich den falschen Schluß, der GV hätte ähnlich wie bei der Sachpfändung Einfluß auf den Gang der Dinge.

Auch wenn es dem GV mitgeteilt wurde, er darf diese Information nicht an andere Gläubiger weitergeben (Datenschutz). Und auch wenn es den anderen Gläubigern mitgeteilt wurde, sie wären dumm wenn sie deshalb auf eine Pfändung verzichten würden (siehe oben).

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Es ist schon bemerkenswert, wie in diesem Forum (und im Forum Insolvenzrecht) Schuldner immer wieder der Meinung sind, die wichtigste Aufgabe des Gesetzgebers, der Gerichte und der Gerichtsvollzieher wäre es dafür zu sorgen, daß die Schuldner nicht übermäßig belästigt werden und die Gläubiger doch bitte auf Vollstreckung verzichten mögen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Justiz soll vor allem dafür sorgen, daß Schuldner zur Bezahlung ihrer Schulden gezwungen werden. Es geht hier ja nur um Forderungen, deren Rechtmäßigkeit bereits rechtskräftig festgestellt wurde.
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