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freie Stellplätze vor dem Haus fest zuordnen

 
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Abydan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Wermelskirchen

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 10:24    Titel: freie Stellplätze vor dem Haus fest zuordnen Antworten mit Zitat

Hallo,
wir haben unsere zwei Mietwohnungen seit ca. 0,5 Jahren vermietet - vor dem Haus sind Stellplätze, die bisher frei und kostenslos genutzt werden konnten - da wir in letzter Zeit vor unserer Haustür selber keinen Parkplatz mehr bekommen haben, möchten wir nun durch Parkschilder die Plätze fest "zuordnen" - ist dies möglich, obwohl diese bisher frei genutzt werden konnten und auch keine Miete dafür verlangt wurde (in den Mietverträgen steht nix über eine Stellplatznutzung), diese nun zu gegen eine monatliche Gebühr von 20 Euro / Stellplatz zu vermieten? Wer keinen Stellplatz direkt vor dem Haus nehmen möchte, könnte ein Stück weiter auf einem öffentlichen Parkplatz parken.

Eine Mieterin möchte wegen dieser Vorgehensweise zum Anwalt gehen - ist es rechtens bzw. kann sie dort die freie Nutzung erreichen?

Noch eine Frage - was ist, wenn es zu wenig Stellplätze gibt, so dass nciht für alle Mietparteien ein Stellplatz gegen Gebühr zu Verfügung steht.

Wie gesagt, es ist weder schriftlich noch mündlich vor Einzug bzw. im Mietvertrag geregelt, dass frei vor dem Haus geparkt werden darf.

Danke vorab für Infos -
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roleover
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich kannst du dein Eigentum vermieten. Deine Mieter haben keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz. Es ergibt sich auch kein Gewohnheitsrecht an den bisherigen, nicht vertraglich festgesetzten Stellplätzen.
Die Argumentation der Mieterin würde mich interessieren.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Abydan hat folgendes geschrieben::
Wie gesagt, es ist weder schriftlich noch mündlich vor Einzug bzw. im Mietvertrag geregelt, dass frei vor dem Haus geparkt werden darf.


Schriftliche oder mündliche Absprachen können auch nach dem Einzug / Abschluss des Mietvertrags gültig sein (und bindend). Aber wenn Sie z.B. nur sagen, dass die Mieter vor dem Haus parken dürfen, begründet das kein Recht der Mieter auf den kostenlosen Parkplatz.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

ME ist hier schon ein gültiger Vertrag über Stellplätze getroffen worden. Es ist so auszulegen das die Benutzungsgebühr im Mietpreis enthalten ist. Der Vermieter kann bei der nächsten Mietpreisanpassung entsprechend berücksichtigen. Winken
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Abydan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Wermelskirchen

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schon mal für die Antworten.
Ist vielleicht noch ein Rechtsanwalt o.ä. hier im forum, der mich nicht nur seine persönliche Meinung gibt, sondern den juristischen Hintergrund hat.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fürchte der Anwalt wird auch nur seine persönliche Meinung kund tun, alles andere wäre eine Einzelberatung und die darf es ja nunmal nach dem Gesetz nicht kostenlos geben. Für verbindliche Antworten muss ein Anwalt konsultiert werden.
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roleover
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
ME ist hier schon ein gültiger Vertrag über Stellplätze getroffen worden. Es ist so auszulegen das die Benutzungsgebühr im Mietpreis enthalten ist. Der Vermieter kann bei der nächsten Mietpreisanpassung entsprechend berücksichtigen. Winken


Woraus ist dieser gültige Vertrag denn ersichtlich?
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