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Streit/Vergleichswert

 
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 16:14    Titel: Streit/Vergleichswert Antworten mit Zitat

Hallo, mal eine Frage.

was ein Streitwert ist und wie sich hieraus die Anwaltsgebühren berechnen, ist mir halbwegs klar.
Aber wie errechnet sich das aus einem Vergleichswert?

Gruss det11
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist ziemlich unverständlich?
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 13:55    Titel: Re: Streit/Vergleichswert Antworten mit Zitat

det11 hat folgendes geschrieben::
Hallo, mal eine Frage.

was ein Streitwert ist und wie sich hieraus die Anwaltsgebühren berechnen, ist mir halbwegs klar.
Aber wie errechnet sich das aus einem Vergleichswert?

Gruss det11


Der Gegenstandswert eines Vergieiches errechnet sich aus dem Wert sämtlicher Ansprüche, die in den Vergleich einbezogen worden sind.
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

ja, soweit klar.

ich fangs mal anders an :

wenn bei einem Verfahren ein Vergleich geschlossen wird, wird ein Streitwert festgesetzt, in diesem fiktiven Fall wurde zusätzlich ein Vergleichswert festgesetzt.

Angenommen der Strietwert wäre 300€ und der Vergleichswert wäre das 10-fache.

Wie würde sich hieraus die Anwaltsgebühr errechnen ?

Gruss det11
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann denn der Vergleichswert den Streitwert übersteigen?

In der Regel läuft es doch so, daß z.B. der K auf 10.000 EUR klagt, sich mit dem B auf 5.000 EUR vergleicht und sich die Gebühren aus dem ursprünglichen Streitwert (der durch den Vergleich ja nicht geändert wird) berechnen.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 05:53    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Verfahren wurde ein weiteres Verfahren gleich mitverhandelt.
Aber die Gebührenhöhe weiss keiner ?

Gruss det11
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Wie kann denn der Vergleichswert den Streitwert übersteigen?


Wenn andere, nicht streitgegenständliche Dinge "mit verglichen" werden.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 06:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, und wie hoch ist die Vergütung ?

Weiss keiner ?

Gruss det11
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RA Mittig
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Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

also wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe:

Die Berechnung der Vergleichs- Einigungsgebühr errechnet sich aus dem höheren (Vergleichs-)Wert.

Die übrigen Gebühren (Verfahrens- Terminsgebühr) hingegen richten sich nach dem niedrigeren Wert.

Hinzu kommen Auslagen pp.
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

und wieviel verdient dann ein Anwalt daran?

Gruss det11
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Hugo2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

det11 hat folgendes geschrieben::
und wieviel verdient dann ein Anwalt daran?

Gruss det11


Möglicherweise hilft das weiter:

http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/zpo2004/Vorlesung/kosten.htm

Meine Zusatzfrage wäre, wie eigentlich ein strittiger Streitwert (klagende Seite oder auch Anwälte können doch Streiwerte nicht einfach festlegen, sie verdienen doch daran!) bestimmt wird?
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