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Honorar für Notar bei Nichtzustandekommen der Vereinbarung

 
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Autor Nachricht
Klaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 14.10.04, 11:15    Titel: Honorar für Notar bei Nichtzustandekommen der Vereinbarung Antworten mit Zitat

Meine Frau und ich möchten gerne eine gegenseitige Vereinbarung notariell festhalten. Leider sind wir mit der Leistung unseres Notars nicht zufrieden. Aufgrund seiner unzureichenden Beratungsleistung soll es inzwischen zu einem dritten Beratungstermin in dieser Sache kommen. Entstehen uns für jeden dieser Termine Kosten? Was passiert wenn wir uns in dieser Angelegenheit einen anderen Notar suchen?
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Gast15
Gast





BeitragVerfasst am: 15.10.04, 16:52    Titel: Re: Honorar für Notar bei Nichtzustandekommen der Vereinbaru Antworten mit Zitat

Klaus hat folgendes geschrieben::
Meine Frau und ich möchten gerne eine gegenseitige Vereinbarung notariell festhalten. Leider sind wir mit der Leistung unseres Notars nicht zufrieden. Aufgrund seiner unzureichenden Beratungsleistung soll es inzwischen zu einem dritten Beratungstermin in dieser Sache kommen. Entstehen uns für jeden dieser Termine Kosten? Was passiert wenn wir uns in dieser Angelegenheit einen anderen Notar suchen?


Hallo Klaus,
wenn ihr euch in der Sache von einem anderen Notar beraten lasst, müßt ihr für diesen auch wieder Gebühren bezahlen. Zusätzlich wird euch der alte Notar die bisherigen Besprechungen auch in Rechnung stellen.
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