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Wenn Vermieter es selber versucht

 
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Uwe M.
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 13:18    Titel: Wenn Vermieter es selber versucht Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe folgende Frage:
Wenn man den Vermieter zur Beseitigung eines Mangels in der Wohnung auffordert, hat dieser ja wohl das Recht, zunächst selber Hand anzulegen.

Wenn diese versuchte Mängelbeseitigung durch den Vermieter aber fehlschlägt - wieviele solche Reparaturversuche des Vermieters muss man über sich ergehen lassen, ehe man zur Selbstbeseitigung schreiten darf?

Danke und Grüße!
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach soviele wie notwendig sind. Denn ist ja immer noch Eigentum des VM und dieser darf jeden (auch sich selbst) mit der Durchführung von Reparaturen beauftragen. Wenn diese Mangelhaft ist bleibt dem Mieter weiterhin das Recht die Miete zu mindern. Ich denke nicht das der Mieter die Kosten für den Handwerker ersetzt bekommt, dies geht ja sonst nur wenn der VM sich überhaupt nicht kümmert.
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung nach soviele wie notwendig sind. Denn ist ja immer noch Eigentum des VM und dieser darf jeden (auch sich selbst) mit der Durchführung von Reparaturen beauftragen.


Naja, aber irgendwann sollte der Mangel schließlich behoben sein.
Es kann ja nun nicht sein, daß z.B. im Winter bei defekter Heizung der Vermieter wochenlang selbst versucht, eine Reparatur durchzuführen Winken
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Nuja in dem Fall steht dem Mieter ja noch die Möglichkeit fristlos/gerecht zu kündigen Winken. Aber schon richtig das der VM irgendwann mal fertig sein sollte. Ist ja auch nur in seinen Interesse immerhin ist die Miete ja gemindert.
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Uwe M.
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::

Irgendwann sollte der Mangel schließlich behoben sein.
Es kann ja nun nicht sein, daß z.B. im Winter bei defekter Heizung der Vermieter wochenlang selbst versucht, eine Reparatur durchzuführen Winken


Eben!

Darum glaube ich, es geht wie immer: Man informiert den Vermieter über den Mangel und setzt ihm eine Frist zur Beseitigung. Wenn bei Ablauf der Frist der Mangel noch immer da ist (weil der Vermieter es nicht schafft, ihn zu beseitigen), kann man einen professionellen Handwerker rufen.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Darum glaube ich, es geht wie immer: Man informiert den Vermieter über den Mangel und setzt ihm eine Frist zur Beseitigung. Wenn bei Ablauf der Frist der Mangel noch immer da ist (weil der Vermieter es nicht schafft, ihn zu beseitigen), kann man einen professionellen Handwerker rufen.


Völlig korrekt.
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jmiernik
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Aber unbedingt darauf achten, dass der Profi über 50 EUR kostet, sonst könnte es unter Schönheitsreparatur fallen, und die hat der Mieter bis 150 EUR pro Jahr wohl selbst zu tragen.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=29890


EDIT: habe den Text nicht verändert, nur ein Link hinzugefügt.
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Uwe M.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

jmiernik hat folgendes geschrieben::
Aber unbedingt darauf achten, dass der Profi über 50 EUR kostet, sonst könnte es unter Schönheitsreparatur fallen, und die hat der Mieter bis 150 EUR pro Jahr wohl selbst zu tragen.


Frage Frage

Ich glaube, da bringst du was durcheinander. Schönheitsreparaturen (Streichen, etc.) sind mietrechtlich was völlig anderes als Mängelbeseitigung.

Richtig ist: Wenn ein Mangel beseitigt werden soll, muss unter Umständen der Mieter dafür teilweise bezahlen, wenn es sich um eine sog. "Kleinreparatur" handelt und im Mietvertrag eine entsprechende Klausel steht. Aber eben nur, wenn die Kosten im Einzelfall höher sind als z.B. 80 EUR (je nach dem, was im Vertrag steht).

Grüße!
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast den Mangel nicht weiter beschrieben, also bin ich davon ausgegangen, dass es vielleicht ein Mangel sein könnte, der unter die Klausel Schönheitsrep. fällt, und wollte nur mal darauf hinweisen.
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