Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - wegen Nebenkostenabr. vor Gericht Anwaltspflicht????
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

wegen Nebenkostenabr. vor Gericht Anwaltspflicht????

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 22:13    Titel: wegen Nebenkostenabr. vor Gericht Anwaltspflicht???? Antworten mit Zitat

Hallo @all,

der Vermieter will nun gegen ein Mieter vor Gericht ziehen, weil dieser die Nebenkostenabrechnung nicht in voller Höhe bezahlt... Da wo belege da waren, zahlte er, und andere Posten, welche nicht belegt werden konnten (Hausmeisterkosten) bezahlte der Mieter nicht.

Nun droht der Vermieter mit Anwalt und Gereicht...

Vor welchen Gericht wird so was verhandelt??? Besteht da in der ersten Instanz Anwalts-Pflicht????
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 92
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

So etwas wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Ihr Vermieter wird wohl eine Zahlungsklage einreichen oder einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen. Bei letzterem müssen Sie widersprechen und auch gegen einen evtl. Vollstreckungsbescheid Einspruch erheben. Es wird dann zur Gerichtsverhandlung kommen.

Hier ist nun der Vermieter beweispflichtig. Wenn er die Hausmeisterkosten tatsächlich nicht belegen kann, dann hat seine Klage absolut keine Chance.

Ich glaube nicht, dass er die Drohung wahr macht. Er hat nichts davon.

Ob eine Anwaltspflicht besteht, kann ich nicht sagen. M. E. können sie sich aber selbst verteidigen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

pim hat folgendes geschrieben::
Hier ist nun der Vermieter beweispflichtig. Wenn er die Hausmeisterkosten tatsächlich nicht belegen kann, dann hat seine Klage absolut keine Chance.


Der VM kommt ja auch auf mehrmalige Schreiben des Mieters nicht nach, die Belege für den Hausmeister offenzulegen! Also muste der Mieter davon ausgehen, das der VM keine hat!

Wie ist eigendlich die Beweispflicht, wenn von Algemeinstrom im Treppenhaus Stromdiebstahl (von anderen Mietern) begonnen wurde, man die Algemienstromkostennicht volständig zahlt??? Der Betrag hat sich gegenüber der letzten 4Jahre ver 2,5facht!!! Der Mieter hat den druchschnitt der vergangen 4Jahre ermittelt, und diesen Betrag an den VM bezahlt! Nun will der VM noch mehr Geld für den Algemeinstrom!

Wer müste da den Stromdiebstahl vor Gericht (wie) beweisen??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sie.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 92
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

@ Raubtier

Das ist ein völlig anderer Sachverhalt.

Sollte tatsächlich jemand Stromklau betreiben, muss der entsprechende Energieversorger tätig werden und Anzeige erstatten. Konfrontieren Sie ihn mit Ihrem Verdacht.

Ihre eigene Berechnung dürfte hinfällig sein, solange der Stromklau nicht offiziell erkannt wurde. Wenn Sie die Kosten für den Allgemeinstrom mindern, müssen Sie dies auch begründen. Dafür reichen ein purer Verdachtsmoment und die Erläuterung Ihrer Berechnungsgrudlage wie hier im Forum wohl nicht aus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.