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Verfasst am: 04.07.05, 19:10 Titel: frühzeitige Beendigung des Geschäftsmietvertrages
Hallo,
ich habe eine sehr wichtige Frage. Ich habe mich vor einem halben Jahr mit einem Geschäft für Wohnaccessoires selbständig gemacht. Leider habe ich mir wohl den falschen Standort ausgesucht, denn das Geschäft läuft fast gar nicht.
Da ich nicht mal die Unkosten decken kann, habe ich mit meinem Vermieter Kontakt aufgenommen und ihm die Situation geschildert und ihn gefragt, ob eine Mietsenkung möglich wäre. Dazu muss ich sagen, dass das Ladenlokal vorher über ein 3/4 Jahr leer gestanden hat und wenn er einen Mieter hatte, diese auch nur 3 Monate einen Mietvertrag gemacht hatten, weil viele schnell gemerkt haben, dass ein Geschäft in dieser Stadt nur schwer zu halten ist.
Ich kannte das Risiko, hätte aber nie gedacht, dass mit meinem Vermieter so schlecht zu reden ist, denn auf eine Mietreduzierung ist er natürlich bisher nicht eingegangen. Leider war ich bei der Unterzeichnung des M.vertrages so dumm und habe eine Mietzeit von zwei Jahren unterschrieben, weil mir jeder sagte, dass es so lange braucht, bis sich ein Geschäft richtig entwickelt hat.
Was würde passieren, wenn ich die Miete ab nächsten Monat nicht mehr zahlen kann / würde??? Möchte am Liebsten so schnell wie möglich aus dem Geschäft raus, denn die Suche nach einem Nachmieter, sehe ich als hoffnungslos, auch wenn ich über 1000,- Euro in das Ladenlokal gesteckt habe. Eine Mietkaution hat mein Vermieter von mir bekommen. Wie stehen meine Chancen , dass er das Mietverhältnis von sich selbst aus kündigt oder anders gefragt, was kann ich machen...?
Zunächst gilt die fest vereinbarte Mietzeit für sie verbindlich. Wenn ihr Vermiter nicht mitspielt, kommen sie von den zwei Jahren nicht runter.
Wenn Sie die Miete einfach nicht mehr zahlen, wird ihr Vermieter sicherlich fristlos kündigen. Das klingt aber nur auf den ersten Blick gut. Denn Sie haben ihm den durch den Zahlungsverzug entstehenden finanziellen Schaden zu ersetzen.
Hierzu zählen z.B. die Verzugszinsen für die nicht gezahlten Mieten und die Kosten Ihres Vermieters für den Rechtsanwalt, den dieser evtl. für die Kündigung/Vertretung einschalten wird.
Mal angenommen Sie ziehen dennoch aus dem Objekt aus und übergeben dem Vermieter die Schlüssel:
Er hat zwar die Pflicht (Schadensminderungspflicht), sich um einen Nachmieter zu bemühen. Sie schreiben jedoch selbst, dass ein solcher kaum zu finden sein wird. Im schlimmsten (und nicht so unwahrscheinlichen) Fall zahlen Sie also trotz Kündigung durch den Vermieter die Miete bis zum Ablauf der fest vereinbarten Zeit.
Spontan sehe ich für Sie eigentlich nur die Möglichkeit, sich (mit Einverständnis des Vermieters) um einen Untermieter zu bemühen.
Prüfen Sie außerdem, ob das Mietverhältnis automatisch nach zwei Jahren endet oder ob (und mit welcher Frist) Sie kündigen müssen.
Viel Erfolg
P.S. Dieser Beitrag ist definitiv zu lang geworden, wenn man bedenkt, dass ich dafür keine Rechnung schreibe
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