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Probleme mit dem 1. Vorsitzenden

 
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Ananatalia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 23:39    Titel: Probleme mit dem 1. Vorsitzenden Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe einige Fragen zum Vereinsrecht und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiter helfen könnte.

1) Kann man den 1. Vorsitzenden eines e.V. auch abwählen (oder sonst irgendwie loswerden), wenn die Satzung dazu nichts regelt?

2) Welche Möglichkeiten haben die restlichen Vereinsmitglieder, wenn der 1. Vorstand eine von der 2/3 Mehrheit der Mitglieder einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung verzögert / verschleppt bzw. einfach nicht dazu einläd? (In der Satzung ist vorgesehen, dass der 1. Vorsitzende läd und bei dessen Verhinderung der 2.)

3) Reicht es, wenn 3 der 5 (verbliebenen) Vereinsmitglieder für eine Auflösung des Vereins stimmen?

4) Angenommen es treten alle Mitglieder bis auf 2 aus dem Verein aus, würde er dann von Amts wegen als aufgelöst gelten / erklärt werden oder muss man dazu noch etwas unternehmen?

Vielen Dank!
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Spezi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Frage 1: JA
Frage 2: lesen Sie mal § 37 insb. Abs. 2 BGB:
1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.
Frage 3: Lesen in der Satzung welche Mehrheit erforderlich ist.
Frage 4: lesen sie § 73 BGB:
(1) Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, so hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstands und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird, von Amts wegen nach Anhörung des Vorstands dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen.

Spezi
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Ananatalia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank schon mal!

Ich habe noch eine Frage zur Antwort auf Frage 1: Wie kann der 1. Vorsitzende abgewählt werden? Durch 2/3 Mehrheit.

Noch mals DANKE!
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Spezi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
was steht denn in der Satzung. Wenn die abwahl dort nicht erschwert ist, erfolgt die Abwahl eines Vorsitzenden mit der gleichen Mehrheit, die auch bei der Wahl erforderlich war.
Danch müßte ihr ja anstelle des bisherigen Vorsitzenden einen anderer Vorsitzenden wählen. Also vorher nach einem mehrheitsfähigen Kandidaten Ausschau halten
Spezi
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Ananatalia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Tausend Dank! Alle meine Fragen sind toll und vollständig beantwortet!
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