Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vorzeigte Wohnungsübernahme?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vorzeigte Wohnungsübernahme?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Taurus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 03:23    Titel: Vorzeigte Wohnungsübernahme? Antworten mit Zitat

Hoffe die Frage gibt es noch nicht. Mieter kündigt Wohnung, Nachmieter steht fest, Vermieter akzeptiert Nachmieter. Mieter möchte die Wohnung vorzeitig übergeben, da der Vermieter aber Steine in den Weg legt, möchten der Mieter und der Nachmieter sich selbst einigen. (Der Vermieter sträubt sich, da er Teile der Kaution einbehalten möchte)

Der Mieter und der Vermieter treffen die Vereinbarung, daß der Mieter die Wohnung bis zum Mietende zahlt. Er den Nachmieter die Wohnung aber 4 Wochen früher übergibt, kostenfrei. Der Nachmieter soll im Gegenzug alle Schönheitsreparaturen des Mieters übernehmen, sowie die erforderlichen Materialien dafür bezahlen.


1. Muß der Mieter dem Nachmieter und Vermieter schriftlich bezeugen, daß er einverstanden ist, das der Nachmieter schon früher die Wohnung übernimmt. (Frage: Gibt es da eine Art Vordruck oder bestimmte Formulierungen, die das Schriftstück enthalten muß?)


2. Will der Mieter dem Nachmieter die Wohnung 4 Wochen kostenfrei vor Mietende überlassen. Der Nachmieter soll sich dafür vertraglich bereit erklären, die Schönheitsreparaturen des Mieters zu übernehmen. (Frage: Der Mieter schenkt dem Nachmieter quasi 4 Wochen die Wohnung. Damit möchter er aller Pflichten entbunden werden. Der Nachmieter würde dann, auf seine Kosten aller Pflichten nachkommen, malern und auch das Material dafür bezahlen. Wie kann man das Abkommen zwischen beiden Parteien so ausformulieren, daß keiner übervorteilt wird. Der Nachmieter hat Angst für eventuelle Schäden des Vormieters aufkommen zu müssen und der Mieter hat Angst bei nicht sachgerechter Erledigung der Pflichten vom Vermieter haftbar gemacht zu werden? Gibt es da vielleicht auch Vordrucke?)


Danke für Hilfe! Ich hoffe, es ist noch verständlich! Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Alles was Mieter und Nachmieter beschliessen oder vereinbaren was zu Lasten des VM geht ist null und nichtig. Ausser der VM stimmt dem ausdrücklich zu.

1. Sämtliche Vereinbarungen sollten schon alleine aus beweisgründen schriftlich festgehalten werden.

2. Wenn der VM damit einverstanden ist sollte dies so gehen. Auch das sollte schriftlich festgehalten werden. Vordrucke gibt es für sowas meines Wissens nach nicht. Der Mieter und Nachmieter sollten einen Anwalt konsultieren der kann einen solche Vereinbarung wohl am besten formulieren.


Achja und der VM kann sich 2 bis 6 Monate Zeit lassen mit abrechnen der Kaution und darüber hinaus noch einen Teil in höhe der zu erwartenden Nebenkostennachforderung einbehalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 07:09    Titel: Re: Vorzeigte Wohnungsübernahme? Antworten mit Zitat

Taurus hat folgendes geschrieben::
da der Vermieter aber Steine in den Weg legt, möchten der Mieter und der Nachmieter sich selbst einigen.


Das ganze schreit förmlich nach Ärger. Gerade wenn Sie unter Umgehung des Eigentümers mit dem Nachmieter etwas aushandeln, ist die "Ärgerwahrscheinlichkeit" sehr hoch. Im, gar nicht unwahrscheinlichen Fall, haben Sie zuerst einen Rechtsstreit mit dem Vermieter (den Ihre Vereinbarung mit dem Nachmieter nicht die Bohne interessiert) und im Anschluß mit dem Nachmieter.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Taurus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht doch nur darum, ein paar Wände zu streichen und Löcher zugipsen. Ist doch egal wer den Pinsel schwingt oder die Farbe bezahlt. Der Nachmieter streicht die Wohnung und der Hausmeister schreibt später auf, Schönheitsreparaturen erledigt.

Es geht also nur um eine schriftliche Absicherung des Mieters und Nachmieters.

Dem Vermieter geht es nur darum, dass die Arbeiten unbedingt durchgeführt werden. Da der Mieter verfrüht ausziehen will und die Arbeiten übergeben, sucht der Vermieter die Chance die Kosten mit der Kaution aufzurechnen. Also Abzocke.

Trotzdem danke für die schnellen Antworten, wird sich schon eine Lösung ergeben. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rudi Müller
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

"Dem Vermieter geht es nur darum, dass die Arbeiten unbedingt durchgeführt werden."
Du willst doch auch in eine ordentliche Wohnung einziehen - oder?

Und warum denn Abzocke?
Renovierst du nicht, um früher reinzukönnen in direkter Absprache mit deinem Mietvorgänger selbst und auf eigene Kosten, dann muss das ggfs. der Vermieter tun.
Die normale - und für alle Seiten "saubere" und klare Lösung.

Die Problematik von Vereinbarungen zwischen Nicht-Vertragspartner (hier der Vormieter und du als Nachmieter) wurde ja schon ausführlich erklärt.

Ich habe das Ganze allerdings auch gerade - mit Einverständnis meines Vermieters - so ähnlich mit meinem Mietvorgänger praktiziert.
D.h. ich habe eine (in Absprache mit dem Vermieter formulierte) Vereinbarung mit dem Vormieter unterzeichnet und darin - vorsichtig wie ich bin - erklärt, daß ich die Wände im am ...... besichtigten Zustand akzeptiere, da nach Angaben des Vormieters "erst vor 2 Jahren" neu gestrichen. Hierdurch hat sich der Vormieter die Pauschalabgeltung gespart und der VM war mir gegenüber abgesichert, da er sich lt. MV verpflichtet hat eine "renovierte Wohnung" zu übergben.

Abgesehen davon, dass bei Übergabe der leeren Wohnung dann erkennbar war, WIE schlampig der Vormieter tatsächlich renoviert hatte (= mein Pech), wollte der Vormieter diese Vereinbarung auch als "Freibrief" verstehen. Er ist beim Auszug sehr rabiat und unachtsam vorgegangen. Folge: Der "besichtigte Zustand" war dann natürlich nicht mehr gegeben ... Türblätter, Türzargen, Wände -> Wandfarbe und Lacke völlig verschrammt, Tapeten und ganze Putzstücke abgeschrammt, Farbspuren von Möbel (schwer überstreichbar).

Natürlich wollte (und musste) ich nicht für diese Schäden meines Vormieters aufkommen - obwohl der Vormieter da zunächst anderer Ansicht war.
Ausrufezeichen Überlege mal, ob du das wolltest Ausrufezeichen

Ich bin jedenfalls sehr froh, daß mein neuer VM das noch direkt mit seinem Vertragspartner = meinem Vormieter geregelt hat - und das Ganze nicht mein Bier sein ließ - so wie es der Vormieter wohl beabsichtigt hatte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Taurus hat folgendes geschrieben::

Es geht also nur um eine schriftliche Absicherung des Mieters und Nachmieters.

Dem Vermieter geht es nur darum, dass die Arbeiten unbedingt durchgeführt werden. Da der Mieter verfrüht ausziehen will und die Arbeiten übergeben, sucht der Vermieter die Chance die Kosten mit der Kaution aufzurechnen. Also Abzocke.


Ohne Einverständnis des VM wird es keine Absicherung des Mieters und Nachmieters geben. Da kann man noch soviel mit dem Nachmieter klären, der VM hat immer den Anspruch gegenüber den Nochmieter was Schönheitsreparaturen angeht.

Der VM besteht in diesem Fall, wirksame Vereinbarung der Schönheitsrepaturklauseln vorausgesetzt, auf die Einhaltung der Vereinbarungen und verlangt damit nur das der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachkommt. Weigert sich der Mieter seinen Verpflichtungen nachzukommen oder einfach auf den Nachmieter abzuwälzen dann kann und darf sich der VM aus der Kaution bedienen, die ja für solche Sicherungszwecke existiert.
In dem Fall von Abzocke zu sprechen ist definitiv falsch, der VM besteht nur auf Einhaltung des Vertrages. Zur Erinnerung, in Deutschland ist es noch ein Grundsatz das Verträge einzuhalten sind, auch wenn dies viele Mieter nicht wahrhaben wollen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Taurus hat folgendes geschrieben::
Es geht doch nur darum, ein paar Wände zu streichen und Löcher zugipsen. Ist doch egal wer den Pinsel schwingt oder die Farbe bezahlt.

Dem Vermieter wird es mit Sicherheit egal sein, wer den Pinsel geschwungen hat. Er besteht offenbar aber auf Vertragserfüllung durch den bisherigen Mieter und will sich anscheinend nicht auf irgendwelche Absprachen der beiden Mieter untereinander verweisen lassen.

Zitat:

Es geht also nur um eine schriftliche Absicherung des Mieters und Nachmieters.

Dem Vermieter geht es nur darum, dass die Arbeiten unbedingt durchgeführt werden. Da der Mieter verfrüht ausziehen will und die Arbeiten übergeben, sucht der Vermieter die Chance die Kosten mit der Kaution aufzurechnen. Also Abzocke.

Es ist auffallend, dass hier 2 Mieter, die Vereinbarungen über fremdes Eigentum schließen wollen, über die ihre Absicherung nachdenken und die Interessen des Eigentümer nicht nur als vernachlässigbar ansehen, sondern die Wahrnehmung eigener Interessen durch den Eigentümer auch noch als "Abzocke" diffamieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Da der VM nichts vorzeitig unterschreiben will, bleibt der Mieter bis zur Zufriedenstellung (ggf. auch nach Mietende!) des VM dessen Schuldner.

Das einzige, was möglich ist, ist dass der Nachmieter dem Mieter schriftlich zusichert als Gegenleistung für die 4 Wochen alle Arbeiten an Wänden und Türen zu erledigen, die der VM vom Mieter noch fordern wird. Im Fall des Falles müßte dann der VM gegen den Mieter klagen und der Mieter gegen den Nachmieter!
Ferner sollte der Nachmieter in einem Protokoll dem Mieter bestätigen, dass keine sonstigen Schäden an der Wohnung sind (Fliesen, Glas, ....) und er bzgl. dieser gegenüber dem Mieter bei Verschlechterung des Zustandes gegenüber dem Protokoll schadensersatzpflichtig wird.

Eine Äbwälzung der Pflichten Mieter gegenüber VM kann in keinem Fall auf das Verhältnis Nachmieter gegen VM durchgeführt werden, wenn der VM nicht einverstanden ist.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.