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Verfasst am: 25.06.05, 08:27 Titel: Fragezeichen beim Thema Fernsehen
Hallo zusammen,
nun, folgender Fall :
Ein Haus mit 3 Parteien, die oberste Partei zahlt in ihren Nebenkostenabrechnungen brav die Kabelfernsehgebühr mit!
Dann stellt sich heraus, als der oben gesagte Mieter sich über das immer schlechter werdende Fernsehprogramm beschwert, das die beiden anderen Parteien, zufällig beide verwandt mit dem Besitzer des Hauses, bisher nichts fürs Kabelfernsehen zahlten und schwarz mitschauten jahrelang !
Der Vermieter, selbst Elektriker, versucht sich mit Ausreden ala Wackelkontakt herauszureden, um das Schwarzsehen seiner Verwandten auf Mieterkosten zu decken, doch ein anderer Elektriker bestätigt privat Verdacht des Mieters auf illegale Verteilung im Haus !
Endeffekt: 2 Tage später klemmt der Vermieter plötzlich den Anschluss ab und richtet eine Satellitenantenne auf dem Dach ein, der obere Mieter jedoch wurde nicht darüber informiert und steht nun ohne Fernsehprogramm da, obwohl ein Vertrag mit einem Kabelanschlussanbieter besteht !
Was für Möglichkeiten hat der Mieter, um sich dagegen zu wehren und wieder normal Fernsehen zu können?
Dem Vermieter eine Frist von 5 Tagen setzen, seine Änderungen bzgl. der Fernsehanschlüsse des oberen Mieter wieder in Ordnung zu bringen. Nennung der BEWEISBAREN Tatsachen (Schwarzsehen, nur wenn Zeuge belastbar!). Ankündigung, dass oberer Mieter danach zur Kabelgesellschaft gehen wird, um vermeindliche Störung zu besitigen (dabei würde wohl das Schwarzsehen auffallen). Ferner könnte das Kabel im Haus mit zur Kabelgesellschaft gehören, so dass der Vermieter daran nichts verändern darf - prüfen !
Zweite Möglichkeit, falls nachweisbar immer schon Kabelanschluß da war (besser: im Mietvertrag genannt): Miete um 10% kürzen (sofortiger Brief an VM), bis vertragsgemäßer Zustand (bzw. Normalzustand) wiederhergestellt. Ggf. androhung, dass oberer Mieter einen Elektriker auf Kosten des VM ruft. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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