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Mal eine Frage zur Gartenpflege bei Mietwohnungen mit Garten.
Ist mit der Wohnung ein Garten vermietet, mit der Auflage der Gartenpflege und wird dieser Pflege in unzureichendem Maße nachgekommen, bzw der Vermieter hat Interesse daran den Garten prinzipiell pflegeleichter umzustrukturieren...
Es sollen einige Bäume gefällt werden und ehemals angelegte, nun verwilderte Beete in Rasenflächen umgewandelt werden.
Sind entsprechende Maßnahmen im Garten nur mit Absprache und Genehmigung des Mieters möglich oder kann der Vermieter da ohne weiteres Hand anlegen?
Da der Garten vermietet ist, darf der VM den (vermutlich) nicht einmal betreten.
Wieso will denn der VM dem Mieter helfen? Bei Auszug ist es doch nicht zu spät, Bäume zu fällen und Rasenflächen anzulegen (und ggf. vom Mieter finanzielle Beteiligung zu fordern).
Aber Vorsicht: Gerichte haben recht niedrige Maßstäbe, was Mieter an einem Garten tun müssen (meist sieht ein VM Verwildern, während der M noch Naturlandschaft sieht). _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind.(LG Wuppertal WM 2000, 353)Der Mieter darf einen Naturgarten anlegen, in dem er die Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lässt. (LG Darmstadt WM 83, 151)Aber ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen. (LG Detmold WM 90, 289)
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