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Verfasst am: 25.06.05, 19:02 Titel: ohne Mahnung: Post und Rechnung vom Rechtsanwalt?
Hallo,
kann ein Vermieter im Falle z.B. einer Mietforderung von 2 Monatsmieten, einen Rechtsanwalt beauftragen, ohne vorher den Mieter zu mahnen?
Ist es korrekt, dem Mieter die Kosten des Anwalts in Rechnung zu stellen, z.B. in diesem Fall?
Vielen Dank!
Ja, die Fälligkeit des Mietzinses ist kalendermäßig bestimmt. Man kommt ohne Mahnung in Verzug.
Der Gedanke: Der Schuldner weiss ja ganz genau, wann er spätestens zu zahlen hat. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
ah ja danke!
aber ist es auch so, wenn der Mieter nichts von dem ausstehenden Mietzins weiss, z.b. wenn der eigentlich fristlos gekündigt hat und von der Aberkennung der fristlosen Kündigung nicht unterrichtig wurde?
Fällt sicher ins Mietrecht, oder?
ah ja danke!
aber ist es auch so, wenn der Mieter nichts von dem ausstehenden Mietzins weiss, z.b. wenn der eigentlich fristlos gekündigt hat und von der Aberkennung der fristlosen Kündigung nicht unterrichtig wurde?
O_O Ich fürchte ja, kann mir aber auch gut Argumente für nein vorstellen.
Übersetzt bedeutet das im Ergebis leider: Im Moment leider keine Ahnung . _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
ah ja danke!
aber ist es auch so, wenn der Mieter nichts von dem ausstehenden Mietzins weiss, z.b. wenn der eigentlich fristlos gekündigt hat und von der Aberkennung der fristlosen Kündigung nicht unterrichtig wurde?
Fällt sicher ins Mietrecht, oder?
Hallo nikolle,
also mal der Reihe nach: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Diese braucht nicht vom Erklärungsempfänger "anerkannt" werden. Liegen die gesetzlichen (Wirksamkeits-) Voraussetzungen für eine solche Kündigung vor, gilt das Mietverhältnis als gekündigt. Dann kann für einen späteren Zeitraum auch keine Miete mehr verlangt werden, mit deren Zahlung man in Verzug kommen könnte (und man braucht folglich auch keine RA-Kosten zu zahlen).
Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht vor, besteht das Mietverhältnis weiter und es muß auch der Mietzins entrichtet werden. Zahlt man diesen nicht, kommt man in Verzug mit dessen Folgen.
Wer entscheidet nun, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht? Wenn man sich nicht mit dem Vermieter einigen kann, wird dieser das Gericht anrufen (er will ja Geld), welches dann entscheiden würde.
Man sollte in einem solchen Fall einen mietrechtlich versierten Anwalt einschalten, der nach Prüfung der Einzelheiten sicherlich die richtigen Schritte gehen wird...
Gruß _________________ Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.
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