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Geschäftskontoeröffnung

 
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chris1978
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 00:57    Titel: Geschäftskontoeröffnung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und möchte erstmal alle Herzlich begrüßen...


So nun zu meiner Frage:

Ich zum Ende des Jahres Arbeitslos geworden und werde nun zum 01.08.2005 selbstständig sein (gesicherte Auftragslage-gute Umsätze). Ich habe momentan ein Privatkonto bei der (Wortsperre: Firmenname) (auf dem ich auch vor meiner Arbeitslosigkeit einen Dispo hatte, der aber durch die Arbeitslosigkeit gekündigt wurde, typisch so lange es gut läuft
ist man ein gern gesehener Kunde, das aber nur am Rande) und möchte nun im Zuge der Selbstständigkeit die Bank wechseln ((Wortsperre: Name)- sowohl Privat wie auch Firmenkonto).
So nun kommt mein Problem;

-Ich habe ein erledigtes negativ Merkmal in der Schufa von letzten Jahr. Nun meine Frage
gibt es probleme bei Eröffnung des Geschäftskontos? Ich habe leider keine Informationen
darüber im Internet gefunden. Ich habe überhaupt keine Ahnung wie das Vorgehen bei Banken bei Eröffnung bei Firmenkonten geht. Das das neue Privatkonto nur auf Guthabenbasis geführt werden kann ist klar und nicht weiter schlimm, auch bei dem Firmenkonto würde es mich nicht weiter stören, mich intressiert ebend nur ob Banken dann auch die Kontoeröffnung fürs Geschäftskonto verweigern, oder ob dort das gleiche wie für Privatkunden gilt. Zusätliche Frage: Kann ich das Konto bei der (Wortsperre: Firmenname)
parraell noch 6 Monate weiter laufen lassen (dort geht ja auch das Überbrückungsgeld für 6 Monate ein, welches das Arbeitsamt überweist) oder lieber gleich auflösen und das
Überbrückungsgeld aufs Firmenkonto gehen lassen? Sieht aber auch doof aus wenn auf Firmenkonto Geld von Arbitsamt eingeht...

Für eure Meinung/Erfahrung wäre ich euch dankbar, damit weiss was bei dem Bankgespräch auf mich zukommt.


Lieben Gruß und besten Dank


Christian Auf den Arm nehmen
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Der negative SCHUFA-Eintrag wird erst drei Jahre nach Erledigung wieder gelöscht.
Sie sollten in Ihrer Kommunikation mit der neuen Bank also offen und offensiv damit umgehen und das Problem direkt von sich aus ansprechen, bevor die Bank selbst nachgeschaut hat.
Alles weitere ist reine Verhandlungssache. Aber da Sie keinen Kredit wollen, warum nicht?
Das alte Konto bei der (Wortsperre: Firmenname) können Sie wahrscheinlich so lange behalten wie Sie wollen. Eine Kündigung seitens der Bank ist eigentlich nur zu erwarten, wenn Sie sich nicht vertragsgemäss verhalten. Es ist ohnehin ratsam, immer mehrere Bankverbindungen bei verschiedenen Banken zu haben.
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TGK
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
-Ich habe ein erledigtes negativ Merkmal in der Schufa von letzten Jahr. Nun meine Frage
gibt es probleme bei Eröffnung des Geschäftskontos? I


hängt von verschiedenen faktoren ab:

- an welchen kundenberater sie in der bank geraten
- um welches merkmal es sich handelt (ein geplatzter scheck wird anders bewertet als ein haftbefehl)

ein negativmerkmal in der schufa hinterlässt auf jeden fall keinen guten eindruck bei der bank und einen roten teppich oder ein glas champagner zur begrüßung dürfen sie nicht erwarten, wenn mit viel glück die bank das konto überhaupt eröffnet

Zitat:
Ich habe überhaupt keine Ahnung wie das Vorgehen bei Banken bei Eröffnung bei Firmenkonten geht


nicht viel anders als beim privatkonto auch, nur gewerbenachweis nicht vergessen (gewerbeschein, handelsregisterauszug, notarvertrag wenn es sich um eine gmbh i.G handelt)

Zitat:
mich intressiert ebend nur ob Banken dann auch die Kontoeröffnung fürs Geschäftskonto verweigern, oder ob dort das gleiche wie für Privatkunden gilt.


hängt von der rechtsform ab, bei einzelunternehmen - was ich in ihrem fall vermute - macht es keinen unterschied, bei kapitalgesellschaften ist die bank nicht berechtigt eine schufa-auskunft der geschäftsführer oder gesellschafter einzuholen.

Zitat:
gleich auflösen und das
Überbrückungsgeld aufs Firmenkonto gehen lassen? Sieht aber auch doof aus wenn auf Firmenkonto Geld von Arbitsamt eingeht..


sieht nicht nur doof aus, sondern kann auch zu vielen problemen mit der buchführung und dem finanzamt führen. private und gewerbliche buchungen klar trennen !
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nostradamus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 66
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=24395
lesen sie sich das hier mal durch
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chris1978
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo....

danke erstmal für eure schnellen Antworten. Ja in der Tat handelt es sich um Einzelunternehmen, für eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft, fällt mir momentan noch das Kapital, höchstens eine englische LTD. wäre möglich, dort sind meines Wissens nach nur geringe Einlagen nötig, aber da weiss ich noch net so Recht was ich davon halten soll. Mal mit meinen Berater drüber reden, aber ei wird wohl bei einem Einzelunternehmen bleiben.
Bei dem Negativmerkmal handelt es sich weder um einen geplatzten Scheck, noch einen um einen geplatzten Scheck. Es geht einfach darum das dort drin steht: Versandhauskonto in Abwickelung, mit dem ursprünglichen Saldo, und dann ebend wann die Forderung erledigt wurde. Nur sieht so was einfach immer doof aus.
Dann werde ich das Konto bei der (Wortsperre: Firmenname) auf jeden Fall behalten, es immer korrekt geführt geworden, auch die vereinbarte Disporückführung während der momentanen
Arbeitslosigkeit habe ich immer eingehalten.
Gut dann werde ich das ganze gleich bei der Eröffnung ansprechen. So nun weiss ich wenigstens ein bisschen besser was mich erwartet.. Danke

Lieben Gruß

Christian
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