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Wer haftet für Schäden bei geknackten Bankbriefkästen?

 
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Rainer Homburg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 21:41    Titel: Wer haftet für Schäden bei geknackten Bankbriefkästen? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

in meinem Bekanntenkreis ist folgender Fall passiert:

Kunde X hat einen Überweisungsauftrag in einen dafür vorgesehenen Briefkasten bei einer Filiale seiner Bank gesteckt. Nun stellte er ein paar Tage später fest, dass das Geld immernoch nicht auf dem Zielkonto war und rief deswegen bei der Bank an, wo man ihm sagte, dass die Bearbeitungs- bzw. Banklaufzeit durchaus mehr als eine Woche betragen kann. Kurz darauf stellt sich aber heraus, dass der Briefkasten von Räubern geknackt wurde, wie ihm die Bank mitteilte. Der Überweisungsauftrag wurde soweit manipuliert, dass sowohl der Empfänger als auch der überwiesene Betrag nun ein anderer war und das Geld ist nun auf einem anderen Konto; höchstwahrscheinlich im Ausland.

Meine Frage lautet nun, inwieweit die Bank nun für den fehlenden Betrag geradestehen muss bzw. ob es sich hier lohnt eine Rechtsberatung bzw. Rechtsbeistand generell in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich immerhin um einen Schaden von mehreren tausend Euro. Gibt es im Zusammenhang mit Briefkästen besonderere Regeln hinsichtlich der Haftung zu beachten bzw. werden solche Dinge von Banken individuell mit dem Kunden bei Vertragsschluß vereinbart?

Ich bin zwar nicht betroffen und ich weiß leider auch noch nicht, wie der Fall weiterhin verläuft, aber mich interessiert derzeit einfach nur ob man in solchen Fällen bereits eindeutige Aussagen treffen kann.

Vielen Dank für Antworten

Gruß Rainer Homburg
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 22:18    Titel: Re: Wer haftet für Schäden bei geknackten Bankbriefkästen? Antworten mit Zitat

Rainer Homburg hat folgendes geschrieben::

Meine Frage lautet nun, inwieweit die Bank nun für den fehlenden Betrag geradestehen muss bzw. ob es sich hier lohnt eine Rechtsberatung bzw. Rechtsbeistand generell in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich immerhin um einen Schaden von mehreren tausend Euro. G


Bei einem hohen Schaden lohnt der Gang zum Anwalt in der Regel immer. Warten Sie bzw. die betroffene Person aber zunächst ab, ob die Bank nicht von sich aus den Schaden ersetzt. Verweigert sie dies, sollte man zum Anwalt gehen. Im Regelfall liegt das Fälschungsrisiko bei der Bank.
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Rainer Homburg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 23:20    Titel: Re: Wer haftet für Schäden bei geknackten Bankbriefkästen? Antworten mit Zitat

Servicer hat folgendes geschrieben::
[...]Warten Sie bzw. die betroffene Person aber zunächst ab, ob die Bank nicht von sich aus den Schaden ersetzt. Verweigert sie dies, sollte man zum Anwalt gehen. Im Regelfall liegt das Fälschungsrisiko bei der Bank.


Eine weitere Suche im Netz mit Hilfe des Stichworts "Fälschungsrisiko" ergab, dass die Bank sich auch durch Klauseln in den AGB nicht aus einer entsprechenden Lage herauswinden könnte. Daher erübrigt sich dann auch meine zweite o.g. Frage, dass bei Briefkästen Sonderregelungen gelten könnten.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass das Knacken des Briefkastens fast unerheblich dafür ist, Recht in diesem Fall zu bekommen? Der Umstand könnte höchstens zeigen, dass eine Sorglosigkeit des Auftraggebers, die zu seinen Ungunsten ausfallen würde, weitgehend ausgeschlossen werden kann.

Vielen Dank nochmals.

Gruß Rainer Homburg
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Frap
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mal aus der Praxis: Auf einem Standardüberweisungsträger fehlen die Felder, die für eine Überweisung ins Ausland notwendig sind. Also ist der Fall soweit kaum möglich.

Falls auf Basis der Unterschrift eine Totalfälschung des Auftrages vorliegt, ist es unerheblich ob der Briefkasten ausgeräubert wurde. Gefälschte Überweisung ist kein gültiger Auftrag des Kontoinhabers.

Wird vor Gericht im Zweifel durch Sachverständige beweisbar sein.
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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