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Verfasst am: 25.06.05, 22:13 Titel: wegen Nebenkostenabr. vor Gericht Anwaltspflicht????
Hallo @all,
der Vermieter will nun gegen ein Mieter vor Gericht ziehen, weil dieser die Nebenkostenabrechnung nicht in voller Höhe bezahlt... Da wo belege da waren, zahlte er, und andere Posten, welche nicht belegt werden konnten (Hausmeisterkosten) bezahlte der Mieter nicht.
Nun droht der Vermieter mit Anwalt und Gereicht...
Vor welchen Gericht wird so was verhandelt??? Besteht da in der ersten Instanz Anwalts-Pflicht????
So etwas wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Ihr Vermieter wird wohl eine Zahlungsklage einreichen oder einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen. Bei letzterem müssen Sie widersprechen und auch gegen einen evtl. Vollstreckungsbescheid Einspruch erheben. Es wird dann zur Gerichtsverhandlung kommen.
Hier ist nun der Vermieter beweispflichtig. Wenn er die Hausmeisterkosten tatsächlich nicht belegen kann, dann hat seine Klage absolut keine Chance.
Ich glaube nicht, dass er die Drohung wahr macht. Er hat nichts davon.
Ob eine Anwaltspflicht besteht, kann ich nicht sagen. M. E. können sie sich aber selbst verteidigen.
Hier ist nun der Vermieter beweispflichtig. Wenn er die Hausmeisterkosten tatsächlich nicht belegen kann, dann hat seine Klage absolut keine Chance.
Der VM kommt ja auch auf mehrmalige Schreiben des Mieters nicht nach, die Belege für den Hausmeister offenzulegen! Also muste der Mieter davon ausgehen, das der VM keine hat!
Wie ist eigendlich die Beweispflicht, wenn von Algemeinstrom im Treppenhaus Stromdiebstahl (von anderen Mietern) begonnen wurde, man die Algemienstromkostennicht volständig zahlt??? Der Betrag hat sich gegenüber der letzten 4Jahre ver 2,5facht!!! Der Mieter hat den druchschnitt der vergangen 4Jahre ermittelt, und diesen Betrag an den VM bezahlt! Nun will der VM noch mehr Geld für den Algemeinstrom!
Wer müste da den Stromdiebstahl vor Gericht (wie) beweisen??
Sollte tatsächlich jemand Stromklau betreiben, muss der entsprechende Energieversorger tätig werden und Anzeige erstatten. Konfrontieren Sie ihn mit Ihrem Verdacht.
Ihre eigene Berechnung dürfte hinfällig sein, solange der Stromklau nicht offiziell erkannt wurde. Wenn Sie die Kosten für den Allgemeinstrom mindern, müssen Sie dies auch begründen. Dafür reichen ein purer Verdachtsmoment und die Erläuterung Ihrer Berechnungsgrudlage wie hier im Forum wohl nicht aus.
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