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nachträgliche Forderung/Bemängelung nach Auszug?

 
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pendlerin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 17:16    Titel: nachträgliche Forderung/Bemängelung nach Auszug? Antworten mit Zitat

Mieter zieht nach Unterzeichnung des Mietvertrags in neue Wohnung, da diese dringend gesucht wurde, wurde über manche Mängel "hinweggesehen"/angesprochen oder nicht sofort angesprochen.

Nach Auszug des Mieters (muss noch 2 Monate Miete zahlen) gibt es Probleme mit dem Vermieter.....können Mängel die noch bestehen und vor dem Nachmieter arglistig vertuscht werden (z.b. Schimmelpilze (mit Beweis)) und vorher bestanden jetzt noch rechtlich geltend gemacht werden?

Folgende Mängel wären z.b. vorhanden:
- Müllkosten wurden nicht übernommen (obwohl im Mietvertrag erwähnt)
- keine Eingangsbeleuchtung (keine Straßenlaternen in Nähe der Wohnung)
- keine konstante Heizleistung an kalten Tagen
- Schimmelpilze im Wohn- und Sanitärbereich
- defekter Herd (mit Verletzungsgefahr - Beweis Böse )
- Belästigung durch Enkelkinder des Vermieters
- Sonntagsruhe (Bauernhof)
- versprochene Leistungen (z.b. Carport)
- Zutritt in die Wohnung des Mieters durch den Vermieter ohne Rückfragen
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Aus der Schilderung verstehe ich nicht, welcher der 2 Mieter sich bei welchem der 2 Vermieter beschweren will.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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pendlerin
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

der Vormieter an den Vermieter (es handelt sich hierbei nur um einen Vermieter
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Müllgebühren kann der Vormieter sicher erstattet verlangen.

Alles andere hätte er dem Vermieter melden müssen, ihn mit Fristsetzung um Abstellen des Mangels bitten müssen, bevor ihm Ansprüche erwachsen. Den Schimmel/Herd hätte er melden MÜSSEN. Den Bauernhoflärm am Sonntag hätte er schon beim Einzug erwarten müssen.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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