Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gartenpflege / Umbau
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gartenpflege / Umbau

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Walter P.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 12:48    Titel: Gartenpflege / Umbau Antworten mit Zitat

Hallo,

Mal eine Frage zur Gartenpflege bei Mietwohnungen mit Garten.

Ist mit der Wohnung ein Garten vermietet, mit der Auflage der Gartenpflege und wird dieser Pflege in unzureichendem Maße nachgekommen, bzw der Vermieter hat Interesse daran den Garten prinzipiell pflegeleichter umzustrukturieren...
Es sollen einige Bäume gefällt werden und ehemals angelegte, nun verwilderte Beete in Rasenflächen umgewandelt werden.

Sind entsprechende Maßnahmen im Garten nur mit Absprache und Genehmigung des Mieters möglich oder kann der Vermieter da ohne weiteres Hand anlegen?

Danke und viele Grüsse
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Garten vermietet ist, darf der VM den (vermutlich) nicht einmal betreten.
Wieso will denn der VM dem Mieter helfen? Bei Auszug ist es doch nicht zu spät, Bäume zu fällen und Rasenflächen anzulegen (und ggf. vom Mieter finanzielle Beteiligung zu fordern).
Aber Vorsicht: Gerichte haben recht niedrige Maßstäbe, was Mieter an einem Garten tun müssen (meist sieht ein VM Verwildern, während der M noch Naturlandschaft sieht).
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind.(LG Wuppertal WM 2000, 353)Der Mieter darf einen Naturgarten anlegen, in dem er die Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lässt. (LG Darmstadt WM 83, 151)Aber ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen. (LG Detmold WM 90, 289)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.