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Verfasst am: 14.10.04, 13:35 Titel: Alleinerziehend, in Scheidung, ohne Ausbildung - was nun????
Guten Tag, ich habe eine dringende Frage:
Folgende Situation: Ich habe mich vor 1 1/2 Jahren von meinem Mann getrennt, lebe jetzt mit meinen Kindern (11, 16) alleine, habe bis vor ein paar Monaten Unterhalt bekommen, jetzt aber nur noch einen Bruchteil davon, weil mein (Noch)Mann arbeitslos geworden ist. Im Moment kommt das Sozialamt für meinen Lebensunterhalt auf.
Der gegnerische Anwalt verlangt, dass ich arbeiten gehen soll. Daran hat mich mien Anwältin heute in einem Schreiben erinnert. Wenn das so einfach wäre! Ich habe damals mein Studium abgebrochen, als das erste Kind unteregs war und mich seitdem um Haushalt, Kinder und Ehemann (der in der Zeit eine Umschulung machen konnte) gekümmert. Fakt ist, ich habe nichts gelernt. Umschulungsmöglichkeiten gibt es auch nicht mehr, wie man mir kürzlich beim Arbeitsamt mitteilte. Ich bin 41, habe keinerlei Ausbildung und soll mir nun einen Job suchen.
Meine Frage ist nun: wenn mein (Noch)Mann keinen Unterhalt für mich zahlt, wieso soll ich denn jetzt dem gegnerischen Anwalt nachweisen, ob ich mich um einen Job bemüht habe? Ist das richtig so, kann mir jemand weiterhelfen?
Verfasst am: 14.10.04, 15:57 Titel: Re: Alleinerziehend, in Scheidung, ohne Ausbildung - was nun
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Guten Tag, ich habe eine dringende Frage:
Folgende Situation: Ich habe mich vor 1 1/2 Jahren von meinem Mann getrennt, lebe jetzt mit meinen Kindern (11, 16) alleine, habe bis vor ein paar Monaten Unterhalt bekommen, jetzt aber nur noch einen Bruchteil davon, weil mein (Noch)Mann arbeitslos geworden ist. Im Moment kommt das Sozialamt für meinen Lebensunterhalt auf.
Der gegnerische Anwalt verlangt, dass ich arbeiten gehen soll. Daran hat mich mien Anwältin heute in einem Schreiben erinnert. Wenn das so einfach wäre! Ich habe damals mein Studium abgebrochen, als das erste Kind unteregs war und mich seitdem um Haushalt, Kinder und Ehemann (der in der Zeit eine Umschulung machen konnte) gekümmert. Fakt ist, ich habe nichts gelernt. Umschulungsmöglichkeiten gibt es auch nicht mehr, wie man mir kürzlich beim Arbeitsamt mitteilte. Ich bin 41, habe keinerlei Ausbildung und soll mir nun einen Job suchen.
Meine Frage ist nun: wenn mein (Noch)Mann keinen Unterhalt für mich zahlt, wieso soll ich denn jetzt dem gegnerischen Anwalt nachweisen, ob ich mich um einen Job bemüht habe? Ist das richtig so, kann mir jemand weiterhelfen?
Bin für jeden ernstgemeinten Rat dankbar! Anja
Tjo....
hättest du dich nicht auf das Geld des Mannes verlassen würdest du besser da stehen!
Selbst schuld sag ich da nur!
Zu deiner Frage:
pro Monat solltest du mindestens 20 - 30 Bewerbungen schicken.
Verfasst am: 14.10.04, 18:43 Titel: Re: Alleinerziehend, in Scheidung, ohne Ausbildung - was nun
wenn es sich noch um Trennungsunterhalt handelt, müssen Sie keiner Arbeit nachgehen.
Ansonsten hat der gegnerische Anwalt natürlich Recht, wenn er Sie zur Arbeit auffordert.
Sie müssen nachweislich Bewerbungen schreiben 30 Stück im Monat und auch Absagen vorlegen.
Finden Sie trotzdem keine Arbeit muß, soweit der Mann überhaupt Unterhalt leisten kann weiter zahlen.
Aber die Kinder sind alt genug...finden tut sich immer was und wenns Toiletten putzen ist.
Wird übrigens von den Männern auch verlangt, daß sie Drecksarbeit machen müssen um den Unterhalt der Kinder und der Ex zu sichern.
Das Sozialamt wird früher oder später eh auf Sie zukommen und zur Arbeit auffordern.
Das sind dann halt Dienste die mit 1 euro die Stunde abgespeist werden.
Gruß
Melly _________________ Melly
Verfasst am: 14.10.04, 19:48 Titel: Re: Alleinerziehend, in Scheidung, ohne Ausbildung - was nun
Er kann keinen Unterhalt zahlen, weil er arbeitslos ist, deshalb hatte ich ja meine Frage gestellt. Wenn er sowieso nicht zahlt, wozu soll ich dann Nachweise über Bewerbungen bringen?
Anja
Verfasst am: 14.10.04, 20:16 Titel: Re: Alleinerziehend, in Scheidung, ohne Ausbildung - was nun
tjo
wenn du es nicht tust wird dir wohl noch die eine oder andere Sozialleistung gestrichen werden.
Warum bist du überhaupt während deines Studiums schwanger geworden?
Jetzt haste den Salat!
Du hättest den Mann gleich verlassen sollen dann hättest du wenigstens Unterhalt kassieren können.
Für Frauen die in der Ehe den Haushalt gemacht haben hat unser Staat genauso wenig übrig wie für Männer die das Sorgerecht für uneheliche Kinder wollen!
Nämlich NIX!
Verfasst am: 15.10.04, 10:15 Titel: Re: Alleinerziehend, in Scheidung, ohne Ausbildung - was nun
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Er kann keinen Unterhalt zahlen, weil er arbeitslos ist, deshalb hatte ich ja meine Frage gestellt. Wenn er sowieso nicht zahlt, wozu soll ich dann Nachweise über Bewerbungen bringen?
Anja
Hallo anja,
es geht darum, daß der gute Mann evtl mal wieder soviel Geld hat, daß er Unterhalt zahlen könnte.
Du bist verpflichtet, Dir selbst eine Arbeit zu suchen und Deinen unterhalt zu finanzieren.
Das Sozialamt wird bald das Selbige von Dir verlangen!
Sicherlich ist Sozialhilfe nen nettes Zubrot, heißt aber nicht, daß man sich deshalb bis zum Lebensende zurücklehnen kann und die Hand aufhalten kann.
Jeder Bürger ist verpflichtet selbst für einen Arbeitsplatz zu sorgen und das auch nachweislich!
Das Gericht wird das ähnlich sehen und dir an den Kopf schmeißen, daß Du schon längst Bewerbungen hättest schreiben können.
Machst Du das nämlich nicht, wird dir ein fiktives Einkommen angerechnet.
Der Anwalt Deines Ex will nur die Unterhaltskette durchbrechen.....das ist sein gutes Recht, da jeder Mensch auch ohne ausbildung und in Deinem Alter ne Arbeit aufnehmen könnte.
Wie wäre es wenn Du nochmal ne Ausbildung machst?
Gibt genug Wiedereinsteiger in Deutschland.
Denk doch mal ne Ecke weiter...willst Du, daß Deine Kinder später für Dich den Unterhalt zahlen müssen, da sie gut verdienen?
Ich würd mich schämen und versuchen meine Rentenkasse selbst aufzufüllen.
Denk dran..biste Rentnerin siehts eng aus mit dem Taschengeld, da mußt froh sein, wennst einmal im halben Jahr zum billigen Frisör gehen kannst.
Gruß
Melly _________________ Melly
bei zwei Kindern im Alter von 11 und 16 Jahren sehen die Richtlinien der Oberlandesgerichte die Verpflichtung zur Aufnahme einer Halbtagstätigkeit vor. Dabei kommt auch eine Tätigkeit als Bäckereiverkäuferin etc. in Frage. Auf jeden Fall musst Du dokumentieren können, dass Du Dich um einen Arbeitsplatz bemüht hast. Dazu reicht es nicht aus, sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden, Du musst Dich aktiv bewerben. Das gilt nicht nur hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs gegen Deinen Mann, sondern auch hinsichtlich eines Anspruchs auf Sozialhilfe.
Im Übrigen kann es ja von heute auf morgen so kommen, dass Dein Mann wieder arbeitet. Dann wird von dem Unterhaltsanspruch der Betrag abgezogen, den Du verdienen könntest, wenn Du eine Halbtagsstelle hättest.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
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