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fristen bei nachbesserung?

 
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dora
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 13:46    Titel: fristen bei nachbesserung? Antworten mit Zitat

Hallo! Hilfe!
würde mich riesig freuen, wenn jemand meine Frage beantworten könnte:
Der Sachverhalt: habe einen Bildschirm gekauft, der ging innerhalb der Garantie kaputt, ich habe ihn zum Händler gebracht, und er meinte, der Bildschirm wird nach Taiwan eingeschickt, es dauert ca. vier Wochen. Nun brauche ich den Bildschirm täglich, also fragte ich, ob es Ersatzgeräte gibt: Nein! Umtausch? Nein. Recht auf Nachbesserung. Nun sind die vier Wochen vergangen, ich habe immer noch nichts vom Händler gehört. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Ist die Frist von vier Wochen verbindlich? Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen? Welche Fristen darf mir der Händler zumuten? Was kann ich tun?

Wäre echt dankbar für eine Antwort!
LG
Dora
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Speedy
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 21:09    Titel: Re: fristen bei nachbesserung? Antworten mit Zitat

Hallo Dora,
Dein Händler muss den Mangel innerhalb einer ANGEMESSENEN Frist beseitigen. Tja - und was heist nun angemessen? Das auch so ein bisschen vom Produkt ab. Aber wenn wir von "Massenprodukten" reden, und dazu gehört so ein mormaler Bildschirm allemal, dann sind 14 Tage so die Regel. Man sollte nicht darunter gehen, eher etwas mehr. Sonst redet sich der Händler später damit raus, Du hättest ihm unrealistische Termine gesetzt.

Aber, bevor Du Deinem Händler nicht schriftlich in Verzug gesetzt hast passiert überhaupt nix. Und das must Du unbedingt schriftlich machen. Du forderst Ihn also schriftlich auf, den Mangel zu beseitigen und setzt ihm die Frist. Wenn er die nicht einhält gibts ein neues Schreiben mit noch mal der gleichen Frist. Sollte er die auch nicht einhalten hast Du gute Karten, z.B. den Kaufpreis (- Abzug für Nutzung) zu fordern. Du könntest auch Schadenersatz fordern, wenn Du den Bildschirm z.B. nun nicht mehr im Sonderangebot bekommst sondern einen höheren Preis zahlen must.

Aber das ist nur die Theorie. Wenn Du mit den Schreiben erst mal ein bisschen gedroht hast und er Ärger auf sich zu kommen sieht wird er schon reagieren.

Ansonsten kann es Dir egal sein, wie er den Mangel beseitigt. Ob er dazu hinter sich ins Regal greift und einen neuen Monitor hervorzaubert oder ob er das Ding zur Reperatur nach Timbuktu schickt ist die Sache vom Händler. Die "angemessene Frist" ist davon unabhängig.

Gruß Speedy
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Dora
Gast





BeitragVerfasst am: 15.10.04, 21:18    Titel: Re: fristen bei nachbesserung? Antworten mit Zitat

Hallo!

Herzlichen Dank, Speedy!
Er hat 'vier Wochen' gesagt, ich hatte einen Zeugen dabei. Diese vier Wochen sind um. Ist doch eine angemessene Frist, oder? Soll ich jetzt eine Mahnung schreiben? Nochmal eine Frist setzen? 14 Tage? Oder reicht eine Woche, er ist ja schon im Verzug?
Es ist einer der großen Technikmärkte, hat man da überhaupt eine Chance ohne Anwalt?

Danke nochmal, viele Grüße,
Dora
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