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Verfasst am: 04.07.05, 13:28 Titel: Ein paar allgemeine Fragen zum Mietrecht und neuen Vermieter
1) Muss ein Mieter einen neuen Mietvertrag unterzeichnen, wenn modernisiert wurde.
2) Wegen einem Neubau wird ein Wohnzimmerfenster zugemauert
oder zumindest so verbaut das kein Licht mehr durch kommt. Was kann ein Mieter dagegen tun.
3) Was geschieht mit Öltanks, im Keller, die schon beim Einzug eines Mieters
vorhandened waren. Kann ein neuer Vermieter den Mieter für die Kosten der Entsorgung belangen wenn er eine Heizung einbaut.
4) Eine Wohnung hatt Stockschimmelbefall. Der Vermieter unternimmt nichts um das zu ändern. Der Vermieter wechselt. Kan der neue Vermieter einen Mieter für den schlechten Zustand der Wohnung verantwortlich machen , obwohl er nachweisslich nicht Schuld an dem Schimmel ist.
5)Wenn ein Mieter zwei mittelgroße Hunde hatt mit denen es nie Probleme gab und der Vermieter wechselt kann dieser auf die abschaffung pochen.
1. Nein
2. Ist möglicherweise ein Wegfall einer zugesicherten Eigenschaft der Wohnung zu sehen? MM ?
3. Modernisierungskosten sind 11% der Kosten auf die Jahresrohmiete umlagefähig.
4. Kommt darauf an wer den Schimmelbefall zu verantworten hat.
5. Auch entgegen des im MV geregeltem wird hier durch eine stillschweigende Duldung über länge Zeit eine Erweiterung des MV vermutet.
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