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Kontenkontrolle bei Einwilligungsvorbehalt?

 
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nanna
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 09:44    Titel: Kontenkontrolle bei Einwilligungsvorbehalt? Antworten mit Zitat

Habe eine Betreuung für die Bereiche Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt sowie die Postsorge bekommen. Nun gibt es bereits eine soziale Betreuung, die diese Dinge mit dem Betreuten seit Jahren regelt und nun die Fäden nicht gern aus der Hand geben und den ersten Blick behalten möchte. Bei dem ersten Treffen gab es so etwas wie "Kompetenzgerangel", wer denn nun welche Dinge in der Hand behält. Ich war der Ansicht, daß ich als Betreuerin bei einem Einwilligungsvorbehalt schon die erste Kontrolle haben müsse, der Betreute wollte aber diese selbst behalten und dann die soziale Einrichtung und dann erst ich.

Hm. Die übliche Praxis bei uns ist, daß wir, ebenso wie der Betreute, die Auszüge 14tgig. zugeschickt bekommen oder daß wir online-banking machen, wobei dann aber die soziale Einrichtung "aus dem Rennen" wäre.

Inwieweit bin ich jetzt in der rechtlichen Pflicht, die Dinge als erste zu kontrollieren? Lohnt es sich, hier mit der sozialen Einrichtung zu streiten, zumal sie schon ganz schnell die Idee hatten, doch dem Vormundschaftsgericht ihre Bedenken gegen mich mitzuteilen? (Ich bin ziemlich sauer auf sie, weil ich finde, daß das unter Profis nicht zum guten Stil gehört...)
Danke schon mal für Antworten!
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 15:09    Titel: Re: Kontenkontrolle bei Einwilligungsvorbehalt? Antworten mit Zitat

nanna hat folgendes geschrieben::

Inwieweit bin ich jetzt in der rechtlichen Pflicht, die Dinge als erste zu kontrollieren? Lohnt es sich, hier mit der sozialen Einrichtung zu streiten, zumal sie schon ganz schnell die Idee hatten, doch dem Vormundschaftsgericht ihre Bedenken gegen mich mitzuteilen? (Ich bin ziemlich sauer auf sie, weil ich finde, daß das unter Profis nicht zum guten Stil gehört...)
Danke schon mal für Antworten!


Der Pflegedienst hat keine rechtlichen Kompetenzen. Sie allein sind für die finanziellen Dinge verantwortlich (und letztlich ggf. auch haftbar!). Deshalb müssen Sie die Fäden in der Hand halten. Allerdings ist es wichtig, sowohl mit dem Betreuten als auch mit dem Pflegedienst - wenn irgend möglich - gut zusammen zu arbeiten.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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