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Toasty Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.06.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 27.06.05, 19:07 Titel: Kündigung vorgemerkt ??? |
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Moin Moin
Ich habe mit meiner (Ex) Freundin, einen gemeinsamen Haushalt geführt.
Beide stehen wir im Mietsvertrag.
Die Kündigung , in der ich aus dem Mietsvertrag möchte ( fristgerecht 3 Monate )
wurden von beiden Parteien unterschrieben.
Ich wohne seit mitte Mai nicht mehr in der Wohnung.
Ich habe auch eine Bestätigung von unserem Vermieter erhalten in dem steht
Zitat: | Ihre Kündigung für die Wohnung haben wir uns zum 31. Juli 2005 vorgemerkt. |
So wie das von meiner (Ex) Freundin noch einige sachen sprich Nachweise fordern, da sie die Wohnung weiterbehalten möchte.
Meine Frage nun was bedeutet konkret dieses vorgemerkt in dem Brief ???
Was passiert wenn sie den Forderungen nicht nachkommt ( Nachweise ), ich habe kein Kontakt mehr zu ihr.
Ich habe nämlich ab 1.8 eine neue Wohung und möchte keine Schwierigkeiten bekommen.
Vielen Dank im voraus und einen schönen Sonntag noch. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 27.06.05, 19:13 Titel: Re: Kündigung vorgemerkt ??? |
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Toasty hat folgendes geschrieben:: |
So wie das von meiner (Ex) Freundin noch einige sachen sprich Nachweise fordern, da sie die Wohnung weiterbehalten möchte.
Vielen Dank im voraus und einen schönen Sonntag noch. |
Wie heißt der erste Satz richtig ?
Sonntag? Heute nicht gearbeitet ?
In der Kündigung, in der EINER VON BEIDEN aus dem Mietvertrag möchte? So etwas gibt es nicht: entweder beide oder keiner! DANACH kann irgendjemand neu mieten - aber erst ein sauberer Abschluss.
"Vorgemerkt" in dem Zusammenhang kann heißen:
1) Der VM überlegt, ob er die Kündigung überhaupt als solche ansieht (s.o.)
2) Der VM überlegt, ob er die Kündigung als Kündigung von BEIDEN ansieht und dann überlegt, ob er diese an die Ex weitervermietet.
3) .... _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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Toasty Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.06.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 27.06.05, 19:17 Titel: |
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Sorry ..
also der satz lautet
Zitat: | Wir benötigen nun noch von Frau "B" eine Bestätigung das sie ab dem 1.8.2005 die alleinige Mieterin in der Wohnung sein wird und die Kostenin vollen Umfang von ihr getragen werden.
Zur Vervollständigung der Unterlagen benötigen wir die letzen drei Gehaltsabrechnungen von Frau "B"
Ein gleichlautender Brief geht an Frau "B" |
Sie hat auf meiner Kündigung mit Unterschrieben. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 27.06.05, 19:19 Titel: |
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Sorry, hatte meinen Beitrag ergänzt, während Du geantwortet hast.
Sieht nach Fall 2) aus. Aber Vorsicht: je nach Formulierung der Kündigung, war das keine sondern ein "Ersuchen einer Kündigung von beiden und einer Neuvermietung an die Ex" _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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Toasty Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.06.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 27.06.05, 19:30 Titel: |
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Zur verdeutlichung die Formulierung der Kündigung.
Ich habe echt Panik das ich nachher auch noch nach dem 30.7. weiter für die Wohung zahlen muss.
Zitat: | Kündigung
Sehr geehrte Frau "C",
hiermit kündige ich fristgemäß meinen Mietvertrag für die Wohnung im "XxXweg 555 999999 Pusemuckel, 31 Stockwerk.
Laut meinem Mietvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, unser Mietverhältnis endet also am 01.08.2005.
Frau "B" ist damit einverstanden, dass ich mein Mietverhältnis mit ihnen kündige und dass Frau "B" danach allein Mieterin der Wohnung ist.
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 27.06.05, 19:50 Titel: |
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Für den fiktiven Fall eines solchen Schreibens:
Damit muss die Vermieterin definitiv nicht einverstanden sein.
Einer allein hat i.d.R. kein Kündigungsrecht: entweder beide oder keiner.
Die Ex kann Ihren Ex nicht aus dem Mietvertrag "entlassen".
Der Vermieter freut sich doch in der Regel, dass er 2 Mieter hat, von denen er später jeden auf Zahlung verklagen kann.
Was nun, wenn der Vermieter nur wegen des potenten ausziehenden Gutverdieners den Mietvertrag geschlossen hat? Soll der VM dann jetzt jeden Monat beten, dass er von der nichts verdienenden alles Geld verprassenden Ex sein Geld bekommt?
Hier bestehen zu Recht Sorgen ! In anderen Threads ist ja schon beschrieben, was passiert, wenn eine Ex nicht unterschreiben will, die Wohnung gemeinschaftlich zu kündigen, der andere aber aus dem Vertrag will. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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Toasty Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.06.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 27.06.05, 20:06 Titel: |
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Verstehen tu ich dann aber nicht das die Vermieterrin die Kündigung bestätigt bzw. vorgemerkt hat.
Hätte Sie dann nicht schreiben müssen wird so nicht aktzeptiert ????? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 27.06.05, 20:08 Titel: |
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Toasty hat folgendes geschrieben:: | Hätte Sie dann nicht schreiben müssen wird so nicht aktzeptiert ????? |
Hat sie doch!
Sie hat die Kündigung zum 31.07. vorgemerkt.
Ist diese zugegebenermassen etwas ältere und stolzierte Formulierung in der Kündigungsbestätigung eines Vermieters denn so schwer zu verstehen? |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 27.06.05, 20:18 Titel: |
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Nebelhörnchen, jetzt verstehe ich Dich nicht:
Was heißt "vorgemerkt" für Dich nun? _________________ Herzliche Grüße
FOC
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Toasty Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.06.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 27.06.05, 20:18 Titel: |
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Zitat: | Kündigungsbestätigung eines Vermieters denn so schwer zu verstehen? | Anscheinend JA... Sorry
Vielleicht will ich es auch nicht wahrhaben das ich nun eine Menge "Mist" auf mich zukommen sehe.
Sowie das ich meiner EX nun mehr oder weniger Hilflos ausgeliefert bin. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 27.06.05, 20:22 Titel: |
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FOC hat folgendes geschrieben:: | Nebelhörnchen, jetzt verstehe ich Dich nicht:
Was heißt "vorgemerkt" für Dich nun? |
Die oben genannte Formulierung des Vermieters ist für mich eine ganz normale Kündigungsbestätigung zum 31.07.
Nur dass die Formulierung auf ein etwas älteres Semester schliessen lässt.
Kaufmännische Bestätigungen wurden früher immer so geschrieben:
"Wir haben die Zahlung für den 31.07. vorgemerkt." heisst einfach nur "Wir zahlen am 31.07."
Mehr nicht. Und ein Richter wird das im Zweifel auch nicht anders sehen. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 27.06.05, 20:24 Titel: |
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Aha, dann war das hier ein Flüchtigkeitsfehler:
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | Toasty hat folgendes geschrieben:: | Hätte Sie dann nicht schreiben müssen wird so nicht aktzeptiert ????? |
Hat sie doch!
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_________________ Herzliche Grüße
FOC
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Toasty Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.06.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 27.06.05, 20:28 Titel: |
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Danke erstmal an Euch beide .. für Eure Hilfe ... |
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