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Welche Versicherung bei Diebstahl von Autoschlüssel

 
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Fremann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 10:48    Titel: Welche Versicherung bei Diebstahl von Autoschlüssel Antworten mit Zitat

Welche Versicherung bei Diebstahl von Autoschlüssel

Guten Tag!

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand zu dem folgenden Sachverhalt etwas Nützliches sagen könnte.

A und B fahren mit dem Auto von A zu einem See zum Baden. Sie stellen das Auto an der Straße in der Nähe des Sees ab. Außer Handtücher und den Autoschlüssel nehmen sie nichts aus dem Auto mit. Den Autoschlüssel steckt A in eine Reißverschlusstasche iher Hose. Eine Tasche befindet sich an einer verdeckten Stelle hinter dem Sitz.

Die Kleidung und den darin befindlichen Autoschlüssel legen A und B an eine für Außenstehende nicht sofort erkennbare aber vom See aus gut einsehbare Stelle ab und gehen einige Meter in den See und halten die abgelegten Sachen im Auge.

Der Dieb X schleicht sich von hinten durch ein Gebüsch an die abgelegten Sachen und entwendet die Hose von A mit dem darin befindlichen Schlüssel.

A und B bemerken den Diebstahl, ziehen sich an und laufen Richtung Auto. Der Wagen steht noch dort. Nach Beschaffung des Ersatzschlüssel stellen A und B fest, dass die Tasche mit dem Ausweis, dem Bargeld, dem Handy und den Hausschlüssel von A und dem Handy von B entwendet wurde. Ansonsten wurde kein Schaden festgestellt.

Aufgrund des Diebstahls musste das Autoschloss und das Haustürschloss von A ausgetauscht werden, wodurch Kosten von ca. 600 Euro entstanden. Das Handy von A hat einen Wert von ca. 100 Euro, das von B ca. 350 Euro.

Ist die Regulierung des Schadens durch eine Versicherung möglich und wenn ja durch welche (Hausrat oder Autoversicherung)?

Wessen Versicherung reguliert den Schaden von B?

Schönen Tag noch!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

einfacher diebstahl ist in der hausratversicherung i.d.r. nicht versichert.
es gibt wenige versicherer die das mit einschliessen, dazu müssten sie die vertragsbedingungen ihres vertrages lesen (i.d.r. selbstbeteiligung und/oder höchtsentschädigungsgrenzen). wenn ja, dann könnten sie zumindest die papiere, handy und bargeld hierüber erstattet werden. die schlossänderungen am kfz sind darin aber nicht versichert, da das kfz nicht als hausrat gilt.

handelt es sich um eine mietwohnung, so könnten die schlossänderungeksosten der wohnung über eine private haftpflichtversicherung abgewickelt werden, wenn dort schlüsselverlust mitversichert gilt. auch hier: vertragsbedingungen lesen. bei einer eigentumswohnung ist über die PHV nichts zu machen...

der einfache diebstahl ist i.d.r. auch nicht über die kakso-versicherung abgedeckt. die schlossänderung am pkw werden sie daher wahrscheinlich selbst tragen müssen. ist auch empfehlenswert, denn wenn sie die schlösser nicht ändern lassen, könnte man ihnen u.u. grobe fahrlässigkeit im falle eines kfz-diebstahles vorwerfen (der dieb hat ja auch ausweis und damit anschrift!), und die leistung verweigern.
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