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Spannungsschaden und die Kosten

 
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Drago
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 13:40    Titel: Spannungsschaden und die Kosten Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht mehr weiter und veruche jetzt mal hier hilfe zufinden.

Am 19.5.2005 war in unseren Gebiet ein schweres Gewitter.
Nichts passiert dachten wir.
Aber...
am nächsten Tag,kam mein Bruder zu mir und wollte an seinen PC.
Zur erklärung,wir teilen uns eine internetleitung und an unseren router hängen 3 Pc´s.
Einer davon wie gesagt von meinem Bruder.
Der Rechner war zum Zeitpunkt des Gewitters aus.
So also,am nächsten Tag kommt mein Bruder und will an seinen Rechner,eingeschaltet,aber nichts tat sich.
Also PC geöffnet und mal reingeschaut.
Da sahen wir bei den Spannungswandlern auf dem Mainboard Verfärbungen.
Also ab zum Experten um zu überprüfen was los ist.
Raus kam das sich die ELKOS scheinbar durch eine überspannung geöffnet haben und es so zu den verfärbungen und defekt kam.
Mit in Mitleidenschaft gerissen wurden eine 160 GB Festplatte,die CPU AMD Athlon XP 2600,das Netzteil und halt auch das Mainboard.
Es handelte sich dabei um ein Komplett System von (Wortsperre: Firmenname),das aber Design Orientiert in ein anderes Gehäuse vor einem halben Jahr reingebaut wurde.
So also kostenvoranschlag geben lassen,ob eine reparatur überhaupt möglich ist und zu welchen preis und was Ersatzteile kosten würden
Am nächsten Tag mit der Versicherung auseinander gesetzt die eine genaue Schadesangabe haben wollte und halt auch den Kostenvoranschlag (78.- Euro)
Beim schadensfall notierte ich das eventuell das Gewitter schuld war,was am Vortag vor dem Defekt bei uns war.
Die Versicherung schickte darauf hin einen Blitzexperten der Fotos von den defekten schoss und auch meinte das es aussieht wie ein Überspannungsschaden (HÄTTE ICH MIR SCHRIFTLICH GEBEN LASSSEN SOLLEN) !!
Dann kam also das Schreiben von der Versicherung,das
"Nach den Feststellungen von Blitz-Expert kann der Schaden am PC nicht durch Blitz bzw. Überspannung entstanden sein.
Eine Regulierung kommt daher nicht in Betracht.
(JETZT KOMMT DER HAMMER) Wir fordern Sie auf,uns die entstandenen Gebühren in Höhe von 114.84 Euro bis zum 15.7.05 zurückzuerstatten."

Also bei der Versicherung angerufen,wie es denn ausschaut,da ES SICH JA NICHT UM MEINEN PC HANDELT !!,SONDERN UM DEN MEINES BRUDERS,DER NICHT BEI MIR WOHNT !!,da ja "fremdes" Eigentum in meinem Haushalt kaputtgegangen ist "Nach einer höchstwahrscheinlichen" Überspannung ,und wer nun für einen Ersatz PC aufkommt und wer nun die kosten tragen soll.
Erst sollte ich einen Kostenvoranschlag machen lassen der 78.- Euro kam,dann den von der Versicherung hinzu gerufene Experte mit seinen 114.84.- und dann halt den PC der ja Kaputt ist (vor 2 1/2 Jahren 1200.- Euro kam und jetzt nach Angaben von Blitz Expert einen wert von 600.- hätte.
Jetzt kommt noch die Schadensauflistung von Blitz Expert
Der PC wurde in Einzelteilen vorgezeigt (Die FESTPLATTE war zu diesem Zeitpunkt bei einem Bekannten zur Datenrettung und der Experte für den Kostenvoranschlag hatte alles auseinander genommen)
Der Lüfter des Netzteiles ist schwergängig.Das Netzteil ist im Netzgetrennten Bereich defekt.
Eine Reperatur ist für vorraussichtlich 180.- Euro inkl. MwSt. möglich.
Ein vergleichbarer Pc z.B. Siemen Scaleo kostet 600.- Euro inkl. Mw.St.
Eine Beschädigung durch Blitz oder Überspannung ist nicht plausibel.Die möglichen Eintrittswege einer Schadspannung sind unbeschädigt.

Ich hatte bisher nie Probleme mit der Versicherung und musste mich nie an sie wenden und ich schon seit 5 Jahren Mitglied bei denen bin.
Aber jetzt die ganzen kosten auf die ich sitzen bleibe und noch ein dritter letztendlich der Leidtragende ist.

Ich bin ALG 2 Empfänger seit kurzen,kann mir nicht mal eben das ganze Geld aus denn Rippen schneiden und mein kleiner Bruder kauft sich auch nicht Täglich einen neuen PC.
Denn der hat dafür 2 Jahre sparen müssen.

Was soll ich tun,lohnt sich der Weg überhaupt in dieser Situation zum Anwalt ?

Hilfe
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Drago
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 13:47    Titel: Nachtrag: Antworten mit Zitat

Ich bin gegen Überspannungschäden bis zu 100.000.- Euro versichert.

Und was ich auch nicht verstehe ist,das der weg des Spannungsschaden nicht ganz nachvollziehbar ist.
Netzteil >>> Spannungswandler auf dem Mainboard >>> CPU >>> HDD = Defekt

Also ich bin kein Tecknik Genie aber die Reihenfolge sieht verdammt nach nen "Stromschaden" aus.

Und beide Experten meinten das es nach einen Überspannungsschaden ausssieht !!

SELTSAM
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 13:53    Titel: Re: Nachtrag: Antworten mit Zitat

Drago hat folgendes geschrieben::
Ich bin gegen Überspannungschäden bis zu 100.000.- Euro versichert.


Sorry, aber ich fühle mich irgendwie leicht veräppelt ...
ALG2-Empfänger, zwei Jahre auf einen Durchschnitts-PC sparen, und dann eine Elektronikversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000,- Euro!? Mit den Augen rollen

Drago hat folgendes geschrieben::
Also ich bin kein Tecknik Genie aber die Reihenfolge sieht verdammt nach nen "Stromschaden" aus.

Im Zweifel werden Sie noch mehr Geld auslegen müssen (Rechtsanwalt, Gutachter), um evtl. an Ihr Recht und an Ihr Geld zu kommen.
Wenn Sie das verlieren, wäre der Kauf eines neuen PCs auf eigene Kosten wahrscheinlich wesentlich billiger.
Und vergessen Sie nicht, diese Elektronikversicherung zu kündigen ...

P.S.:
Sie haben ab endgültiger Ablehnung durch die Versicherung sechs Monate Zeit, gegen die Versicherung zu klagen.
Verpassen Sie diese Frist, ist die Versicherung nicht mehr zur Leistung verpflichtet.
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Drago
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 13:58    Titel: Betreffen ALG II Antworten mit Zitat

Bin erst seit 4 Monaten Arbeitslos und Empfänger vom ALG II also ich weiß ja nicht was das mit veräppeln zu tun hat,und der defekte PC ist von meinem 15 Jährigen Bruder der ja letztendlich von meinen Einkünften nicht Profitiert.
Und beim Versicherungsabschluss war die auswahl beim Überspannungsschutz 80.000.- Euro oder für nur 1 Euro mehr im Monat 100.000.- Euro.

Also wer hätte da nicht gleich das vermeintliche bessere Angebot genommen ?!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 14:00    Titel: Re: Betreffen ALG II Antworten mit Zitat

Drago hat folgendes geschrieben::
Also wer hätte da nicht gleich das vermeintliche bessere Angebot genommen ?!

Das ist nicht das bessere, sondern das teurere Angebot.
Haben Sie denn Elektronik im Wert von 100.000,- Euro in Ihrer Wohnung??
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Drago
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 14:09    Titel: 100.000.- Euro Überspannungsschutz Antworten mit Zitat

Es war ja der Vorschlag des Vertreters gewesen "einmaliges Angebot und so "
Auserdem in einem 3 Personen Haushalt,samt Küchengeräte,normale Wohnzimmer Elektronik da kommt ja auch ne kleine Summe zusammen.
und wenn ich noch nicht mal 10.000 Euro erreiche,

WAS HAT DAS MIT DER SITUATION ZU TUN ??

ICH BIN NICHT DER HAUPTGESCHÄDIGTE !!!

Der PC ist Eigentum meines 15 Jährigen Bruders der sich mit uns die Internetleitung teilt.
Er ist kein Mitglied der in Wohnung gemeldeten Personen,sondern kommt nur zu Besuch.

Ich soll einen Kostenvoranschlag bezahlen und dann den 2. !! Experten von der Versicherung auch noch !
I
ch weiß ja das es ein langer Text war,aber Bitte beim nächsten mal RICHTIG durchlesen !
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Da hilft nur: Vertragsbedingungen lesen. Ich habe meine gerade vorliegen. Dort steht unter § 23 "Sachverständigenverfahren".

... Jede Partei [Anm.: Versicherer bzw. Versicherungsnehmer] trägt die Kosten ihres Sachverständigen....

Den Blitz-Experten muss also deine Gesellschaft zahlen, vorausgesetzt, diesen Passus findest du in Deinen Versicherungsbedingungen ebenfalls wieder.

Desweiteren kannst du dich gegen diese Darstellung wehren, indem du ihr widersprichst. Es gibt dann so eine Obmanns-Regelung vom jeweiligen zuständigen Amtsgericht (vorausgesetzt, das findest du auch in deinem Vertrag unter der o. g. Stelle).

Ich verstehe nicht, warum bei 78€ ein Gutachter geschickt wird. Ist mir unbegreiflich. Man erlebt doch immer wieder die tollsten Dinge.

Betrag Kostenvoranschlag<Betrag Gutachter, das ist doch echt unglaublich, dass da nicht sofort, ohne Wenn und Aber, an Sie ausbezahlt wird.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

sry, aber das ist völliger quatsch
das sachverständigen verfahen is ne ganz andere geschichte!

wenn der VN bewusst falsche angaben macht, um sich dadurch eine leistung zu erschleichen, und die versicherung kommt dem ganzen auf die schliche, kann sie auch dieentstandenen kosten zurückfordern.

und da ist nun die frage: hat der fragesteller ein paar details zum bisherigen fall "vergessen" hier reinzuschreiben, oder ist die versicherung nur ein bisschen vorschnell?

ich würde darauf hinweisen:

Zitat:
Beim schadensfall notierte ich das eventuell das Gewitter schuld war


man ist ja kein hellseher, und der schaden könnt ja tatsächlich infolge blitzschlag oder überspannung passiert sein. wenn nun gerade "zufälig" zum zeitpunkt des gewitters der pc den geist aufgibt oder andere umstände den schaden verursacht haben, kann man ja auch nichts dafür, man geht halt davon aus dass eventuell das gewitter den schaden verursacht hat....und muss die kosten der versicherung nicht erstatten.

hat die versicherung aber handfeste beweise für bewusst falsche angaben (man könnte dazu auch versuchten versicherungsbetrug sprechen), dann wird es eng...

Zitat:
Es gibt dann so eine Obmanns-Regelung vom jeweiligen zuständigen Amtsgericht (vorausgesetzt, das findest du auch in deinem Vertrag unter der o. g. Stelle).


gehts hier um den ombudsmann?
_________________
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fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Blitzschaden ist meiner Meinung nach hier (aus technischer Sicht) tatsächlich nicht plausibel nachzuweisen. Wenn es wirklich in der Nähe einen Treffer in eine Leitung gegeben hätte, dann hätte nicht nur das Netzteil des PC´s den Geist aufgegeben sondern es wären noch viel mehr Geräte defekt. Auch andere Haushalte wären ziemlich sicher davon betroffen worden, sie können ja dort mal nachfragen vielleicht ergibt sich was.
Ich persönlich halte das ganze für ein zufälliges Zusammentreffen, wirklich wissen kann es natürlich niemand. Rufen sie doch mal ihren Energielieferanten an und fragen sie dort nach ob die einen Einschlag dokumentiert haben..

Gruss - Fagus
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Drago
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 19:08    Titel: Kostenvoranschlag Antworten mit Zitat

Der Schaden beläuft sich auf ca 250.- Euro.
Aber der Kostenvoranschlag und die Schadensüberprüfung kosteten 78.- Euro.

Aber was ist,wenn man den Sachverhalt des Überspannungsschaden beiseite lässt.
Wie sieht es mit den Anspruch der 3.Partei (mein Bruder) aus.
Er kann ja nichts dafür,aber der PC ist bei mir kaputt gegangen,sei es durch das Netzteil oder durch den Blitzeinschlag,oder durch eine Starke Stromschwankung.

Welche Ansprüche kann er stellen UND kommt dafür eine Versicherung auf ?

Ach ja.
Der erste Experte meinte,das sich die Spannung,da der Pc aus wahr,sich erst durch das einschalten im Pc verbreitet hat.
Die Elkos im Netzteil waren in dem Fall so einen Art Batterie ?!
Und das er so einen Vorfall schon öffter nach einen Blitzeinschlag hatte.
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Drago
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 19:20    Titel: Blitzeinschlag Antworten mit Zitat

Im Nachbarhaus wurde auch ein PC geröstet und die ISDN Anlage bekam beim Nachbarn auch ihren Saft ab.

Betreffen eines Sachverständigenverfahren:
Im Vertrag steht das in einem Sachverständigen Verfahren,die beiden Parteien vereinbaren können,das die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt wird.

Am Telefon,wo ich ankündigte das ich wahrscheinlich einen Überspannungsschaden durch Blitzeinschlag hatte,meinte man ich sollte alles ausführlich ausfüllen und einen Kostenvoranschlag und Schadesreport (Am besten von einer Werkstatt) beilegen.
Damit die Bearbeitung des Falles abgeschlossen werden könnte.

In den Unterlagendie mich dann erreichten stand,das ich die Versichung informieren sollte,würde die Schadenhöhe 350.- Euro übersteigen (IST NICHT DER FALL!! ca 250.-)

Auf die Möglichkeit eines Obmannes hat man mich nicht hingewiesen.
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Drago
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 19:31    Titel: Betreffend Experten Kosten Antworten mit Zitat

Versicherungsbedingungen für die HUK-Hausratversicherung Stand 7/2000

13.5 Jede Partei trägt die kosten ihres Sachverständigen.Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

13.6 Die Feststellungen der Sachverständigung oder des Obmannes sind verbindlich,wenn nicht nachgewiesen wird,daß sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.

Also von Punkt 13.5 gesehen bräuchte ich die Kosten nicht zu übernehmen da ich ja schon meinen "Sachverständigen" zu bezahlen habe.

Aber nach Punkt 13.6 muss ich die Kosten doch tragen da ja die Versicherung von einen Blitzschaden ausgegangen ist ??
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Drago
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 19:33    Titel: Betreffen Blitzeinschlag und ihre Folgen Antworten mit Zitat

Wir haben überall im Haus Überspannungsschutz Steckdosenleisten.Nur mein Bruder wollte sich mal "demnächst" eine holen
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fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die Tatsache dass in der unmittelbaren Umgebung auch Schäden an anderen Geräten auftraten und sie damit nicht allein waren, wie es sich zuerst anhörte, ist ja doch nun wenigstens ein hinreichender Beweis für einen Überspannungsschaden.
Zumindest hier kann sich der Versicherer hier dann nicht herausreden. Na ja, können kann er immer, aber zumindest der Nachweis eines Überspannungsschadens ist ja nun von ihrer Seite damit eindeutig zu führen.

Gruss - Fagus
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin immer noch der Meinung, dass bei einer derartigen Schadenhöhe

1. ein zweiter Sachverständiger

und

2. eine Ablehnung

totaler Humbug sind, da dies die Kosten immens in die Höhe treibt.

Sich über einen Überspannungsschaden derartiger Dimension solche Gedanken zu machen, ist mir unverständlich (Zeit ist auch Geld).

@talla: Lt. Versicherungsbedingungen können beide Parteien, bevor man Sachverständige dazu bittet, den Obmann festlegen, der die beiden Gutachten nachher bewertet. Hat man das Sachverständigenverfahren schon begonnen, benennt das zuständioge Amtsgericht einen Obmann. Keine Ahnung, wer das sein soll, ich hab das nur so gelesen. Aber bestimmt nicht der Ombudsmann.
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WM- ich war dabei!!
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