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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 26.06.05, 16:30 Titel: |
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Wenn im Mietvertrag die Zahlung von monatlichen Abschlagzahlungen vereinbart ist, müssen Sie diese leisten, unabhängig davon, ob Sie nun tatsächlich dort wohnen, oder schon ausgezogen sind. Schliesslich muss Ihr VM auch weiterhin Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Strassenreinigung usw. bezahlen. Es ist auch so, dass ein Mieter im Winter erheblich weniger zahlt, als er z.B. für die Heizkosten aufwenden müsste. Da die Kosten der Heizung und Warmwasserbereitung in den Sommermonaten sehr gering sind, gleicht sich im Sommer der Fehlbetrag aus. |
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Raubtier FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.06.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 26.06.05, 16:30 Titel: |
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Hi, bin slebst nur Laie,
aber kann mir nicht vorstellen, das dies Rechtens wär. Schließlich ist ja in deinen Mietvertrag eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart. Also ist diese auch bindent!
Es wird darauf hinauslaufen, das du Nebenkosten zahlen must, und dann ggf. eine Rückerstattung bei der nächsten Nebenkostenabrechnung bekommdt.
Grüsse aus Halle |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 26.06.05, 16:47 Titel: |
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Wenn dem Vermieter rechtzeitig mitgeteilt wird, dass die Wohnung nicht mehr bewohnt wird, darf er für Umlagen, die er über Personen umlegt (und nicht über m²) nur noch eine Person ansetzen. Das macht i.d.R. aber wenig Differenz und diese macht sich erst bei der Jahresendabrechnung bemerkbar. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 26.06.05, 17:09 Titel: |
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mikaba hat folgendes geschrieben:: | Hallo jmiernik,
Stromkosten fallen aber doch nicht mehr an, wenn ich diese Wohnung nicht mehr benutze, oder?
Gruss,
Michael |
Wenn Du die Zahlungen für Strom an Deinen VM entrichtest, solltest Du ihn darauf ansprechen. Zahlst Du an den Anbieter selbst ( z.B. Stadtwerke, eon), kannst Du diesen anrufen/anschreiben, und den Bezug von Strom ab 31.07.05 abmelden. Dann kommt ein Mitarbeiter raus um den Zählerstand abzulesen.
Als Tipp: Oft verlangen die Mitarbeiter der Anbieter eine direkte Nachzahlung. Empfehle sich nicht drauf einzulassen, sondern die neue Adresse angeben, und eine Rechnung verlangen. Dann hat man Zeit, um alles zu überprüfen. |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 26.06.05, 17:10 Titel: |
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Upps, jetzt war ich zu langsam...
Wird mit Gas, oder mit Heizöl geheizt? |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 26.06.05, 17:16 Titel: |
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Hier geht es doch nur noch darum, ob ca. 20 Euro jetzt zunächst gezahlt werden müssen, die man später aber sowieso zurück erhalten würde.
Dafür lohnt doch kein Streit. Die Nebenkostenvorauszahlung muss beibehalten werden. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 26.06.05, 17:25 Titel: |
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FOC hat folgendes geschrieben:: | Hier geht es doch nur noch darum, ob ca. 20 Euro jetzt zunächst gezahlt werden müssen, die man später aber sowieso zurück erhalten würde.
Dafür lohnt doch kein Streit. Die Nebenkostenvorauszahlung muss beibehalten werden. |
Schliesse mich an. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 26.06.05, 18:09 Titel: |
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mikaba hat folgendes geschrieben:: |
Aber die laufenden Heizungskosten fallen doch nicht mehr an. Die Heizung ist schon seit über einem Monat ausgestellt.
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Das spielt keine Rolle. Wenn Sie im Juli 3 Wochen in Urlaub fahren, zahlen Sie ja auch weiter Nebenkosten voraus. |
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pim FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.04.2005 Beiträge: 92 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 28.06.05, 02:34 Titel: |
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Für die Heizanlage fallen immerhin noch die Grundkosten an, z. B. Wartung, Abrechnung, etc.
Mit Ihrem privaten Stromverbrauch hat der Vermieter nichts zu tun. Er darf Ihnen auch gar keinen Strom weiterberechnen. Dies dürfen nur die Energieversorger. Aber auch Sie können sich erst offiziell abmelden, wenn das Mietverhältnis endet, da auch hier Grundkosten anfallen, die Sie bezahlen müssen. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 28.06.05, 08:03 Titel: |
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Selbstverständlich müssen die vereinbarten NK bis zum Ende bezahlt werden (Strom kann man rechtzeitig abmelden) Es besteht keine Pflicht das der Mieter seine Wohnung auch tatsächlich bewohnt. |
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