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Miete ohne Strom- und Nebenkosten bezahlen

 
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jmiernik
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn im Mietvertrag die Zahlung von monatlichen Abschlagzahlungen vereinbart ist, müssen Sie diese leisten, unabhängig davon, ob Sie nun tatsächlich dort wohnen, oder schon ausgezogen sind. Schliesslich muss Ihr VM auch weiterhin Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Strassenreinigung usw. bezahlen. Es ist auch so, dass ein Mieter im Winter erheblich weniger zahlt, als er z.B. für die Heizkosten aufwenden müsste. Da die Kosten der Heizung und Warmwasserbereitung in den Sommermonaten sehr gering sind, gleicht sich im Sommer der Fehlbetrag aus.
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Raubtier
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, bin slebst nur Laie,

aber kann mir nicht vorstellen, das dies Rechtens wär. Schließlich ist ja in deinen Mietvertrag eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart. Also ist diese auch bindent!

Es wird darauf hinauslaufen, das du Nebenkosten zahlen must, und dann ggf. eine Rückerstattung bei der nächsten Nebenkostenabrechnung bekommdt.

Grüsse aus Halle
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dem Vermieter rechtzeitig mitgeteilt wird, dass die Wohnung nicht mehr bewohnt wird, darf er für Umlagen, die er über Personen umlegt (und nicht über m²) nur noch eine Person ansetzen. Das macht i.d.R. aber wenig Differenz und diese macht sich erst bei der Jahresendabrechnung bemerkbar.
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Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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jmiernik
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

mikaba hat folgendes geschrieben::
Hallo jmiernik,


Stromkosten fallen aber doch nicht mehr an, wenn ich diese Wohnung nicht mehr benutze, oder?

Gruss,
Michael


Wenn Du die Zahlungen für Strom an Deinen VM entrichtest, solltest Du ihn darauf ansprechen. Zahlst Du an den Anbieter selbst ( z.B. Stadtwerke, eon), kannst Du diesen anrufen/anschreiben, und den Bezug von Strom ab 31.07.05 abmelden. Dann kommt ein Mitarbeiter raus um den Zählerstand abzulesen.
Als Tipp: Oft verlangen die Mitarbeiter der Anbieter eine direkte Nachzahlung. Empfehle sich nicht drauf einzulassen, sondern die neue Adresse angeben, und eine Rechnung verlangen. Dann hat man Zeit, um alles zu überprüfen.
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Upps, jetzt war ich zu langsam...


Wird mit Gas, oder mit Heizöl geheizt?
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hier geht es doch nur noch darum, ob ca. 20 Euro jetzt zunächst gezahlt werden müssen, die man später aber sowieso zurück erhalten würde.
Dafür lohnt doch kein Streit. Die Nebenkostenvorauszahlung muss beibehalten werden.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Hier geht es doch nur noch darum, ob ca. 20 Euro jetzt zunächst gezahlt werden müssen, die man später aber sowieso zurück erhalten würde.
Dafür lohnt doch kein Streit. Die Nebenkostenvorauszahlung muss beibehalten werden.


Schliesse mich an.
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

mikaba hat folgendes geschrieben::

Aber die laufenden Heizungskosten fallen doch nicht mehr an. Die Heizung ist schon seit über einem Monat ausgestellt.


Das spielt keine Rolle. Wenn Sie im Juli 3 Wochen in Urlaub fahren, zahlen Sie ja auch weiter Nebenkosten voraus.
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pim
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Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 92
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 02:34    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Heizanlage fallen immerhin noch die Grundkosten an, z. B. Wartung, Abrechnung, etc.

Mit Ihrem privaten Stromverbrauch hat der Vermieter nichts zu tun. Er darf Ihnen auch gar keinen Strom weiterberechnen. Dies dürfen nur die Energieversorger. Aber auch Sie können sich erst offiziell abmelden, wenn das Mietverhältnis endet, da auch hier Grundkosten anfallen, die Sie bezahlen müssen.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich müssen die vereinbarten NK bis zum Ende bezahlt werden (Strom kann man rechtzeitig abmelden) Es besteht keine Pflicht das der Mieter seine Wohnung auch tatsächlich bewohnt.
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