Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.06.05, 09:50 Titel: Streitwert in Rechnung anders als im Vorgespräch
Hallo,
angenommen, ein Mandant lässt sich anwaltlich wegen einer möglichen Kündigungsschutzklage beraten. Der mandant ist unsicher, weil er fürchtet, die Kosten des Rechtsstreites könnten höher werden als der zu erstreitende betrag.
Der Anwalt räumt diese bedenken aus, indem er sagt, als Streitwert würde er nur genau den eingeklagten betrag ansetzen( und nicht 3 Monatslöhne,wie vom mandanten befürchtet)
Der Mandant willigt darauf hin ein, Klage zu erheben.
Der Anwalt schickt die Klage ans Gericht und gleichzeitig die Rechnung an den Mandanten, in der er 3 Monatslöhne als Streitwert ansetzt.
Da ja zusätzlich noch Gerichtskosten entstehen würden die kosten des rechtsstreits auf jeden fall wesentlich höher als der betrag, der bei gewinn der Klage rauskäme.
Was ist zu tun, wenn der Anwalt auf ein entsprechendes schreiben des mandanten nicht mal reagiert? Sollte man unter Vorbehalt zahlen (woher nehmen, Antrag auf PKH wurde gestellt, leider weiss man nicht ob vom RA auch ans gericht weitergeleitet) oder sollte man warten, bis der Anwalt reagiert oder nur einen Teilbetrag zahlen?
Ratlose grüße - dieser Anwalt sollte mir eigentlich eine Sorge nehmen und nicht zusätzliche bescheren ...
Verfasst am: 23.06.05, 19:02 Titel: Re: Streitwert in Rechnung anders als im Vorgespräch
Tellus hat folgendes geschrieben::
Hallo,
angenommen, ein Mandant lässt sich anwaltlich wegen einer möglichen Kündigungsschutzklage beraten. Der mandant ist unsicher, weil er fürchtet, die Kosten des Rechtsstreites könnten höher werden als der zu erstreitende betrag.
Der Anwalt räumt diese bedenken aus, indem er sagt, als Streitwert würde er nur genau den eingeklagten betrag ansetzen( und nicht 3 Monatslöhne,wie vom mandanten befürchtet)
Es ging offensichtlich um zwei Angelegenheiten:
1. Kündigungsschutzklage
2. Rückständiger Arbeitslohn
Für Ziffer 1. beträgt der Gegenstandswert 3 Monatsgehälter. Für Ziffer 2. entspricht der Gegenstandswert dem eingeklagten Betrag. Davon darf der Anwalt nicht abweichen.
Offensichtlich ist es zu einem Missverständnis gekommen. Wer dafür verantwortlich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber so naiv zu glauben, dass für beide Angelegenheiten nur der Wert des einzuklagenden Betrages angesetzt wird, ist schwer zu glauben.
Natürlich nicht. Ich ging zum Anwalt um mich beraten zu lassen. Er riet zur Klage - ich saget : aber wird das nicht teuer als das was es einbringt, denn wie ich gelesen habe gibt es einen Streitwert von drei Monatslöhnen.
Er sagte : nein keine sorge, in diesem fall liegt der streitwert nur bei einem Monatslohn, denn nur diesen einen Monat klagen wir ja ein.
Und paar tage später kommt die Rechnung , die drei mal so hoch ist.
Und noch schlimmer finde ich beinah, dass er auf meine sehr höflich formulierte bitte um erklärung seit über einer Woche nicht reagiert. Obwohl er nicht nur die rechnung anders stellte als er mir im gespräch erklärte, sondern auch die Klage anderes formulierte als abgesprochen.
Wenn ein mandant dann um eine erklärung bittet könnte man ja zumindest mal antworten. Wie soll denn sonst ein vertrauensverhältnis funktionieren zwischen mir und meinem Anwalt?
Natürlich nicht. Ich ging zum Anwalt um mich beraten zu lassen. Er riet zur Klage - ich saget : aber wird das nicht teuer als das was es einbringt, denn wie ich gelesen habe gibt es einen Streitwert von drei Monatslöhnen.
Er sagte : nein keine sorge, in diesem fall liegt der streitwert nur bei einem Monatslohn, denn nur diesen einen Monat klagen wir ja ein.
Und was war mit der Kündigungsschutzklage ? Die Antwort des Anwalts bezog sich nach Ihrer Schilderung lediglich auf eine Klage auf Zahlung rückständifgen Gehalts.
Und woher soll ein Normalbürger denn wissen, dass es hier um zwei Klagen geht? Dafür ist doch der Anwalt da, dass er einen aufklärt, zumal hier ja noch extra nachgefragt wurde. Mann kann's mit der Solidarität unter Kollegen auch übertreiben.
Ich würde die Frage ggf. auch noch mal in einem anderem Board posten, wo nicht nur Kollegen zu finden sind _________________ ... die steuerliche Privilegierung der Vetreter des Volkes ist die Diskriminierung des Volkes ...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.