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Allzweckkredit und Grundschuld

 
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BambiB
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Bergstraße

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 17:19    Titel: Allzweckkredit und Grundschuld Antworten mit Zitat

Bin neu hier und im Moment ziemlich ratlos - vielleicht kann mir jemand helfen:

Wir sind durch den Kauf einer Eigentumswohnung in arge finanzielle Schwierigkeiten geraten. Vor zwei Jahren haben meine Eltern einen Allzweckkredit bei ihrer Hausbank aufgenommen um uns zu helfen. Weder im Kreditantrag/-vertrag noch im Gespräch bei der Bank wurde in irgendeiner Form erwähnt, dass eine noch bestehende aber nicht mehr belastete Grundschuld als Sicherung für diesen Kredit verwendet werden soll.

Anfang diesen Jahres wurde das Haus meiner Eltern auf meine Schwester überschrieben und ein noch bestehendes Hypothekendarlehen abgelöst. Nun meldet sich der Notar und die Bank die dieses Hypothekendarlehen abgelöst hat und weisen meine Mutter darauf hin (mein Vater ist vor 3 Wochen verstorben) dass noch eine Grundschuld vorhanden sei über o.g. Allzweckkredit und diese gelöscht werden müsse. Weder meine Mutter noch wir sind in der Lage diesen Kredit in einem Betrag zurückzuzahlen - was ja wohl Voraussetzung für eine Löschung wäre. Die Kreditgebende Bank sagt, sie habe die noch vorhandene, nicht mehr belastete Grundschuld als Sicherung eintragen lassen.

Ich eine solche Vorgehensweise üblich bzw. rechtens? Bisher bin ich immer davon ausgegangen dass solche Sicherungen auf dem Darlehensvertrag stehen müssen - das tut es definitiv nicht.

Wäre toll, wenn mir da jemand was zu sagen könnte. Meine Mutter kriegt Panik und ihr gehts im Moment eh nicht so toll.

BambiB
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin auf diesem Gebiet kein Profi, aber ich versuchs mal. (Ohne Gewähr)
Vielleicht schaut sich Milena63 diesen Thread auch an, sie ist etwas fitter als ich.

Also.

Beginnen wir erstmal mit dem älteren Kredit Deiner Eltern. (Der, aufgrunddessen die Grundschuld eingetragen wurde und der wohl mittlerweile erledigt ist.)

Immer wenn eine Grundschuld für einen Kredit haften soll, ist eine sogenannte Sicherungszweckerklärung erforderlich. Hier wird der Bezug zwischen Grundschuld und dem zu sichernden Kredit hergestellt.
Es gibt zwei Arten von Sicherungszweckerklärungen : mit engem und mit weitem Sicherungszweck. Beim engen Sicherungszweck ist der Verbund zwischen Kredit und Grundschuld gegeben (z.B. ist die Kreditnummer genannt). Bei einer weitgehenden Sicherungszweckerklärung steht drin, dass das Grundstück auch für eventuell künftige Kredite haftet. Das wäre in diesem Fall "Essig".
Wenn ein Kredit zurückgezahlt wird, kommt es nicht selten vor, dass die Grundschuld nicht gelöscht wird. Viele lassen die eingetragen, denn dann kann man das bei einem neuen Kredit verwenden. (Neueintragung einer Grundschuld ist teuer). Wichtig ist in diesem Fall (bzw. wäre es damals für Deine Eltern gewesen), sich von der Bank eine so genannte Löschungsbewilligung geben zu lassen. Damit verzichtet die Bank auf die Rechte aus der Grundschuld. Man kann damit entweder die Löschung im Grundbuch eintragen lassen oder sich das Ding gut aufheben und bei neuem Kreditbedarf zurückgeben.

Wenn Du schreibst, dass der Notar gesagt hat, dass noch eine Grundschuld für das Allzweckdarlehen drin ist, so gehe ich mal davon aus, dass Deine Eltern da etwas reininterpretiert haben, was der Notar garnicht gesagt hat. Es steht noch die Grundschuld "von damals" drin, die möglicherweise jetzt von der Bank (ob rechtens oder nicht, sei mal dahingestellt) als Sicherung für das Allzweckdarlehen benutzt wurde.

Also : Forsche mal bei Deinen Eltern nach, ob zum einen eine Kopie einer Sicherungszweckerklärung vorliegt (das Ding kann auch anders heissen) und ob vielleicht sogar eine Löschungsbewilligung da ist. Wenn es die gibt, entfällt alles andere, denn damit kann die Löschung der Grundschuld für die lastenfreie Übergabe beantragt werden.

Wenn es keine Löschungsbewilligung gibt, sollte Deine Mutter einen Brief an die Bank schreiben wie folgt : Sehr geehrte Damen und Herren, unser Kredit Nr. (der alte Kredit) wurde am......... planmässig zurückgezahlt. Als Sicherheit hatten wir unser Grundstück Grundbuch von ..... Band..... Blatt...... vereinbart. Ich bitte Sie, mir eine eintragungsfähige Löschungsbewilligung zuzusenden bzw. die Hinderungsgünde mitzuteilen."

Kommt die Löschungsbewilligung, ist alles in Butter. Kommt sie nicht, muss man schauen, wie die Bank argumentiert. Wenn sie sich auf die weite Sicherungszweckerklärung beruft und Deine Eltern die auch nachvollziehbar unterschrieben haben, ist die Bank im Recht und kann die Freigabe verweigern.

Was ich juristisch nicht übersehen kann ist, ob die Grundschuld im neuen Kreditvertrag explizit als Sicherheit nochmal hätte erwähnt werden müssen, oder ob die damalige Formulierung "für alle weiteren Kredite" da ausreicht.

Gruss Hans-Jürgen
***
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BambiB
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Bergstraße

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans-Jürgen,

zunächst mal danke für deine Antwort - jetzt ist mir zumindest einiges etwas klarer. Es handelt sich in der Tat um eine alte Grundschuld die nicht gelöscht wurde - wie genau diese aussieht weiß ich leider nicht. Ich wohne rund 200 km entfernt und meine Mutter ist z.Zt. nicht in der Lage die alten Unterlagen zu sichten und mir evtl. Fragen zu beantworten und die Bank dreht es für sich passend (das ist zumindest mein Eindruck). Es tut mir so unendlich leid, dass sie sich jetzt mit so einem "Mist" befassen muß, zumal sowohl ich, als auch meine Schwester. vor der Ablösung des Hypothekendarlehen mehrfach mit der Bank gesprochen haben und von dieser Form der Absicherung des Allzweckkredites nie die Rede war. Meiner Schwester wurde sogar gesagt sie könne diese Grundschuld löschen lassen.

Fühle mich ziemlich mies - war so froh, dass wir alles soweit geregelt hatten - wir persönlich werden wohl wg. o.g. Eigentumswohnung an einer Insolvenz nicht vorbeikommen und wollten wenigstens meine Eltern da nicht noch mit reinziehen. Hoffe mal, meine Schwester findet einen Weg sich mit den Banken zu einigen.

Bambi
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

wenn Deiner Schwester von der Bank gesagt wurde, sie kann die Grundschuld löschen lassen, dann gibts wohl keine Probleme. Einfach wie von mir formuliert die Löschungsbewilligung der Bank anfordern.

Wichtig : Wenn der Notar sagt "da ist noch etwas eingetragen" dann muss das noch nicht heissen, dass das noch als Sicherheit dient. Er kann nur ins Grundbuch sehen, er fragt nicht bei der betreffenden Bank nach dem Kredit - das dürfte man ihm auch gar nicht sagen.

Wie Nina Ruge immer sagt : alles wird gut - zumindestens siehts im Moment danach aus. Auch wenn Deine Mutter nicht die Kraft hat, alles zu sichten - diesen Brief (Anforderung einer Löschungsbewilligung) kannst Du ihr ja vorschreiben und sie unterschreibt ihn nur. Nach der Sicherungszweckerklärung braucht sie momentan nicht zu suchen - die ist nur interessant, wenn die Bank sich auf die Hinterbeine stellt.
Falls die Bank schon eine Löschungsbewilligung erteilt hat, wird sie das Deiner Mutter mitteilen. Dann hilft nur suchen...

Viel Glück

Gruss Hans-Jürgen
***
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