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Momuma
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Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 17:58    Titel: viele Fragen und Probleme Antworten mit Zitat

Hallo,
also, es geht um folgendes:
wir (3 Personen) wohnen seit einem Jahr in einem Dreifamilienhaus, im 1. Stock. Im EG wohnt die Vermieterin und im 2. Stock deren Tochter. Seit unsere Vermieterin weiß, dass wir einen Wohngeldantrag gestellt haben (den musste sie ja unterschreiben), will sie uns raus haben. Ihre Worte: " Sojemanden will ich nicht in der Wohnung haben" - Dabei haben wir immer pünktlich die Miete gezahlt und werden das auch in Zukunft tun!
Dennoch macht sie uns seither das Leben zur Hölle und daher möchte ich nun wissen, wie unsere Rechte aussehen:
1. Als wir einzogen, fragten wir sie, was alles zur (im Mietvertrag festgelegten) Kehrwoche dazugehört. Sie antwortete uns: das ganze Treppenhaus incl. Reinigung der jeweiligen Fußabtreter vor den Wohnungen sowie im Winter das Schneeschippen / Streuen und das Fegen des Hofes. Das haben wir gewissenhaft alle drei Wochen erledigt und dachten, alles sei in Ordnung. Nun kommt sie daher und meint, wir dürfen unseren Wäscheständer nicht mehr in den Heizungsraum stellen. Dabei steht im Mietvertrag unter gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten, dass wir das sehr wohl dürfen. Aber sie meinte nun, sie wolle mit uns einen neuen Mietvertrag machen, in dem das nicht mehr drinsteht. Der Mietpreis der Wohnung bliebe aber natürlich unverändert. Schließlich, nach längerem Streiten mit ihr (ich drohte ihr mit Mietminderung, da ist sie völlig ausgeflippt, aber ich finde, wenn sie mir das vertraglich zugesicherte nicht zugesteht, kann ich auch die Miete kürzen) kam der wahre Grund heraus, warum sie unseren Wäscheständer nicht mehr drin haben will: wir haben den Raum noch nie geputzt. Dazu muss ich sagen, dass nur wir diesen Raum zum Trocknen der Wäsche verwenden und er uns nie wirklich schmutzig vorkam. Und sie hatte damals ja auf unsere Nachfrage, was zur Kehrwoche gehört, diesen Raum nicht erwähnt. Wir haben ihr nun gesagt, dass wir ihn alle drei Wochen in Zukunft reinigen werden, aber den Wäscheständer drin lassen werden. Damit ist sie jedoch nicht einverstanden. Wie ist das denn nun? Darf sie von uns verlangen, einen neuen Mietvertrag zu unseren Ungunsten zu unterschreiben? Und: darf sie einfach, obwohl uns der Raum im Mietvertrag zugesichert wurde, verlangen, dass wir den Wäscheständer entfernen? Sie meinte dann noch, sie hätte gar nicht gewusst, dass das im Mietvertrag drin steht - obwohl sie ihn ja selber ausgefüllt hat. Sie hätte das nie gewollt.

2. Sie verlangt auf einmal, dass wir, wenn wir Kehrwoche haben, die Mülleimer komplett reinigen, und zwar sobald sie geleert wurden, nicht im Laufe des Tages, sondern SOFORT. Müssen Mülleimer wirklich wöchentlich gereinigt werden? Bisher hat sie das selbst gemacht. Ich bin der Meinung, gerade Altpapiercontainer z.B. werden kaum wirklich schmutzig, da würde es alle halbe Jahre mal reichen. Und da könnte man sich durchaus abwechseln, kein Thema. Aber einen Mülleimer, der fast sauber ist, wöchentlich zu reinigen, finde ich übertrieben pingelig. Im Mietvertrag steht dazu nichts drin. Und wie ist das mit dem Wasser? Wie gesagt, wir wohnen im 1. Stock und ich bräuchte ja Wasser und einen Schlauch, um die Eimer auszuspritzen. Muss sie mir beides zur Verfügung stellen? Oder wie machen das andere? Um mit einem Lappen die Eimer auszureiben, dazu sind die einfach zu groß.

3.Sie verbietet uns, Staub aus den Fenstern zu schütteln oder Decken / Bettdecken usw. Darf sie das?

4. Als wir damals den Übergabevertrag gemacht haben, war der Makler mitanwesend. Wir bemängelten, dass in der Küche die Fließen teilweise gesprungen sind. Da meinte der Makler, unsere Vermieterin wisse davon und würde das auf alle Fälle bald machen lassen. Das bräuchte darum nicht in das Übergaberprotokoll. Wir waren dann auch so blauäugig, und haben es nicht mit aufgenommen. Unser Fehler. Aber: bis heute wurden die Fließen nicht gemacht und sie sind teilweise übel gesprungen, an manchen Stellen stehen spitze Ecken hoch. Nun fängt unsere Tochter an zu krabbeln und uns ist das zu gefährlich. bisher haben wir uns hinhalten lassen, auch unter der Option, keinen Ärger mit der Vermieterin haben zu wollen. Aber nachdem sie mir nun so gekommen ist mit dem Trockenraum, hab ich sie auf die Fließen angesprochen. Da meinte sie, wir hätten diese kaputt gemacht und wir würden ja alles dran tun, die Miete kürzen zu wollen, weil wir kein Geld hätten (was natürlich nicht stimmt!) und ihr deshalb die Wohnung ruinieren.
Einen Tag später meinte sie zu meinem Mann: sie habe es sich überlegt, sie wolle PVC in der Küche verlegen, wir sollen nächte Woche die Küche komplett (incl Herd usw. ) ausräumen. Das ist für uns aber unmöglich. Wir wissen nicht, wo wir die Möbel / Geräte hinstellen sollen und können auch (da wir ein baby haben) nicht auf das Waschbecken/ die Geräte usw. verzichten. Geht das denn so einfach? Im Prinzip müsste sie doch nur die schadhaften Fließen austauschen (es handelt sich um 3 stark gebrochene und 4 mit Riss). Das wär für uns viel praktischer.

So, das wär s für s erste mal. Ich würde mich unheimlich freuen, einige Antworten auf meine Fragen zu bekommen. Ich bedanke mich schon mal im voraus.
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

So...

Zu 1.
Nein, Sie müssen keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Wenn in Ihrem jetzigen Vertrag steht, daß sie dort Wäsche trocknen dürfen, dann ist das Ihr gutes Recht.

Zu 2.
Ich persönlich würde die Dame auslachen.

Zu 3.
Nein, das darf sie nicht - wenn nicht gerade ihr Balkon/Terrasse darunter liegt und Sie Ihren Staub und Dreck auf die Vermieter-Terrasse kippen.

Zu 4.
Das ist natürlich ein Problem, wenn es nicht im Übergabeprotokoll steht.
Entweder Sie fragen den Makler, ob er bereit ist, das zu bezeugen oder Sie schlagen der Vermieterin vor, daß Sie die Fliesen auf eigene Kosten oder mit Kostenbeteiligung austauschen lassen.


Alles in allem würde ich an Ihrer Stelle zusehen, da sobald wie möglich auszuziehen.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Offensichtlich bin ich der erste, der die lange Geschichte bis zum Ende gelesen hat. Da keine Rechtsberatung gegeben werden darf, kann man nur diskutieren, was wäre, wenn es einen solchen Fall wirklich gäbe:

zu 1
es existiert ein gültiger und anscheinend eindeutiger Vertrag. Kein Grund für einen Neuvertrag.
>> Wir haben ihr nun gesagt, dass wir ihn alle drei Wochen in Zukunft reinigen werden
Problem gelöst ! Smilie

zu 2
Mülleimer reinigen? Das habe ich noch nie gehört ....
Von innen ? Das ist ja zu lustig !

zu 3
>>.Sie verbietet uns, Staub aus den Fenstern zu schütteln oder Decken / Bettdecken usw. Darf sie das?
Decken ausschütteln (nicht Decken rauswerfen Winken ) sollte OK sein. Absichtlich Staub von einem Kehrblech o.ä. rauswerfen - da kann man ja drauf verzichten.

zu 4
Die Nichtnennung im Protokoll schreit nach Streit. Sofern Mieter nicht beweisen können (Makler, Vormieter), dass die Mängel am Anfang vorhanden waren, sieht es ganz übel für die Mieter aus: selber kaputt gemacht.... Dazu sind Protokolle da....
>>...weil wir kein Geld hätten (was natürlich nicht stimmt!) und ihr deshalb die Wohnung ruinieren.
Das schreit nach Ärger. Unbedingt versuchen vom Makler oder Vormieter eine Stellungnahme (schriftlich, vom jetzigen Mieter vorformuliert) zu erhalten!!!!!!!!!!!!!!!! Ansonsten streitet man sich wohlmöglich darüber, wer das PVC bezahlt.

>> Im Prinzip müsste sie doch nur die schadhaften Fließen austauschen (es handelt sich um 3 stark gebrochene und 4 mit Riss). Das wär für uns viel praktischer.
Nach dem jetzigen Stand "muss VM" vermutlich nichts, wenn Mieter nichts beweisen kann.
Sind noch Ersatzfliesen da / können Sie welche besorgen ? Einzelne Fliesen entfernen ist nur mit Spezialwerkzeug möglich - sonst springen umgebende Fliesen auch.

NACHTRAG:
Hi Yvonne, da haben wir mal wieder zur selben Zeit getippt. Du warst schneller.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1-3 kann ich mich der Meinung der anderen anschließen.

Zu 4 würde ich sagen, die Wohnung ist mangelhaft, da vom VM (bzw. vom Makler) zugesichert wurde, dass der Mangel behoben werden würde. Es kommt Mietminderung im Betracht sowie Aufwendungsersatz für den Mieter, wenn der VM im Verzug ist. Das ist aber rechtlich nicht ganz unkritisch:

§536b Satz 3 BGB hat folgendes geschrieben::
Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.


Außerdem gibt es aus meiner Sicht 2 Probleme:

1. Sie schreiben: " Da meinte der Makler, unsere Vermieterin wisse davon und würde das auf alle Fälle bald machen lassen." Wenn das nur die Aussage des Maklers war und nicht die des VM (war dieser dabei?) haben Sie vmtl. ein Problem.

2. Wie schon angesprochen wurde, müssen Sie das alles ggf. vor Gericht beweisen können. Dazu sollten Sie sich vorher mit dem Makler in Verbindung setzen, nicht dass dieser sich nicht mehr erinnern kann o.ä.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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