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Brauche dringend eure Hilfe -

 
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Birgit0001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 19:06    Titel: Brauche dringend eure Hilfe - Antworten mit Zitat

Hallo
habe im Mai einen Mietvertrag unterschrieben, zum 1.07.2005. Die Wohnung war zum schon grössten Teil schon neu renoviert. Als ich zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Bekannten in die Wohnung fuhr , stellte er fest das die Wohnung erhebliche Mängel aufweist.



Letzten Sonntag stellte sich durch Nachfrage meinerseits beim Vermieter heraus, das es in der Wohnung gebrannt hat und ein herheblicher Sachschaden vorhanden war.

Ich möchte aus dem Mietvertrag heraus, da die Wohnung erhebliche Mängel aufweist (es riecht nach Rauch, Wände und Decken werden beim berühren schwarz).

Kann mir jemand Auskunft darüber geben, ob es sich hierbei um "Arglistige Täuschung" des Vermeiters handelt?

Auf Anfrage warum es in der Wohnung riecht, wurde mir von Vermieter gesagt, dass es vom Kaminofen kommt.

Durch Zufall bin ich beim sauber machen mit dem Tuch an die Wand gekommen, und diese wurde bei Berührung schwarz. Man braucht nur mit den Händen über die Wände und Decken streichen, und an diesen Stellen wird es sofort schwarz.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Birgit
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Berühren wird es schwarz ? Geht die Farbe ab ?
War der Brand vor oder nach Besichtigung und Mietvertragsabschluss ?
Der Spruch mit dem Kaminofen kam nach dem Brand aber vor Unterzeichnung des Mietvertrags ?
Wurde schon Geld (Kaution) an den VM gezahlt ? Maklercourtage ?
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Birgit0001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Berühren wird es schwarz ? Geht die Farbe ab ?
Man braucht nur die Wand zu berühren und die Wand wird schwarz.
Wenn man mit einem feuchten Tuch dran geht, geht die Farbe ab. Mit einem trockenen Tuch passiert das nicht.



War der Brand vor oder nach Besichtigung und Mietvertragsabschluss ?
Der Brand war vor vor Besichtigung und Mietvertragsabschluss.
Ich hatte keine Ahnung davon.


Der Spruch mit dem Kaminofen kam nach dem Brand aber vor Unterzeichnung des Mietvertrags ? Ja, richtig!



Wurde schon Geld (Kaution) an den VM gezahlt ? Maklercourtage ?
800 Euro Kaution an VM wurde bereits gezahlt.

Vielen Dank.
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Birgit0001 hat folgendes geschrieben::


Der Brand war vor vor Besichtigung und Mietvertragsabschluss.
Ich hatte keine Ahnung davon.


Und die extremen Mängel sind nicht Ihnen sondern nur Ihrem Bekannten aufgefallen?
Mit den Augen rollen
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dumme Sache, ganz allgemein.

Im Allgemeinen, nicht speziell auf diesem Fall bezogen:

Vermutlich bliebe in so einem Fall nur wegen gravierenden Mängeln (unfachmännische Renovierung??, Farbe geht ab ??, Geruch ??, Gesundheitsgefährdung durch Rauchprodukte??) an der Wohnung und arglistiger Täuschung (hoffentlich belegbar, Zeuge) fristlos zu kündigen. Beratung durch einen Anwalt wird angeraten. Wenn man noch eine Bleibe hat, hat man es dann noch gut.
Ob man damit durchkommt, was der VM unternehmen wird, ob man von der Kaution etwas wiedersieht ist dann vermutlich Sache vom Gericht.

In jedem Fall braucht man Zeugen für später: Geruch, Farbe (Freunde), zurückliegender Brand (Nachbar)
_________________
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Birgit0001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mängel sind nur meinem Bekannten aufgefallen, der geruch natürlich aber der wurde vom VM mit dem Kamin erklärt. Die Mängel an Wand und Decken enstehen ja nur bei Berührung. Ab 1 7. stehe ich ohne Wohnung da und neue Möbel sollen auch noch nächsrte Woche geliefert werden.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Will die Mieterin denn noch jemals in die Wohnung - jetzt oder später ?
(ich persönlich wollte es nicht, wenn die Schilderung stimmt)
Geht es nur um einen zu beanstandenden Raum oder mehrere ?
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Birgit0001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

nein ich möchte nicht mehr einziehen. die ganze wohnung ist betroffen inklusive decke. ich will aus den mietvertrag raus
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Dir persönlich darf kein Rat gegeben werden (siehe Regeln des Forums!).

Angenommen mir wäre so etwas passiert (mal ganz abstrakt!):

1) Zeugen (Freunde) besorgen, die die Wohnung sofort inspizieren (Schlüsselübergabe war wohl schon) und einen von mir vorgefertigten Schrieb als Zeuge unterschreiben:
0) Wohnung x, Stockwerk y, Eingang z, Klingelschild x
a) an allen Stellen geht die Farbe ab - Zimmer und Position nennen
b) darunter schwarz wie von Rauch/Brand
c) starker Geruch nach Brand
d) u.s.w.
e) Datum, Unterschrift, Anschrift der Zeugen

2) Mit einem Zeuge zum Vermieter. Dem sagen, dass man aus den obigen Gründen vom Mietvertrag zurücktreten möchte bzw. sonst wegen Mängeln (Täuschung muss man im ersten Ansatz noch nicht sagen, um die Stimmung nicht eskalieren zu lassen) fristlos kündigen würde und daher dem Vermieter JETZT SOFORT einen Auflösungsvertrag anbietet, Konditionen: Kaution zurück. Keine weiteren Pflichten für beide Seiten (hätte ich schon in doppelter Ausfertigung vorgeschrieben). Ich würde dann auch Schadensersatzforderungen gegen VM verzichten, wenn er SOFORT einverstanden ist UND die Kaution zurückzahlt.
Falls VM uneinsichtig: keine Diskussion sondern ihm sagen, dass man morgen zum Anwalt geht, um fristlos zu kündigen und ihn auf Bezahlung des Hotels zu verklagen. Kein Exemplar des Aufhebungsvertrags zurücklassen - verschlechtert nur die späteren Chancen. (evtl. läuft er mir dann doch noch hinterher und unterschreibt....).
Ende.

Falls noch keine Schlüsselübergabe stattfand, und Mietbeginn 1.7. ist, hätte der VM noch Zeit alles in Ordnung zu bringen.
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Herzliche Grüße
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Birgit0001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

vielen dank für eure hilfe ich werde es so machen. 2 zeugen habe ich auch

danke gruss
birgit
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