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Lohnpfändung in der Schweiz

 
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iul
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 20:23    Titel: Lohnpfändung in der Schweiz Antworten mit Zitat

hallo, hätte eine frage betreffend lohnpfändung i.d. schweiz.

folgendes: person A (arbeitnehmer, deutscher) lebt seit zwei jahren i.d. schweiz; ihm droht nun eine lohnpföndung, die aus einem ca. sechs jahre alten deutschen zivilR-urteil hervorging (zahlungsschuld in höhe von 50.000 eur des A gegenüber person B).

A hatte eigentlich vor, mit B gegen ende des jahres einen vergleich zu schliessen.

frage: ist es möglich bei A eine lohnpfändung vorzunehmen? i.d. schweiz ist dies -bekanntermassen- so einfach nicht möglich. fussen hier klauseln des luganer abkommens??

danke, gruss julius
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

iul hat folgendes geschrieben::
A hatte eigentlich vor, mit B gegen ende des jahres einen vergleich zu schliessen.

Einen Vergleich schliesst man üblicherweise bevor ein vollstreckbares Urteil ergeht.

iul hat folgendes geschrieben::
frage: ist es möglich bei A eine lohnpfändung vorzunehmen? i.d. schweiz ist dies -bekanntermassen- so einfach nicht möglich. fussen hier klauseln des luganer abkommens??

Konto- und Lohnpfändungen sind auch in der Schweiz problemlos möglich, soweit ein deutscher vollstreckbarer Titel existiert.
Dauert halt etwas länger und kostet etwas mehr als innerhalb von Deutschland, aber seinen Schulden kann man sich durch einen Umzug in die Schweiz grundsätzlich nicht entziehen.
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