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ich habe im Juni diesen Jahres geheiratet. Meine Frau und ich haben nun von Steuerklasse I/I auf III/V gewechselt.
Wird bei der kommenden Einkommensteuererklärung der Wechsel in die neuen Steuerklassen rückwirkend zum 1.1.2004 berechnet oder doch erst ab Juni?
Der * Wechsel* wird bei der Lohnabrechnung sofort greifen, bei der ESt-Erklärung ist die Steuerklasse egal, da gilt das Splittingverfahren ab 1.1.2004, auch wenn ihr erst am Jahresende heiratet.
Auch ohne Änderung der Steuerklasse zahlt ihr nicht mehr Steuern - ihr bekommt den Rest dann eben über die Steuererkärung zurück.
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