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Wechsel Steuerklasse rückwirkend gültig?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.04, 17:11    Titel: Wechsel Steuerklasse rückwirkend gültig? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe im Juni diesen Jahres geheiratet. Meine Frau und ich haben nun von Steuerklasse I/I auf III/V gewechselt.
Wird bei der kommenden Einkommensteuererklärung der Wechsel in die neuen Steuerklassen rückwirkend zum 1.1.2004 berechnet oder doch erst ab Juni?

Freue mich über jede sinnvolle antwort.

Gruß

Thomas
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.04, 17:21    Titel: Re: Wechsel Steuerklasse rückwirkend gültig? Antworten mit Zitat

Der * Wechsel* wird bei der Lohnabrechnung sofort greifen, bei der ESt-Erklärung ist die Steuerklasse egal, da gilt das Splittingverfahren ab 1.1.2004, auch wenn ihr erst am Jahresende heiratet.
Auch ohne Änderung der Steuerklasse zahlt ihr nicht mehr Steuern - ihr bekommt den Rest dann eben über die Steuererkärung zurück.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.04, 17:25    Titel: Re: Wechsel Steuerklasse rückwirkend gültig? Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Dann können wir uns ja auf eine Rückzahlung vom Finanzamt einstellen : Smilie
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