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Großes Problem bitte dringend um Hilfe

 
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Sandra
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 16:14    Titel: Großes Problem bitte dringend um Hilfe Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich bin momentan sehr verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.... hier meine Geschicht.... ich bin seit November 2001 mit einem Kosovo-Albaner verheiratet, wir haben uns eigentlich auch ganz gut verstanden aber irgendwie hat es dann doch nicht ganz geklappt. Es ist nun so das ich neu verliebt bin, derjenige ist wieder ein Kosovo-Albaner, er war jetzt ein paar Monate illegal in Deutschland und ist leider vor einer Woche erwischt worden, jetzt bin ich fix und fertig und weiss nicht mehr weiter, mein Freund ist noch in Büren in Abschiebehaft, es dauert aber wohl nicht allzulange dann ist er wieder im Kosovo. Ich bekomme im Mai ein Baby von meinem Freund und möchte bis dahin die Scheidung haben und natürlich meinen Freund so schnell wie möglich wieder bei mir haben. Was kann ich machen??? Und ab wann hat mein Noch-Mann alleiniges Aufenthaltsrecht ab unserer Heirat oder erst ab dem Aufenthalt der in seinem Pass steht der ist nämlich erst ab Mai 2002? Das ist seine grösste Sorge sein Aufenthalt er willigt sonst nicht ein zur Scheidung und dann muss ich noch länger warten.
Alles ein bisschen Kompliziert wenn ihr noch Fragen habt dann fragt ruhig, ansonsten bin ich für jede Antwort und eure Hilfe sehr dankbar.

Mit ganz verzweifelten Grüssen Sandra
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 14.10.04, 17:10    Titel: Re: Großes Problem bitte dringend um Hilfe Antworten mit Zitat

Hallo,

nach § 19 AuslG (ab 01.01.05: § 31 Abs. 1 S. 1 AufenthG) muß die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in Deuschland bestanden haben.

Das Wort "rechtmäßig" bezieht sich nach den Verwaltungsvorschriften auf den Aufenthalt. Es kommt daher möglicherweise darauf an, wie der Aufenthalt des Ehemannes vor der Erteilung des Passes u. der AE war (Duldung, Aufenthaltsgestattung?). In diesem Fall könnten Zweifel daran bestehen, ob der Aufenthalt als rechtmäßig anzusehen ist. Dann würde also erst die Zeit ab Erteilung der AE zählen.

Zu denken wäre aber an eine Härtefallscheidung, weil ein Kind aus einer neuen Beziehung im Spiel ist. In diesem Fall braucht das Trennungsjahr nicht abgewartet zu werden.

In diesem Fall kann auch eine - vereinfachte - Anerkennung der Vaterschaft durch den richtigen Vater erfolgen.

Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, hat er im übrigen zur Ausübung der Personensorge unabhängig von einer neuen Eheschließung einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Zu überlegen wäre im Hinblick auf die bestehende Schwangerschaft zudem ein Eilrechtsschutzverfahren gegen die geplante Abschiebung.

Sie sollten sich daher an einen sowohl ausländerrechtlich als auch familienrechtlich erfahrenen Anwalt wenden, um die notwendigen Schritte abzuklären und ggfls. einzuleiten.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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Sandra
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 20:06    Titel: Re: Großes Problem bitte dringend um Hilfe Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Tja wenn das so einfach wäre mit der Härtefall Scheidung, da sträubt sich mein Noch-Mann auch gegen, weil er die einreichen müsste und er sagt wenn er das macht dann würde die ABH im Vorhalten er hätte nur geheiratet wegen seinem Aufenthalt und dann würde er keinen Aufenthalt mehr bekommen, das glaube ich aber nicht daß es soweit kommt, irgendein Freund hat ihn da verrückt gemacht, er hat doch definitiv seit Mai diesen Jahres sein alleiniges Aufenthaltsrecht und das können sie ihm doch nicht mehr streichen nur weil er die Scheidung einreicht.
Ich kann die Härtefall-Scheidung nicht beantragen, weil der unzumutbare Grund nicht für mich ist sondern für ihn , laut Recht zumindestens ist das so, auch wenn ich mir die Scheidung so sehr herbei wünsche...Ich bin so verzweifelt im moment

Gruss Sandra
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 15.10.04, 07:17    Titel: Re: Großes Problem bitte dringend um Hilfe Antworten mit Zitat

Hallo,

einfach ist das natürlich nicht mit der Härtefallscheidung. Dankbar wäre auch ein Antrag Ihrerseits aufgrund der Schwangerschaft. Es hängt dann vom Richter ab, wie eng er die Voraussetzungen zieht.

Der Vorteil eines Scheidungsverfahrens, das zumindest bereits bei der Geburt des Kindes läuft, ist die vereinfachte Möglichkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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