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Verfasst am: 25.06.05, 08:40 Titel: Hauskauf mit Lebensgefährten
Hallo
A und B kaufen sich ein Haus. (Nov.2004) Sie haben 20000€ Eigenkapital und nehmen gemeinsameinen Kredit über 200000€ auf.Dieser wird in3 Darlehensverträge aufgeteilt.Max Laufzeit 10 Jahre. Soviel Kostete das Haus. Mit Maklercourtage und Grundbucheintrag, Grunderwerbskosten etc sind die 20000 weg. 20000€ besorgen sie sich über Freunde und Bekannte da das Haus Innen noch nicht fertiggestellt war.Eine Wohnung ist vermietet und bringt 350€ Miete.In der anderen die mutter von B. Sie bezahlt keine Miete.
Für ein Darlehen wird ein Bausparvertrag abgeschlossen,der noch angespart werden muss. Die Finanzierung erfolgte komplett über eine Bank.
Darlehensnehmer A wird als Käufer ins Grundbuch eingetragen, wo die Bank sich Ihre 20000€ als Sicherheit eintragen lässt. Es wurde keine Risikovers. abgeschlossen.A verdient ca. 1100 € und hat 2 Kinderund bekommt keinen Unterhalt. 2 Monate nach dem
Hauskauf stirbt B. A ist keine Erbin, ihr bleiben nur die Schulden da Diese im Grundbuchg eingetragen sind. Welche Chancen hat A um aus der Situation herauszu kommen.
Ich würde die Frage auch im Forum Erbrecht stellen.
Im Verhältnis zur Bank haften auch die Erben des B für dessen Schulden. Ob im Innenverhältnis zwischen A und den Erben die Erben einen Freistellungsanspruch haben, vermag ich nicht zu beurteilen.
Da die Mutter des B noch in dem Haus wohnt, wäre daran zu denken, dass auch sie Miete zahlt. Denn die kostenlose Überlassung der Wohnung beruhte auf der familiären Bindung zu B. Dieser Grund ist durch den Tod des B entfallen.
Möglicherweise würden die beiden Mieten reichen, um die Darlehen zu bedienen. Ggf. sollte mit der Bank über eine Herabsetzung der monatlichen Belastung verhandelt werden.
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